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Gelangensbestätigung für grenzüberschreitende Lieferungen


Recht und Steuern im Außenhandel: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Gestaltung im internationalen Handel. Unser Forum Recht und Steuern im Außenhandel behandelt Fragen wie, welche Rechtsvorschriften und Steuerregeln gelten im internationalen Handel? Wie kann ich als Unternehmer im Außenhandel meine Steuerpflichten erfüllen? Welche Risiken gibt es bei der Einfuhr von Waren aus dem Ausland und wie kann ich diese minimieren? Welche Möglichkeiten gibt es, im internationalen Handel Steuervorteile zu nutzen? Wie kann ich als Unternehmer im Außenhandel sicherstellen, dass ich alle relevanten Rechts- und Steuerregelungen einhalte?


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Oimel Geschrieben am 03 Juni 2013



Dabei seit
03 April 2012
41 Beiträge
Hallo ideps,

ich weiß, dass unsere Verbringungsnachweiße (weiße Spediteursbescheinigung) weiterhin gültig wäre. JEDOCH dürfen wir sie nur noch ausstellen wenn wir die Bestätigung haben, dass die Ware angekommen ist. Nicht wie bisher wenn wir es verschickt haben.
Das ist doch das Problem. Bei der Post zum Beispiel bekommt man niemals eine Bestätigung, dass es beim Kunden ankam.

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Trollmann Geschrieben am 07 Juni 2013



Dabei seit
10 Dezember 2009
30 Beiträge
Hallo Oimel,

ich gehe davon aus, dass der Referentenentwurf beschlossen worden ist, den ich vor mir liegen habe.
Darin steht:
(3) 1. d)
in den Fällen von Postsendungen, in denen eine Belegnachweisführung ... nicht möglich ist: eine Empfangsbescheinigung eines Postdienstleisters über die Entgegennahme der Postsendung an den Abnehmer und den Nachweis über die Bezahlung der Lieferung.

Somit reicht der Einlieferungsbeleg und der Nachweis, dass die Ware bezahlt worden ist.
Für "normale" Briefe, die in den Postkasten geworfen werden, gibt es keinen Beleg - den gab es aber bislang auch nicht.

ideps Geschrieben am 11 Juni 2013



Dabei seit
08 Juni 2009
247 Beiträge
Oimel wrote:
Hallo ideps,

ich weiß, dass unsere Verbringungsnachweiße (weiße Spediteursbescheinigung) weiterhin gültig wäre. JEDOCH dürfen wir sie nur noch ausstellen wenn wir die Bestätigung haben, dass die Ware angekommen ist. Nicht wie bisher wenn wir es verschickt haben.
Das ist doch das Problem. Bei der Post zum Beispiel bekommt man niemals eine Bestätigung, dass es beim Kunden ankam.

Hallo Oimel,

gerne können wir über dieses Thema per PN diskutieren. Bislang kann man eine Spedibescheinigung für zukünftige Transporte ausfüllen "Ich werde transportieren", dann aber nur, wenn der Transport vom Abnehmer beauftragt. Eine Bescheinigung "Ich habe verschickt", gab es noch nie. Sondern eine "Ich habe transportiert", was bedeutet, dass der Transport abgeschlossen ist. Künftig ändert sich nichts an der weißen Spediteurbescheinigung außer der Angabe des Monats des Endes der Beförderung. Damit haben Spediteure, die bislang Bescheinigungen immer nach Ende des Transports ausgefüllt haben -wie gesetzlich schon immer vorgeschrieben - kein Problem, nur die, die Spedibescheinigung mit Rechnung in einem Vorgang ausdrucken und keine Ahnung haben, ob der Transport schon geendet hat und bescheinigen, dass sie transportiert haben. Langsam verstehe ich, dass das BMF die weiße Spediteurbescheinigung abschaffen wollte, da großteils fehlerhaft ausgefüllt.

Tetris Geschrieben am 27 Juni 2013



Dabei seit
30 Juni 2009
29 Beiträge
Hallo zusammen,

wir haben aktuell eine Unklarheit bei einem Detail. Hier würde es mich interessieren, wie andere diesen Punkt handhaben (werden).

Gefährdet es die Steuerfreiheit, falls die folgenden „notwendigen Angaben einer Spediteursbescheinigung“ zum Teil auf einer Spediteursbescheinigung bzw. auf einer Warenrechnung enthalten sind?

1. den Namen und die Anschrift des mit der Beförderung beauftragten Unternehmers sowie das Ausstellungsdatum, = auf Spediteursbescheinigung
2. den Namen und die Anschrift des liefernden Unternehmers sowie des Auftraggebers der Versendung, = auf Spediteursbescheinigung
3. die Menge des Gegenstands der Lieferung und dessen handelsübliche Bezeichnung, = auf Warenrechnung
4. den Empfänger des Gegenstands der Lieferung und den Bestimmungsort im übrigen Gemeinschaftsgebiet, = auf Spediteursbescheinigung & Warenrechnung
5. den Monat, in dem die Beförderung des Gegenstands der Lieferung im übrigen Gemeinschaftsgebiet geendet hat, = auf Spediteursbescheinigung
6. eine Versicherung des mit der Beförderung beauftragten Unternehmers, dass die Angaben in dem Beleg auf Grund von Geschäftsunterlagen gemacht wurden, die im Gemeinschaftsgebiet nachprüfbar sind, sowie = auf Spediteursbescheinigung
7. die Unterschrift des mit der Beförderung beauftragten Unternehmers. = auf Spediteursbescheinigung

Die Verknüpfung von Spediteursbescheinigung und Warenrechnung würde durch die Angabe der Lieferscheinnummer/Sendungsnummer erfolgen, welche auf beiden Dokumenten vermerkt ist.

Viele Grüße!

