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Transportrecht Spediteurshaftung bei Direkttransporten


Geronimo Geschrieben am 14 August 2012



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10 August 2012
5 Beiträge
Folgender Fall:

Unsere Firma beauftragt einen Transport ins EU-Ausland (Deutschland-Lithauen).

Es handelt sich um sechs Paletten Granulat in Kunststoffsäcken. Also kein FTL.

Die Ware wird ohne ersichtliche Beschädigung ex unserem Lager verladen und rein quittiert.

Der Kunde verzeichnet bei Anlieferung des Materials einen Transportschaden und hält diesen auf dem CMR fest.

Haftbarhaltung wird aufgrund dessen an den Spediteur versandt, der diese allerdings mit der Begründung ablehnt, dass es sich hier um einen Direkttransport ohne weiteren Umschlag handelte und unser Unternehmen zuständig für Verladung und Transportsicherung sei.

Frage: Da der Spediteur keinen Auflieger mit ledigl. sechs Paletten nach Lithauen versendet, wurde sicherlich noch weitere Ware auf dieses Fahrzeug verladen. Wir gehen nun davon aus, dass der Schaden bei dieser Zuladung verursacht wurde. In diesem Fall müsste man doch sicherlich die Zuladung ebenfalls als Umschlag betrachten, oder? Zumindest gehen wir hierbei davbon aus, dass der Spediteur die Schuld nicht gänzlich von sich weisen kann.

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betterorange Geschrieben am 14 August 2012



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Hallo, Geronima, Ihr habt sicher im Auftrag festgehalten, was zu tun ist.
Ich sehe Haftung gemäss CMR.
Da ich nicht erkennen kann, in wieweit Schaden am Granulat entand ( Schwund, Verunreinigung, beschädigte Innensäcke?) kann ich Dir erst mal nicht weiterhelfen.

Der Frachtführer hat rein quittiert, der Empfänger hat ordentlich Schaden vermerkt und angemeldet.

Ob der Wagen nun Teil- oder Komplettladung fährt ist da unwichtig. Auf dem Verkehrsweg haftet der Frachtführer.

LG BO

MagNet-99 Geschrieben am 14 August 2012



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Hallo,

die Haftungsgrundlage der CMR ist die Obhutshaftung.
Hier hat der Frachtführer für den im Obhutszeitraum eingetretenen Schaden verschuldensunabhängig einzustehen (siehe 17.1. CMR).

Gruss
MagNet-99

Geronimo Geschrieben am 15 August 2012



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10 August 2012
5 Beiträge
Hallo, vielen Dank erstmal. Wie gesagt, es handelt sich um Granulat welches in Kunststoffsäcken gepackt ist. Problem hier, das die Ware während des Transportes ihrer Natur nach nachgibt und somit eig. ständig nachgegurtet werden müsste. Könnte dies einen Mangel gem. der CMR 17.2 oder 17.4 sein? Wobei man hiermit allerdings generell die Transportfähigkeit von Gütern gleich mehrerer Branchen in Frage stellen würde..
Es ist im Übrigen nicht das 1. mal vorgekommen, dass eine Haftung aufgrund eines Direkttransportes FTL abgelehnt wurde, weil der Spediteur die Ware, bis das sie beim Kunden ankommt, im Grunde genommen ja nicht mehr behandelt, was darauf hindeutet, dass wir "schlecht" gesichert haben. Meiner Meinung ist man hier aber zum nachgurten verpflichtet!?

Wir haben ein Bild unseres Kunden erhalten, auf dem verrutschte Sackware zu sehen ist. Die Säcke der unteren Lagen wurden so auf die Palettenecken gedrückt, dass diese aufrissen. Das Material ist dann aufgrund von Verunreinigung für unsere Kunden nicht mehr zu gebrauchen.

Generelle Vorgehensweise meiner Vorgänger bei Schäden Direkt und FTL: Schaden der eigenen Transportversicherung melden unter Ausschluß der Haftung des Spediteurs.

Euren Antworten zufolge, gehe ich davon aus, dass dies nicht unbedingt der Königsweg ist.

Gruß

Geronimo

MagNet-99 Geschrieben am 15 August 2012



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2708 Beiträge
Hallo Geronimo,

nun hört sich das ja schon wieder ganz anders an ;-)

1. Habt Ihr das Nachgurten als Weisung mit in den CMR geschrieben ?
Wusste der beauftragte Spediteur oder Frachtführer, das während des Transportverlaufes nachgegurtet werden muss ?
Wie oft muss nachgegurtet werden ? Alle 200 KM ? Wem habt Ihr das wie mitgeteilt ? Wenn Ihr das nicht habt, woher soll es Dein Spedi wissen ? Sich auf das gesprochene Wort während der Verladung zu verlassen, oder auf die Güterkenntnis des Fahrers wäre grundlegend falsch und auch rechtlich schwer belegbar.

2. Ihr habt eine eigene Tranportversicherung ? Je nach Schadenhöhe solltet Ihr den Schaden vorsorglich anmelden und hoffen, das der VErsicherer oder sein Makler sich nicht das Recht herausnimmt, einen Havariekommisar mit der Beschau der Ware zu beauftragen. Denk auch immer daran, das Ihr zur Schadneminderung verpflichtet seid ;-)

Also: Aus der ganzen Geschichte lernen und zukünftig schriftliche Weisungen erteilen. Dann dem eigenen Transportversicherer melden und ggf. bei Selbstbeteiligung den Spedi in regress nehmen.

