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Atlas Ausfuhr aus Georgien


ATLAS Verfahren: Tipps und Tricks für die effiziente Abwicklung von Zollformalitäten im internationalen Handel. Unser Forum ATLAS Verfahren behandelt Fragen wie, was ist das ATLAS Verfahren? Wann wird das ATLAS Verfahren angewendet? Wie läuft das ATLAS Verfahren ab? Wie werden Zollformalitäten im ATLAS Verfahren elektronisch abgewickelt? Welche Auswirkungen hat das ATLAS Verfahren auf den Transport von Waren? Welche Software benötige ich zur Teilnahme am ATLAS Verfahren?


Caucasus Geschrieben am 02 Mai 2012



Dabei seit
18 Oktober 2011
4 Beiträge
Hallo!

wir sind eine georgische Transport-Unternehmen, das grundsätzlich mit Container-Transport zwischen Georgien und Deutschland beschäftigt ist. In näherer Zukunft planen wir unsere Leistungpalette auszubauen d.h. in Luftfrachtspedition unsere Kräfte auszuprobieren.

Während der Verhandlungen mit unserem künftigen Geschäftspartner in Deutschland ist uns bekannt geworden, dass wir bei jeder Luftfrachtsendung eine AE (Ausfuhranmeldung) erstellen und den entsprächenden Zollämtern übersenden müssen. Das Gleiche tun eigentlich auch unsere Partnern aus Hamburg, wenn sie die Containers nach Georgien verschiffen. In unserem Fall müssen aber das wir irgendwie aus Georgien machen, weil wir gesamten Transport-Vorgang arrangieren...

Nach kurzem Serven im Internet haben wir erfahren, dass dass es möglich ist die Ausfuhranmeldungen durch Software - Atlas zu erstellen und ortsgemäs dem Zoll elektronisch zuschicken zu lassen. Nur haben wir nicht verstanden ob wir (nich in EU ansässige Firma) das Software (Atlas) von hier in Georgien betreiben können d.h. ob wir in Georgien durch Atlas die AE erstellen und dem Zoll übersenden dürfen?

Wenn o.g. Option für uns nicht möglich ist, würden wir Ihnen für Ihre Empfehlungen und Tipps betreffend der Lösung unseres Problems ganz dankbar.

CARGOFORUM PARTNER

roliP Geschrieben am 02 Mai 2012



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16 Oktober 2008
445 Beiträge
Hallo Caucasus,
Deine Frage wirft viele neue Fragen auf. Habt Ihr Euch schon intensiv mit dem Ausfuhrverfahrensrecht befasst (z.B. auf www.zoll.de)? Wer ist jeweils Ausführer? Wer gestellt die Waren bei der jeweils zuständigen Ausfuhrzollstelle? Ihr habt als Drittländer keine EORI-Nummer um mit den Zollbehörden elektronisch zu kommunizieren (ATLAS-Ausfuhr)!!?? Wer gestellt die Sendungen elektronisch bei den Ausgangszollstellen (= Flughäfen)? ......
Hier geht`s um Grundsätzliches, nicht nur um Tipps!
Gruß
rolip

Stefan1531 Geschrieben am 02 Mai 2012



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30 Juni 2006
495 Beiträge
ich vermute mal, daß Ihr die Transporte EXW organisiert. Deswegen müsstet Ihr Euch um die Erstellung der Ausfuhranmeldung wohl selbst kümmern.
Am Einfachsten wäre es, wenn Ihr Euch einen Partner in Deutschland sucht, der dann die AEs für Euch erstellt. Ihr selbst werdet das als Nicht-EU-Unternehmen nicht machen können.

So wäre der Ablauf:
- Ihr informiert den Zollagenten über Transportdetails und sendet ihm die Handelsrechnung (Verkaufsrechnung Deutschland -> Georgien)
- Der Zollagent erstellt die Ausfuhranmeldung (unter Rücksprache, wann die Ware wo gestellt wird) und schickt Euch das Ausfuhrdokument, welches Ihr am Flughafen abfertigen lasst.

Caucasus Geschrieben am 03 Mai 2012



Dabei seit
18 Oktober 2011
4 Beiträge
Hallo und Danke für Ihre Antworten (auch für Fragen).

roliP wrote:

Habt Ihr Euch schon intensiv mit dem Ausfuhrverfahrensrecht befasst (z.B. auf www.zoll.de)?

