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Bekannter Versender - Bauliche Anforderungen?
Exportkontrolle und Exportkontrollrecht: Erfahrungsaustausch und Tipps für eine reibungslose Abwicklung deiner Exporte unter Berücksichtigung aller Verbote, Sanktionen, Embargos und Genehmigungen. Unser Forum Exportkontrolle und Exportkontrollrecht behandelt Fragen wie, wie funktioniert die Exportkontrolle in Deutschland? Welche Regeln gelten für Ausfuhren? Welche Rolle spielen Sanktionen und Embargos im Exportkontrollrecht? Wie beantrage ich eine Lizenz für die Ausfuhr bestimmter Güter? Welche Unterlagen sind dafür erforderlich? Wie kann ich als Unternehmen sicherstellen, dass ich mich an das Exportkontrollrecht halte?
joh_1405 |
Geschrieben am 06 Mai 2012
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Dabei seit 15 Januar 2012 14 Beiträge
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Hallo zusammen,
unser Unternehmen gibt morgen den Fragebogen für den AEO-F ab. Im Rahmen der Zertifizierung haben wir entschieden, unsere KEP Ware, also Pakete und Päckchen (egal ob über Straße-, See- und Luftverkehr) zukünftig in einen abschließbaren Käfig zu stellen.
Hintergrund dabei ist auch die Thematik bekannter Versender.
Jetzt wäre meine Frage an euch und eure Erfahrungen. Wie muss der Käfig beschaffen sein? Ich dachte an einen normalen Sicherheitszaun, 2,20m hoch mit Schiebetür mit Zylinderschloss. Reicht dies aus, vor allem auch für den bekannten Versender?
Oder muss der Käfig auch oben geschlosses sein bzw. nur Zugang mit Kartenlesegerät etc?
Vielen Dank vorab für eure Unterstützung.
Grüße
Johannes
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CARGOFORUM PARTNER
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worstcase |
Geschrieben am 07 Mai 2012
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Dabei seit 18 Oktober 2011 82 Beiträge
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Wieso sollte da noch ein Kartenlese-Gerät erforderlich sein?
Zylinderschloss genügt.
Die Höhe sollte für kleinere Pakete auch genügen, sofern man nicht so hoch stapelt, dass einer von draußen über den Käfig reinlangen kann. Das muss anhand solcher Kriterien entschieden werden.
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Oimel |
Geschrieben am 07 Mai 2012
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Dabei seit 03 April 2012 41 Beiträge
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Es geht weniger darum wie der Käfig gesichert ist. Es muss gewährleistet sein das nicht jeder Zutritt hat und das es erkennbar ist wenn sich jemand unberechtigt Zugang verschafft hat. Also Vorhängeschloss genügt. Man sieht ja wenn es jemand kaputt gemacht hat um in den Käfig zu gelangen.
Käfig oben offen sehe ich persönlich kritisch da man sich theoretisch Zutritt verschaffen kann OHNE das es durch äußere Beschädigungen bemerkt wird.
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MagNet-99 |
Geschrieben am 07 Mai 2012
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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Hallo,
ich weiss von einer Begehung durch das LBA, bei der ein nach oben offener Käfig nicht akzeptiert wurde. Er könne überklettert werden war die Aussage des Auditors.
Gruss
MagNet-99
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Schrotti |
Geschrieben am 08 Mai 2012
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Dabei seit 07 November 2011 74 Beiträge
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Hallo Zusammen,
wir beschäftigen uns im Moment auch mit dem Thema Zertifizierung BV und den damit verbundenen baulichen Maßnahmen. Wir bedienen uns einem externen Berater. Dieser hat auf Rückfrage beim LBA folgende Info erhalten: "ein Käfig kann verwendet werden, dieser darf oben jedoch nicht offen oder ungesichert sein". Nachdem bei uns über diesen Bereich eine Kranbahn führt, muss der Käfig verschlossen oder mit Lichtschranke gesichert sein. Wir haben uns für die Lichtschranke entschieden. Bei Unterbrechung der Lichtschranke meldet ein Signal einen Alarm bei unserer Pforte.