Kevin89 Geschrieben am 08 Juli 2013



Dabei seit
03 Mai 2011
73 Beiträge
Hallo,

habe einige Fragen zu Verbringungsnachweisen.

Kann mir jemand beantworten, ob die unten stehenden Belege in den genannten Fällen korrekt sind?

Innereuropäisch – wir beauftragen den Spediteur – Verbringungsnachweis vom Spediteur
Innereuropäisch – Kunde beauftragt Spediteur – Gelangensbestätigung auf Englisch direkt vom Kunden??
Innereuropäisch – wir fahren selbst zu – unterschriebener Speditionsauftrag bei Übergabe beim Kunden
Export in Drittland - wir beauftragen den Spediteur - Verbringungsnachweis vom Spediteur bzw Atlas Ausgangsvermerk
Export in Drittland – Kunde beauftragt Spediteur – Atlas Ausgangsvermerk reicht?

Vielen Dank!

ideps Geschrieben am 29 Juli 2013



Dabei seit
08 Juni 2009
247 Beiträge
Moin Zusammen,

anbei eine neue Info des DSLV:
cargoforum.de/News/Gel..._1417.html
Es bleibt spannend....

Ajungilak Geschrieben am 31 Juli 2013



Dabei seit
20 Januar 2012
66 Beiträge
Bitte lasst mich noch mal kurz auf die alternativen Versendungsdokumentationen zurückkommen.

Die jeweils korrekt unterschriebene CMR-Kopie ist klar, aber was ist mit CIM?

Anders formuliert: im Falle der Versendung mit einem LKW/Tankwagen ist ein CMR-Frachtbrief u.a. mit Empfängerunterschrift in Feld 24 als Nachweis ausreichend.

Was aber ist, wenn die entsprechende Sendung per Bahn zum Versand kam? Bahnfrachttbriefdoppel werden empfängerseitig nicht unterschrieben. Papier ist hier (jedenfalls grösstenteils) nicht mehr relevant, mittlerweile erfolgt hierzu alles ellektronisch (Transportaufträge werden in D mittels RCO (RailCargoOnline) oder über EDI-(ElectronicDataInterchange)-Schnittstellen übermittelt).

Was ist dazu als Versendungsbeleg statthaft?

Habt ihr hier zu / hast du - ideps -hierzu eine Meinung?

VG
A.

ideps Geschrieben am 09 August 2013



Dabei seit
08 Juni 2009
247 Beiträge
Ajungilak wrote:


Was aber ist, wenn die entsprechende Sendung per Bahn zum Versand kam? Bahnfrachttbriefdoppel werden empfängerseitig nicht unterschrieben. Papier ist hier (jedenfalls grösstenteils) nicht mehr relevant, mittlerweile erfolgt hierzu alles ellektronisch (Transportaufträge werden in D mittels RCO (RailCargoOnline) oder über EDI-(ElectronicDataInterchange)-Schnittstellen übermittelt).

Was ist dazu als Versendungsbeleg statthaft?

Habt ihr hier zu / hast du - ideps -hierzu eine Meinung?

VG
A.

Hallo A.,

eine Meinung habe ich dazu nicht, aber im BMF-Entwurf ist für Luft-/Bahnfrachtbrief nur vorgesehen, dass -anders als beim CMR-Frachtbrief- eine Unterschrift des Auftraggebers nicht erforderlich ist.
Da müsste man nochmals intervenieren, aber das BMF besteht ohne jegliche logistische Kenntnisse auf die Empfängerunterschriften.

Gruß ideps

Ajungilak Geschrieben am 09 August 2013



Dabei seit
20 Januar 2012
66 Beiträge
ideps wrote:
Ajungilak wrote:


Was aber ist, wenn die entsprechende Sendung per Bahn zum Versand kam? Bahnfrachttbriefdoppel werden empfängerseitig nicht unterschrieben. Papier ist hier (jedenfalls grösstenteils) nicht mehr relevant, mittlerweile erfolgt hierzu alles ellektronisch (Transportaufträge werden in D mittels RCO (RailCargoOnline) oder über EDI-(ElectronicDataInterchange)-Schnittstellen übermittelt).

Was ist dazu als Versendungsbeleg statthaft?

Habt ihr hier zu / hast du - ideps -hierzu eine Meinung?

VG
A.

...Da müsste man nochmals intervenieren, aber das BMF besteht ohne jegliche logistische Kenntnisse auf die Empfängerunterschriften.

Gruß ideps

Danke, Ideps!

VG
Ajungilak

Trollmann Geschrieben am 29 August 2013



Dabei seit
10 Dezember 2009
30 Beiträge
Frage: gibt es schon Neuigkeiten bgzl. einer Verschiebung auf den 01.01.2014?

Vielen Dank und viele Grüße

ideps Geschrieben am 29 August 2013



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08 Juni 2009
247 Beiträge
Nach meinen Erkenntnissen besteht die Chance zu 50%
Gruß ideps

ideps Geschrieben am 16 September 2013



Dabei seit
08 Juni 2009
247 Beiträge
BMF-Schreiben liegt vor, die GB wird zum 1. Oktober kommen, es wird also nicht mehr verschoben. Aber es wird auch nicht beanstandet, wenn die bisherigen Nachweise bis zum 31.12. weiter verwendet werden, clever formuliert....

HunkyDory Geschrieben am 17 September 2013



Dabei seit
27 Februar 2012
247 Beiträge
Moin ideps,
wo findet man das BMF-Schreiben?
Danke & Gruß/Hunky Dory

cobra9.0 Geschrieben am 17 September 2013



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19 März 2012
266 Beiträge
www.bundesfinanzminist...rlass.html

HunkyDory Geschrieben am 17 September 2013



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27 Februar 2012
247 Beiträge
Die Firma dankt!

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