Nein, haben wir nicht.


roliP wrote:
Wer ist jeweils Ausführer?
Wir haben so geplant: Wir werden verschiedene Kunden haben - Einer kauft die Schuhe bei Ebay, Anderer - eine Kupplung bei Ersatzteilen-Shop, Dritter besorgt sich irgendeine kleine medizinische Anlage bei irgendeiner Auktion... Das alles wird im Flughafen-Lager gesammelt und alle drei Tage in Flugzeug-Bauch eingelegt und verschickt. Wir werden mehrere Kunden pro Sendung haben und ehrlich gesagt wissen wir noch nicht, wer in solchem Fall der Ausführer sein soll: Wir, unser Partner im Flughafen Stuttgart, oder die Kunden, deren die Waren tatsächlich gehören???...

roliP wrote:

Wer gestellt die Waren bei der jeweils zuständigen Ausfuhrzollstelle?
Die Waren gestellt unsere Partner-Firma, die in Stuttgart ansässig ist und ein Lager beim Flughafen besitzt.

roliP wrote:

Ihr habt als Drittländer keine EORI-Nummer um mit den Zollbehörden elektronisch zu kommunizieren (ATLAS-Ausfuhr)!!?? Wer gestellt die Sendungen elektronisch bei den Ausgangszollstellen (= Flughäfen)? ......
EORI-Nummer haben wir natürlich nicht. was noch schlimmer ist - viele Privat-Anbieter z.B. bei Ebay haben die EORI-Nummer auch nicht. Bedeutet das, dass die bei Privat-Verkäufer beschaffenen Waren nicht ausgeführt werden dürfen?



Stefan1531, irgendwie möchte ich die Zoll-Agenten umgehen, um die Selbstkosten niedrig zu halten. Wenn es uns nicht gelingt, dann denken wir über Ihren Vorschlag nach. Jedenfalls danke fürs Rat.

Stefan1531 Geschrieben am 03 Mai 2012



Dabei seit
30 Juni 2006
495 Beiträge
Zitieren::
viele Privat-Anbieter z.B. bei Ebay haben die EORI-Nummer auch nicht. Bedeutet das, dass die bei Privat-Verkäufer beschaffenen Waren nicht ausgeführt werden dürfen?
doch, die können auch ausführen. Dann wird in der Ausfuhranmeldung einfach angegeben "Der Ausführer ist eine Privatperson und besitzt daher keine EORI-Nummer". Das reicht.

EuroAccises Geschrieben am 03 Mai 2012



Dabei seit
21 September 2010
273 Beiträge
Hallo

Ebay Kauf bei Privat Personen
+ Ausfuhr mir welcher Rechnung ?

Slt

roliP Geschrieben am 03 Mai 2012



Dabei seit
16 Oktober 2008
445 Beiträge
Jetzt wird es kompliziert und ich glaube, dass das Forum nicht der richtige Platz ist, alle Varianten und Möglichkeiten rechtlich darzustellen.
Das Befördern selbst dürfte kein Problem sein. Aber wie gesagt, sind die ausfuhrverfahrensrechtlichen wie durchaus auch umsatzsatzsteuerrechtliche Fragen vorab zu klären.
Handelt es sich um eine gewerbliche Sendung, muss eine Ausfuhranmeldung (AM) vorliegen, die dann am Flughafen behandelt werden muss. Sind es Ladengeschäfte, könnte evtl. der Partner am Flughafen Stuttgart die AM erstellen (u.U. auch mündl. Anmeldung). Werden die Waren aus dem Drittland z.B. bei Ebay gekauft, ersteigert etc., wird es noch komplizierter.
Soweit mal an dieser Stelle.

Caucasus Geschrieben am 03 Mai 2012



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18 Oktober 2011
4 Beiträge
EuroAccises wrote:
Hallo

Ebay Kauf bei Privat Personen
+ Ausfuhr mir welcher Rechnung ?

Slt

Die Rechnung ist kein Problem. Meine Kunden schicken mir die Links von beendeten Auktionen, wo die Ersteigerungspreise stehen. Können die nicht als Rechnungen gelten?

Caucasus Geschrieben am 03 Mai 2012



Dabei seit
18 Oktober 2011
4 Beiträge
roliP wrote:
Jetzt wird es kompliziert und ich glaube, dass das Forum nicht der richtige Platz ist, alle Varianten und Möglichkeiten rechtlich darzustellen.

Kann sein...

An wenn soll ich mich wenden, um richtig fachliche Beratung zu bekommen?

Stefan1531 Geschrieben am 03 Mai 2012



Dabei seit
30 Juni 2006
495 Beiträge
Verbindliche Auskunft erhältst Du beim Zoll.

Der IMO "richtige" Weg wäre:
- Der Verkäufer oder (weil der Privat-Verkäufer sich wahrscheinlich nicht dazu in der Lage fühlt) Zoll-Agent/Spediteur erstellt aufgrund des EBay-Verkaufs eine Proforma-Rechnung. Diese wird in der AE mit N325 eingegeben.

Die EBay-Verkaufsnachricht dürfte beim Zollamt zumindest für Diskussionen sorgen, eine Proforma-Rechnung umgeht dies.

EuroAccises Geschrieben am 03 Mai 2012



Dabei seit
21 September 2010
273 Beiträge
Re

Für Ebay gibt es nur Verkäufer die ein eigenes internationales Logistik-Zentrum in dem Land gegründet haben. Um einen Artikel in ein Land außerhalb der EU zu versenden, muss dem Zoll die Warenrechnung vorgelegt werden. Diese sollte die Warenbeschreibung sowie den Warenwert beinhalten. Diese Verkäufer handeln Professionell u. Sind in Ihren Land Mwst registriert + EORI
Als Käufer bis du in DE tätig und muss dicht mit dem Professionellen Verkäufer gleich stellen.

Slt

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