Gruss
MagNet-99

Geronimo Geschrieben am 16 August 2012



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10 August 2012
5 Beiträge
Um ganz ehrlich zu sein habe ich das Nachgurten als Usus betrachtet (s. §§ 22-23 StVo).

Nur noch eine Frage: Haltet Ihr es für eine akzeptable Argumentation, Transportschäden aufgrund von Komplettbeladung und/oder Direkttransport abzulehnen, da 1. Kein weiterer Umschlag stattfindet und 2. der Verlader für kraft- und formschlüssige Verladung und Transportsicherung zuständig ist?

Dies würde der Obhutshaftung gem. CMR 7.1 ja widersprechen..

betterorange Geschrieben am 16 August 2012



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1271 Beiträge
Hallo, Geronimo,

dies müsstest Du dem Frachtführer widerlegen.

Ich würde mich genau so wie der Frachtführer verhalten, schliesslich ist ggf. die Verpackung nicht transportgerecht.

Gib den Fall an Deine Transportversicherung und dann wirst Du sehen, was kommt.

LG. BO

Tim_S. Geschrieben am 28 August 2012



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157 Beiträge
Hallo,
Zitieren::
Um ganz ehrlich zu sein habe ich das Nachgurten als Usus betrachtet (s. §§ 22-23 StVo).
Die StVO regelt nur die Betriebssicherheit der Verladung. Solange die Verladung nicht Dritte (andere Verkehrsteilnehmer) gefährdet ist diesen Regelungen genüge getan. In diesem Thread geht es aber um die Frage der Beförderungssicherheit des Gutes, also um die Frage, ob dem Gut (nicht dem Verkehr) etwas passiert oder nicht. Beispiel: Wenn ich einen Schaltschrank mit Gurten so festzurre, dass das Blechgehäuse zerdrückt wird ist §§ 22 ff. StVO genüge getan, denn der Schaltschrank ist fest (und fällt nicht von der Ladefläche auf eine Radfahrer). Beförderungssicher war das natürlich nicht, denn der Schrank ist nun kaputt.
So ähnlich ist das auch mit dem Granulat: Offenbar bestand nie das Risiko, dass die Säcke den Verkehr gefährden. Also war den §§ 22 ff StVO stets genüge getan. Denn der StVO ist es m. a. W. völlig egal, ob das Gut selbst gefährdet wird oder, wie hier, verunreinigt wird.

Der Spediteur hat in diesem Fall vermutlich recht: Es klingt so, als läge ein Verpackungsmangel vor. M. E. muss der Frachtführer solche Verpackungsmängel nicht dadurch kompensieren, das er alle 200 km einen Parkplatz anfährt und das Gut nachsichert. Das wäre unmzumutbar. Man stelle sich 13 Lademeter Sammelgut vor, das zu jeweils anderen Zeiten der Nachsicherung bedarf. Der Fahrer wäre nur noch am sichern.

trailerman Geschrieben am 28 August 2012



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387 Beiträge
Granulatsäcke durch Niederzurren sichern? - Sehr interessant. Kann das mal jemand vormachen?

scs6862 Geschrieben am 28 August 2012



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11 März 2010
200 Beiträge
Moin,
für solche Fälle gibt es entsprechende Rechtsanwälte. Ein vernünftiges Unternehmen hat entsprechende Rechtsschutzversicherung gezeichnet.
Hier können nur persönliche Meinungen widergegeben werden, welche durch verfälschte Informationen "inspiriert" sein können.
Ergo - sprich Euen Anwalt an...

Fetchman Geschrieben am 29 August 2012



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212 Beiträge
Nur so zur Info......Säcke, also diese BAGS darf man nicht nur Verzurren mit Gurten, das ist nicht mehr zulässig.
Diese müssen gegen verrutschen und auch gegen kompremierung durch den Transport mit Kreuzgurtung und einer oben aufliegenden Palette gesichert sein.
Auch zwischen den BAGS muss eine Palette liegen um ein Umfallen zu verhindern.
Dies gilt auch für 50 KG Säcke die gestapelt auf der Palette liegen.

Da hat die beladene Firma eine Mitschuld, weil die den haben vom Hof fahren lassen ohne die Ladungssicherung zu prüfen.

Sechs Paletten, da brauchst du mindestens, 6 Paletten oben auf und entsprechende dazwischen und ca. 20 Gurte.

Diese müssen auch so gesichert sein, das die Säcke nicht gegen die Bordwand rutschen können bei einem plötzlichen Abbremsen.

Da hat der Verlader nicht aufgepasst und der Spediteur hat es dann komplett versaut.

Melde das deiner Versicherung am besten, die regeln das, aber der Verlader wird wahrscheinlich mit im Boot sein, da der nicht darauf geachtet hat, das die Ladung richtig gesichert war.

Zunächst haftet aber der Spediteur, da der Schaden ja auf dem Transport passiert ist, wie die Vorgänger schon gesagt haben.
Schwierig wird es nur wenn der sagt, jo wir haben so gesichert und das war falsch, dann geht es los, wer trägt wieviel vom Schaden und das kann dauern.....bis das geklärt ist.

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