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Welche Versicherung kommt zum Einsatz?
Chev |
Geschrieben am 11 März 2012
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Hallo!
Ich beauftrage einen Spediteur mit einer "Umfuhr" von Waren zwischen zwei Standorten unseres Unternehmens. Der Spediteur beauftragt einen Unterfrachtführer. Meine Ware habe ich beim Spediteur durch eine Waren-Transportversicherung über die gesetzliche Haftung hinaus versichern lassen. Nun richtet der Frachtführer aber ggf. folgende Schäden an:
a) Bei Andocken am Tor am Zielort wird dieses stark beschädigt
b) Bei Rangieren auf Gelände am Zielort wird Firmen-Fahrzeug beschädigt
c) Bei Rangieren auf Gelände wird Mitarbeiter angefahren/verletzt
d) Durch einen dieser möglichen Fälle entstehen Vermögensschäden, da nicht entladen werden kann und somit nicht weiter produziert werden kann
1. Welche Versicherungen kommen zum Einsatz?
2. Wann kommt eine Betriebs-Haftpflichtversicherung ins Spiel? In wie weit muss ich als Verlader/Kunde eine Betriebs-Haftpflichtversicherung beim Spediteur bzw./Frachtführer abfordern? Was bringt mir das als Kunde?
Danke für hilfreiche Antworten...
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MagNet-99 |
Geschrieben am 11 März 2012
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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Hallo Chev,
Nur meine Meinung ohne irgendeinen Rechtsanspruch:
A) bis c) haben mit dem eigentlichen Speditions- oder Transportauftrag rein gar nichts zu tun. Die beiden Beschädigungen unter a) und b) sind Schäden für die die Haftpflichtversicherung des Frachtführers aufkommen muss.
c), der verletzte MA, das ist wie ein Arbeitsunfall, hierfür ist der Mitarbeiter über die Firma und die Berufsgenossenschaft abgesichert. Die Firma lässt sich in der Regel die Ansprüche des Mitarbeiters gegen den Frachtführer als Unfallverursacher abtreten und belangt diesen dann für die Ausfallzeit des Mitarbeiters. Auch hierfür wird sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen die Haftpflicht-Versicherung des Frachtführers eintreten.
Bei d) bin ich mir nicht sicher. Meines Erachtens muss der Spediteur an Dich gem. vereinbarten Haftungsbedingungen Schadenersatz leisten sofern die Schuld beim Frachtführer liegt. Der Spediteur wird dann widerum seinen Frachtführer in Regress nehmen.
Spediteur- und Frachtführer sind nach deutschem Recht verpflichtet ihre Haftung einzudecken, sonst bekommen sie keine Genehmigung bzw. Erlaubnis. Schau auch mal GüKG §7a
Gruss
MagNet-99
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Chev |
Geschrieben am 13 März 2012
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Hallo MagNet,
Danke für die Antworten. Die Haftpflichtversicherung für die Genehmigung nach GüKG und die (Verkehrs-)Haftungsversicherung nach ADSp dienen meines Wissens dazu, die gesetzlichen Regelhaftungssummen bei Güterschäden- und Verlusten der transportierten Ware abzudecken. Da es in den Fällen a) und b) jedoch nicht um Beschädigungen der Ware handelt, wäre hier interessant zu wissen, welche der weiteren Haftpflichtversicherungen herangezogen werden (Z. B. Betriebs-Haftpflicht oder KFZ-Haftpflicht??)
Und dann immer noch die Frage, wann eine Betriebshaftpflicht generell abgeschlossen werden muss bzw. wofür bzw. inwiefern für mich dieses als Verlader/Kunde relevant ist?
Grüße
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scs6862 |
Geschrieben am 14 März 2012
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Dabei seit 11 März 2010 200 Beiträge
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Moin,
ich empfehle dann mal wieder Wikipedia :-)
zu a. Betriebshaftpflicht
zu b. KFZ-Haftpflicht
Betriebshaftpflicht siehe Wikipedia
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