Ich denke jedoch, dass die Aussage des LBA immer im Zusammenhang mit weiteren Bauwerken, Regalen und den Versandprozessen etc. etc. zu betrachten ist.
Gruß
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CBausS |
Geschrieben am 10 Mai 2012
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Dabei seit 15 August 2011 24 Beiträge
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Hallo zusammen,
also unser Käfig durfte oben offen sein, trotz Kranbahn etc.. Aber wenn ich das hier so lese sollten ich mir Gedanken machen und diesen vllt. doch schließen lassen. Wir hatten aber den Segen der Herren vom LBA.
Also wir haben ein elektronisch Schloss das nur mit Chip zu öffnen ist, damit der Kreis der MA eingeschränkt ist. Der Personenkreis ist auch dokumentiert.
Grüße
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joh_1405 |
Geschrieben am 10 Mai 2012
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Dabei seit 15 Januar 2012 14 Beiträge
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Hallo zusammen,
vielen Dank für die ausführlichen Antworten. Habe auch nochmal mit den Herren vom LBA gesprochen. Diese meinten auch, es könnte oben offen bleiben, dafür muss die Bezäunung aber so hoch sein, dass man nicht einfach drüber klettern kann.
Bei uns ist das Problem, dass daneben Schreibtische stehen, daher habe ich nochmals beim LBA angefragt, was denn mit Nanodraht bzw. Stacheldraht auf dem Zaun wäre. Da kommt bestimmt keiner mehr durch.
Bezgl. der Schlüsselregelung, müssen nur die geschult werden, die auch einen Schlüssel besitzen, oder auch die anderen MA, die zwar nicht mit Luftfracht zu tun haben, aber z.B. daneben im WE sitzen oder Q-Kontrolle etc.?
Vielen Dank.
Grüße
Johannes
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waldorf |
Geschrieben am 11 Mai 2012
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Also, ich kann mir einen Kommentar zu diesem Thread nicht verkneifen. Auch wenn ich weiss, dass er die Sache nicht weiterbringt.
Ich bin immer wieder erstaunt über uns Deutsche. Gebt uns einen Gesetz -auch wenn es noch so unsinnig ist - und wir werden alles tun, uns mit der Umsetzung das Leben so schwer wie möglich zu machen.
Wer viel fragt, kriegt viele Antworten. Ich würde immer versuchen, den geringstmöglichen Aufwand zu betreiben, um BV zu werden (es sei denn, ich habe auch aus anderen Gründen Interesse an echter interner Sicherheit.
Stacheldraht als Übersteigschutz finde ich auch aus ästhetischen Gründen besonders sinnvoll, möchte aber auch die Alternative von Selbstschußanlagen noch zur Diskussion stellen. Über 20 Jahre nach Wiedervereinigung sollten wir langsam sicherstellen, dass das Knowhow der DDR-Grenztruppen nicht verloren geht.
Und dann möchte ich noch eine Wette anbieten: wenn der erste BV-Hype durch ist, fällt schlauen Köpfen sicher ein, dass es sicherer ist, dennoch alle Sendungen zu scannen.
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Dieter2 |
Geschrieben am 11 Mai 2012
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Dabei seit 12 März 2008 625 Beiträge
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Du sprichst mir aus der Seele :-))
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MagNet-99 |
Geschrieben am 13 Mai 2012
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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Solange die Schlaumichel im Einkauf großer Konzerne/Verlader jede Sau die durchs Dorf getrieben wird aufnehmen, als wenn sie es selbst erfunden haben und sofort als Bedingung in Ausschreibungsunterlagen übernehmen, das ganze mit Querverweis an das Marketing damit die damit protzen können, solange wird sich dieser Trend des immer schneller höher weiter nicht ändern.
Außerdem nehmen die Deutschen Dinge hin, die in anderen Ländern Menschen auf die Straßen treiben (Rente mit 67, DE finanziert EURO-Krise aber kein Geld für Kita's, usw...)
Da schwillt mir mächtig der Hals....
Und nun wieder zum BV. Geringster Aufwand ist gut und schön. Der Aufwand sollte aber adäquat sein, denn wenn Du negativ bewertet wirst ist der BV sofort weg, auch wenn es eigentlich noch Übergangsfrist gibt !
Gruss
MagNet-99
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