|
|
|
Gefahrgut Begriffserklärung n.a.
Gefahrgutbeauftragter: Erfahrungsaustausch und Tipps für Gefahrgutbeauftragte. Unser Forum Gefahrgutbeauftragter behandelt Fragen wie, wie werde ich Gefahrgutbeauftragter und welche Anforderungen muss ich erfüllen? Welche Schulungen und Qualifikationen benötige ich, um Gefahrgutbeauftragter zu werden? Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter und was sind die wichtigsten Verantwortlichkeiten? Welche gesetzlichen Vorschriften und Standards müssen Gefahrgutbeauftragte beachten und wie werden diese überwacht? Wieviel verdient ein Gefahrgutbeauftragter?
kabumba |
Geschrieben am 23 Februar 2012
|
Dabei seit 04 November 2010 229 Beiträge
|
Ganz banale Frage: Was bedeutet bei Gefahrgutnummer der Begriff n.a., den man häufig dahinter findet?
Wir rätseln schon eine Weile darüber, haben auch gegoogelt, aber nix gefunden.
Vielen Dank schon mal für die Antworten!!
Zuletzt bearbeitet von kabumba am 23 Feb 2012 - 16:35, insgesamt einmal bearbeitet |
|
|
|
|
|
CARGOFORUM PARTNER
|
|
kabumba |
Geschrieben am 23 Februar 2012
|
Dabei seit 04 November 2010 229 Beiträge
|
Hab's gefunden...N.A. heißt nicht anwendbar.
Trotzdem vielen Dank!
|
|
|
|
|
|
Dieter2 |
Geschrieben am 23 Februar 2012
|
Dabei seit 12 März 2008 625 Beiträge
|
Hallo kabumba,
in Zusammenhang mit einer UN-Nummer (das meinst du wahrscheinlich mit „Gefahrgutnummer“?) gibt es üblicherweise nur die Kürzel n.a.g. bzw. n.o.s. Das steht für „nicht anderweitig genannt" bzw. "not otherwise specified". Den Hintergrund kann ich dir auf Wunsch erläutern.
Das Kürzel n.a. für nicht anwendbar oder not available kenne ich in allen möglichen Bereichen, aber nicht in Verbindung mit Gefahrgut.
Gruß
Dieter
|
|
|
|
|
|
kabumba |
Geschrieben am 24 Februar 2012
|
Dabei seit 04 November 2010 229 Beiträge
|
Ich habe hier einen Auszug aus so einem Gefahrgutzettel:
Zitieren:: |
Angaben zum Transport
Der Transport hat nur in Übereinstimmung mit ADR für Straße, RID für
Eisenbahn, IMDG für See und ICAO/IATA für Luft zu erfolgen.
Straßen-/Schienenverkehr
ADR/RID Klasse: kein Gefahrgut
Gefahrzettel: n.a.
UN-Nummer: n.a.
Gefahrnummer: n.a.
Bezeichnung des Gutes:
Verpackungsgruppe: n.a.
Seeverkehr
IMDG-Klasse: n.a.
Gefahrzettel: n.a.
EmS: n.a.
UN-Nummer: n.a.
Richtiger techn. Name:
Verpackungsgruppe: n.a.
Marine pollutant: n.a.
Luftverkehr
ICAO/IATA-Klasse: n.a.
UN-Nummer: n.a.
Richtiger techn. Name:
Verpackungsgruppe: n.a. |
Meinem Versandleiter ging es praktisch um diese Bezeichnungen n.a. und deren Bedeutung. Vielleicht habe ich mich da ein wenig falsch ausgedrückt.
|
|
|
|
|
|
Dieter2 |
Geschrieben am 24 Februar 2012
|
Dabei seit 12 März 2008 625 Beiträge
|
o.k., bei internen Papieren ist man natürlich frei in der Wort- und Abkürzungswahl.
Gruß
Dieter
|
|
|
|
|
|
hazmatgerman |
Geschrieben am 31 März 2012
|
Dabei seit 06 Mai 2011 32 Beiträge
|
Vollständig mit "Dieter".
|
|
|
|
|
|
Seite 1 von 1
|
Deutschlands
führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte |
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich | |
|