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Geltungsbereich ADSp international


Chev Geschrieben am 26 April 2012



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Hallo,

bei welchen Verkehrsträgern können die ADSp bei internationalen Speditions-/Frachtdienstleistungen gelten, sofern sie entsprechenden Rechtsvorschriften nicht widersprechen?

Danke und Gruß

CARGOFORUM PARTNER

Dieter2 Geschrieben am 27 April 2012



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Hallo chev,

Die ADSp sind eine nationale Empfehlung, die durch Vereinbarung Rechtsgrundlage nationaler Speditionsgeschäfte werden. Somit können sie international nicht angewandt werden, es sei denn, sie werden explizit zwischen beiden Vertragspartnern vereinbart. Warum sollte der ausländische Partner das tun?

Gruß
Dieter

Chev Geschrieben am 27 April 2012



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Dienstleister ist ein Deutscher Spediteur, durch welchem ich sowohl nationale als auch internationale Speditionsdienstleistungen durchführen lassen möchte. Da generell ADSp vereinbart wurden, ist die Frage in wie fern diese bei Sendungen ins Ausland / bei Sendungen über andere Verkehrsträger gelten.

MagNet-99 Geschrieben am 30 April 2012



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Trennt doch mal Speditions- und Frachtrecht, dann wird es klarer ;-)

Gruss
MagNet-99

Chev Geschrieben am 30 April 2012



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In wie fern trennen? Also was ich sagen kann ist, dass der Spediteur nicht im Selbsteintritt fährt. Somit schließe ich mit ihm einen Speditionsvertrag. Er schließt dann mit seinem Frachtführer einen Frachtvertrag nach CMR meiner Meinung nach. Welche Grundlage hat jedoch der Speditionsvertrag, den ich mit dem Spediteur bei internationalen Transportdienstleistungen schließe? Sind die ADSp daruaf anwendbar?

MagNet-99 Geschrieben am 30 April 2012



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...ich habe mal gelernt, das der Spediteur mit der Organsiation des Transportes beauftragt wird, nicht mit der Durchführung des Transportes. Dann wäre er ja Frachtführer und nicht Spediteur.

Also beauftrage ich einen deutschen Spediteur damit, mir einen internationalen Transport zu organisieren. Warum soll ich dann nicht die ADSp als AGB vereinbaren können ?

Im Frachtrecht zwischen meinem Spediteur und seinem Frachtführer / Carrier usw... wird dann sicherlich ein internationaler Frachtvertrag abgeschlossen.....

In den ADSp (hier 2011) steht auch nichts von national oder international:

"2. Anwendungsbereich
2.1 Die ADSp gelten für Verkehrsverträge über alle Arten von Tätigkeiten, gleichgültig ob sieSpeditions-, Fracht-, Lager- oder
sonstige üblicherweise zum Speditionsgewerbe gehörende Geschäfte betreffen.
.......
2.5
.......
Weichen Handelsbräuche oder gesetzliche Bestimmungen von den ADSp ab, so gehen die ADSp vor, es sei denn,
dass die gesetzlichen Bestimmungen zwingend oder AGB-fest sind.
Bei Verkehrsverträgen über Luft-, See-, Binnenschiffs- oder multimodale Transporte können abweichende Vereinbarungen
nach der dafür etwa aufgestellten besonderen Beförderungsbedingungen getroffen werden"

und dann noch das:
"5. Zollamtliche Abwicklung
5.1 Der Auftrag zur Versendung nach einem Bestimmungsort im Ausland schließt den Auftrag zur zollamtlichen
Abfertigung ein, wenn ohne sie die Beförderung bis zum Bestimmungsort nicht ausführbar ist."

Und Sonderziehungsrechte bräuchte es auch nicht, wenn es sich lediglich um nationale Speditionsleistungen handeln würde ;-)

Gruss
MagNet-99

Und allen einen schönen 1. Mai ;-)


Zuletzt bearbeitet von MagNet-99 am 05 Mai 2012 - 09:54, insgesamt 2-mal bearbeitet

huugoo Geschrieben am 04 Mai 2012



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26 Januar 2011
40 Beiträge
MagNet-99 hat da völlig Recht , wenn man einen deutsche Spedition beauftragt ein Transport zu organisieren, wird diese meist sich auf die ADSP berufen wollen. Wenn man diese akzeptiert gilt diese Vertragsbindung für beide. Was die internationalen Transporte betrifft so wird die Spedition in diesem Falle entsprechende Vertragsbedingungen (zBsp. CMR-Recht) mit dem Frachtführer abschließen und diese in so auch in Regress nehmen.

Vertraglich gesehen gilt für den Versender und der Spedition immer noch ADSP. Man muss halt aufpassen das die Haftungshöchstgrenzen abgesichert sind bzw. man ggf. eine Warenwertversicherung abgschlossen wird.

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