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Sicherheitserklärung für AEO


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


worstcase Geschrieben am 27 Januar 2012



Dabei seit
18 Oktober 2011
82 Beiträge
Hallo,

wir haben nun von einem Kunden ein Formular mit dem Titel "Sicherheitserklärung für Zugel. Wirtschaftsbeteiligte erhalten, in dem wir folgende Erklärung abzeichnen sollen:

hiermit erkläre ich, dass:

Waren, die im Auftrag für Zugel. Wirtschaftsbeteiligte (AEO) produziert, gelagert, befördert, an diese geliefert/ von diesen übernommen werden,
- an sicheren Betriebsstätten und an sicheren Umschlagsorten produziert, gelagert, be- oder verarbeitet werden
- während der Produktion, Lagerung, Be- oder Verarbeitung, Verladung und Beförderung vor unbefugten Zugriffen geschützt sind
- das für Produktion, Lagerung,.........derartiger Waren eingesetzte Personal zuverlässig ist
- Geschäftspartner, die in meinem Auftrag handeln, davon unterrichtet sind, dass sie ebenfalls Maßnahmen treffen müssen, um die o. g. Lieferkette zu sichern.

Darunter ist dann der Name des "Zeichnungsberechtigten mit Position u. Unterschrift" aufgeführt.

Bedeutet diese Erklärung, dass wir ebenfalls den Status als AEO-S bzw. F haben müssen?

Die Erklärung beinhaltet ja genau die Sicherheitsaspekte, die aufgrund aktueller Gesetzgebung nur noch mit der Zertifizierung zum AEO-F gewährleistet werden können.

Zur Info: wir haben die alt bekannten zollrechtlichen Vereinfachung wie Zugel. Ausführer ZA, jedoch nicht den AEO.

CARGOFORUM PARTNER

joh_1405 Geschrieben am 24 Juni 2012



Dabei seit
15 Januar 2012
14 Beiträge
Hi,

nein, das heisst nicht, dass Ihr auch den AEO haben müsst. Ihr verpflichtet euch aber die Regularieren der Sicherheitserklärung einzuhalten und könnt im Ernstfall auch Haftbar gemacht werden.
Wobei es da immer noch Diskussionen gibt, ob dies auch rechtens ist.

Viele Grüße
Johannes

haehnchen Geschrieben am 09 Oktober 2012



Dabei seit
09 Oktober 2012
1 Beiträge
Hallo!

Auch wir haben von einem Kunden eine solche Sicherheitserklärung erhalten.
Ich habe mich hier im Forum auch schon "schlaugelesen", aber als absoluter Anfänger komm ich einfach nicht weiter...

1. Was bedeutet "zuverlässiges Personal"?
Muss jeder, der mit der Ware in Berührung kommt ein Führungszeugnis vorlegen? Oder langt es, wenn ein Mitarbeiter nach 20 Jahren, in den Augen der Geschäftsführung, als zuverlässig gilt?
2. Wie definiert sich "sicherer Betrieb"?
3. Geschäftspartner sollen informiert werden... Wenn ich anfange, alle Lieferanten anzuschreiben, hab ich aber einiges zu tun :-)

Gibt es denn eine (Rechts-)Grundlage, die diese Aussagen definiert bzw. vorschreibt?

Ich danke schon mal für eventuelle Antworten.

Grüße
haehnchen

donmüller Geschrieben am 24 Oktober 2012



Dabei seit
08 April 2011
12 Beiträge
kenne das aus Erfahrung; wir als Reglementierter Beauftragter(IATA-Agentur) benötigen von alle Lieferanten die Status bekannter Versender haben bzw haben wollen Sicherheitserklärung das LBA hat die Erklärungen auch kurz gecheckt.bei AUDIT ab 2013 wird das mit AEO alles anders, anträge müssen direkt beim LBA eingereicht nicht dem Reg. B.

jaa eingesetzte Mitarbeiter die physische Zugriff auf Luftfracht haben sollen saubere Führungszeugnis haben.
sichere Betriebsräume....

auf Website vom LBA kannst mehr erfahren

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