Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.034 registrierte User - 0 User online - 60 Gäste online - 61.025 Beiträge - 2.220.321 Seitenaufrufe in 2022



Gefahrgut Begriffserklärung n.a.


Gefahrgutbeauftragter: Erfahrungsaustausch und Tipps für Gefahrgutbeauftragte. Unser Forum Gefahrgutbeauftragter behandelt Fragen wie, wie werde ich Gefahrgutbeauftragter und welche Anforderungen muss ich erfüllen? Welche Schulungen und Qualifikationen benötige ich, um Gefahrgutbeauftragter zu werden? Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter und was sind die wichtigsten Verantwortlichkeiten? Welche gesetzlichen Vorschriften und Standards müssen Gefahrgutbeauftragte beachten und wie werden diese überwacht? Wieviel verdient ein Gefahrgutbeauftragter?


kabumba Geschrieben am 23 Februar 2012



Dabei seit
04 November 2010
229 Beiträge
Ganz banale Frage: Was bedeutet bei Gefahrgutnummer der Begriff n.a., den man häufig dahinter findet?

Wir rätseln schon eine Weile darüber, haben auch gegoogelt, aber nix gefunden.

Vielen Dank schon mal für die Antworten!!


Zuletzt bearbeitet von kabumba am 23 Feb 2012 - 16:35, insgesamt einmal bearbeitet

CARGOFORUM PARTNER

kabumba Geschrieben am 23 Februar 2012



Dabei seit
04 November 2010
229 Beiträge
Hab's gefunden...N.A. heißt nicht anwendbar.

Trotzdem vielen Dank!

Dieter2 Geschrieben am 23 Februar 2012



Dabei seit
12 März 2008
625 Beiträge
Hallo kabumba,

in Zusammenhang mit einer UN-Nummer (das meinst du wahrscheinlich mit „Gefahrgutnummer“?) gibt es üblicherweise nur die Kürzel n.a.g. bzw. n.o.s. Das steht für „nicht anderweitig genannt" bzw. "not otherwise specified". Den Hintergrund kann ich dir auf Wunsch erläutern.

Das Kürzel n.a. für nicht anwendbar oder not available kenne ich in allen möglichen Bereichen, aber nicht in Verbindung mit Gefahrgut.

Gruß
Dieter

kabumba Geschrieben am 24 Februar 2012



Dabei seit
04 November 2010
229 Beiträge
Ich habe hier einen Auszug aus so einem Gefahrgutzettel:

Zitieren::
Angaben zum Transport
Der Transport hat nur in Übereinstimmung mit ADR für Straße, RID für
Eisenbahn, IMDG für See und ICAO/IATA für Luft zu erfolgen.
Straßen-/Schienenverkehr
ADR/RID Klasse: kein Gefahrgut
Gefahrzettel: n.a.
UN-Nummer: n.a.
Gefahrnummer: n.a.
Bezeichnung des Gutes:
Verpackungsgruppe: n.a.
Seeverkehr
IMDG-Klasse: n.a.
Gefahrzettel: n.a.
EmS: n.a.
UN-Nummer: n.a.
Richtiger techn. Name:
Verpackungsgruppe: n.a.
Marine pollutant: n.a.
Luftverkehr
ICAO/IATA-Klasse: n.a.
UN-Nummer: n.a.
Richtiger techn. Name:
Verpackungsgruppe: n.a.

Meinem Versandleiter ging es praktisch um diese Bezeichnungen n.a. und deren Bedeutung. Vielleicht habe ich mich da ein wenig falsch ausgedrückt.

Dieter2 Geschrieben am 24 Februar 2012



Dabei seit
12 März 2008
625 Beiträge
o.k., bei internen Papieren ist man natürlich frei in der Wort- und Abkürzungswahl.
Gruß
Dieter

hazmatgerman Geschrieben am 31 März 2012



Dabei seit
06 Mai 2011
32 Beiträge
Vollständig mit "Dieter".

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich