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Konsignationslager und Drittlandsware


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


flohuf Geschrieben am 06 Juni 2012



Dabei seit
06 Juni 2012
1 Beiträge
Hallo zusammen,

ich zerbreche mir gerade über folgenden Fall den Kopf. Es soll ein Konsignationslager aufgebaut werden, der bzw. die Lieferanten sitzen in Drittstaaten.

Die Verzollung wird direkt beim Import verzollt, je nach ausgehandelter Incoterms entweder im Auftrag vom Lieferanten (z.B. DDP) oder in unserem Auftrag (z.B. FCA). So oder so wird dann also verzollte Ware, die bereits in den freien Verkehr überführt wurde, im Konsignationslager eingelagert.

Bei Entnahme erfolgt eine Gutschrift an den Lieferanten (ergo in ein Drittland). Hier liegt - zumindes aus meiner Sicht - der Hund begraben. Wie kann ich nun bei einer etwaigen Zollimportprüfung zweifelsfrei belegen, dass die Ware auch tatsächlich ordnungsmäß verzollt wurde?

Die Verzollungsbelege liegen selbstverständlich vor. Eine Verbindung herzustellen zwischen der Einlagerung der verzollten Ware und der Entnahme und Gutschrift an den Lieferanten ist meiner Ansicht nach jedoch kaum möglich. Eine Chargenverwaltung, mit der man eine solche Zuordnung evtl. herstellen könnte, ist nicht vorhanden.

Weitere Lösungsmöglichkeiten sind in meinen Augen:

a) der Lieferant besorgt sich eine deutsche Anschrift, so dass die Gutschrift an ein deutsches Unternehmen geht

b) Implementierung eines Zolllagers. Die Ware wird unverzollt eingelagert und erst bei Entnahme verzollt, danach erfolgt wie gehabt die Gutschrift an den Lieferanten.

Gibt es noch weitere Lösungsmöglichkeiten? Denke ich womöglich zu kompliziert?

Ich freue mich auf (hoffentlich) entwirrenden Input!

Besten Dank vorab,
Florian Hufschmid

CARGOFORUM PARTNER

waldorf Geschrieben am 06 Juni 2012



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Erstmals kannst du eine DDP-Verzollung vergessen. Ein Nicht-EU-Unternehmen kann hier keine Zollanmeldung abgeben. Du brauchst mindestens einen "indirekten Stellvertreter", also ein hier ansässiges Unternehmen, das alle Rechte und Pflichten übernimmt.

Dein Fall bietet sich klassischerweise für ein ZL an. Erstmal zahlst du die Abgaben für Ware, die hier bleibt, erst bei Entnahme und für die, die wiederausgeführt wird, gar nicht. Das ZL in ATLAS löst automatisch dein Problems der Zuordnung zw. Zu- und Abgang und das Vertretungsproblem.

Vergess auch die Umsatzsteuerproblematik nicht, da gibt es bei Konsilagern auch -soweit ich weiss- Besonderheiten zu beachten,

EuroAccises Geschrieben am 06 Juni 2012



Dabei seit
21 September 2010
273 Beiträge
Hallo

Ich stimme waldorf zu
Import Konsignationsgeschäfte, bei denen ein deutscher Importeur (Konsignatar) für einen ausländischen Exporteur (Konsignant) ein Auslieferungslager führt, werden über ein Zolllager abgewickelt.

Ich warte jetzt auf die Antwort der XING Experten

Salutations

Der_Staufer Geschrieben am 08 Juni 2012



Dabei seit
11 Februar 2008
979 Beiträge
Warum ist so weiter machen wie bisher keine Lösung? Ich sehe da nicht das Problem: Wenn alle Eingänge verzollt wurden, kann logischerweise nur verzollte Ware ausgeliefert werden bzw. zu Gutschriften ins Ausland führen.

Interessant bei der bisherigen Verfahrensweise ist zu erfahren, wie die Rechnungsstellung bei der Einlagerung erfolgt bzw. wie der Zollwert ermittelt wird. Denn hier liegt regelmäßig bei Einlagerung in ein Konsignationslager kein Kaufgeschäft, kein Eigentumswechsel, vor.

Konsignationslager werden nicht nur über Zolllagerverfahren abgewickelt.

Wo sitzen die Lieferanten denn?

EuroAccises Geschrieben am 08 Juni 2012



Dabei seit
21 September 2010
273 Beiträge
Hallo

@ Der_Staufer

Bei Konsignation Einfuhr gibt es zu diesem Zeitpunkt keinen Zollwert,
außer besondere Regeln für die Ermittlung des Zollwerts bestimmter verderblicher Waren. Zu diesem Zweck werden die Preise je Einheit der Kommission von den Mitgliedstaaten mitgeteilt und von der Kommission im TARIC veröffentlicht.

Salutations

NAVARA Geschrieben am 08 Juni 2012



Dabei seit
10 Februar 2010
46 Beiträge
Sorry, aber für jede Einfuhrware gibt es ein Zollwert, nur ist der nicht immer so leicht zu ermitteln, wie bei einem Kaufgeschäft zur Ausfuhr in die Gemeinschaft.

Konsignationsgeschäfte führen häufig zu Problemen bei der Zollwertbestimmung, oft können Abgabenbescheide nur vorläufig erstellt werden und die Zollwertberechnung muss korrigeirt werden. Ganz ohne Verwaltungsaufwand geht es da wohl nicht. Deshalb könnte ein Zolllager Typ C schon eine Alternative sein, da muss der Zollwert erst im Zeitpunkt der Entnahme ermittlebar sein.

Grüße!!
NAVARA

DagmarZ Geschrieben am 18 Juni 2012



Dabei seit
18 Juni 2012
6 Beiträge
Hallo, habe ein ähnliches Problem (und mich deshalb auch heute hier angemeldet :-) )
Ich muss Ware für ein Konsignationslager in Drittländer verschicken. Bisher war es nur Norwegen. Als Zollwert in meiner Handelsrechnung habe ich unseren VK Wert genommen und die Ware wurde beim Import verzollt.
Jetzt werden wir auch ein Lager im Libanon bekommen, mit der Bitte das möglichst günstig einzuführen. Da es sich ja nachwievor um unsere Ware handelt, müßte ich doch rein theoretisch die Ware auch mit unserem EK importieren können, oder?

Danke für Euer Feedback.
Dagmar

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