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Fracht - Bekannter Versender an Reglementierten Beauftragten


Luftfahrt und Luftfracht: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Import und Export. Unser Forum Luftfahrt und Luftfracht behandelt Fragen wie, welche Möglichkeiten gibt es für den Transport von Waren per Luftfracht? Welche Möglichkeiten gibt es, bei der Luftfracht Kosten zu sparen? Wie kann ich als Unternehmer die Nachhaltigkeit des Transportes per Luftfracht verbessern? Ist meine Sendung in einem Flugzeug verladbar? Wie ist die Entwicklung der Luftfrachtraten? Welche Alternativen gibt es zur Luftfracht? Wie nachhaltig ist Luftfracht? Welche Möglichkeiten gibt es, Luftfracht nachhaltiger zu gestalten?


Oimel Geschrieben am 05 Oktober 2012



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03 April 2012
41 Beiträge
Hallo Zusammen,

stehe hier vor einem kleinen Problem als BV.
Wenn ein Fahrer kommt und Luftfracht abholen möchte. Was muss ich alles prüfen bevor ich ihm die Luftfracht als "sicher" übergeben darf?

Möchte für den WA eine kleine checkliste machen was alles erfüllt sein muss. Falls irgendwas davon nicht erfüllt ist möchte ich das ein Stempel mit "unsecure" auf den Frachtbrief gemacht wird.

Ist das so die richtige Vorgehensweise? Hat jemand schon diesen Prozess oder so ähnlich eingeführt?


Danke

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kabumba Geschrieben am 05 Oktober 2012



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229 Beiträge
Na man sollte regelmäßig überprüfen, ob die Spedition seinen Status hat. Dann muss sich der Fahrer auf alle Fälle ausweisen.

Zur Sicherheit haben wir Abholreferenzen, die ein Fahrer angeben muss. Ohne diese Referenz bekommt er keine Ware.

Fetchman Geschrieben am 05 Oktober 2012



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26 Juli 2012
212 Beiträge
nicht ganz richtig, der Fahrer muss geschult sein, das setzt ja auch eine REG B voraus wenn der Spediteur die hat.

Der Schulungsnachweis muss der Fahrer bei sich haben und den Personalausweis.
Wird ein SUBUNTERNEHMER beauftragt so muss der REG B dafür Sorge tragen das auch dieser gechult ist.
Die Schulung ist in Deutsch zu halten, also kann ein rein polnischer oder russischer Fahrer der kein deutsch spricht eine solche Schulung nie absolviert haben.

Das Fahrzeug muss verschliessbar sein, also Plompe oder Schloss und darf nicht geöffnet werden wärend der Fahrt, dafür haftet der Fahrer.
Wenn das Fahrzeug verschlossen wird sollte der BV dabei sein.

Erst bei Ankunft am Lager, wenn ein Bevollmächtiger/Lagerarbeiter vom REG B dem sagt AUFMACHEN, dann darf er erst das Fahrzeug öffnen. "Ich hab schon mal aufgemacht und bin an der Rampe" macht das Fahrzeug unsicher !!!

Der Fahrer darf die Fracht während des Transportes nicht unebeobachtet lassen. Das gilt auch für das geparkte Fahrzeug...jo kling komisch ist aber so....

Die Kartons müssen verschlossen sein und dürfen keine Löcher aufweisen oder so das man mit der Hand reingreifen kann.

Beschädigungen können die Fracht unsicher machen.

Das mal so grob..weitere Auskunft erteil euer Consultant oder das LBA....

Fetchman Geschrieben am 05 Oktober 2012



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212 Beiträge
Ach ich vergass, ihr müsst darüber Listen haben, welche Spediteur ist REG B und welche Fahrer holen ab , das müsste aber in eurem SIcherheitsprogramm stehen und in eurer Qualitätssicherung als Arbeitsanweisung.

Wer da nicht drin steht kann nicht SICHER transportieren. Vergesst das aber nicht auch in den Auftrag zu schreiben, das Sercured abgeholt werden muss.
Spart Ärger und Kosten.

kabumba Geschrieben am 08 Oktober 2012



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04 November 2010
229 Beiträge
@Fetschman: In unserem Sicherheitsprogramm steht das nicht drin.

Wir haben lediglich folgenden Satz vermerkt:

Zitieren::
Die reglementierten Beauftragten werden in regelmäßigen Abständen durch die europäische Datenbank für bekannte Versender und reglementierte Beauftragte überprüft. Sollte ein reglementierter Beauftragter seinen Status verlieren, wird er so lange nicht mehr eingesetzt, bis er den Status wieder inne hat.

Des Weiteren wird der Fahrer mittels seines Personalausweises identifiziert.

Fetchman Geschrieben am 09 Oktober 2012



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26 Juli 2012
212 Beiträge
Leider will das LBA, dass du immer wenn du einen Spediteur benutzt den auch überprüfst. Der kann ja TÄGLICH seinen Status verlieren.

Bei den Fahrer zeigt der Personalausweis oder der Reisepass leider nicht an, was für Schulungen der hat. Also braucht der auch den Schulungsnachweis. Wir händeln das wie mit DGR/ADR, den Schein muss der auch vorzeigen wenn er Gefahrgut transportieren will, genauso wie seine Ausrüstung.

anders gehts leider nett.

Also Sicherheitsprogramm ergänzen und entsprechende Arbeitsanweisungen rausgeben, denn wenn ihr eine Spedi benutzt der keinen REG B Status mehr hat und ihr wisst das nicht, dann habt ihr das Problem.

Igel_1 Geschrieben am 09 Oktober 2012



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2 Beiträge
Hallo Oimel,

wir sind auch gerade dabei den Bekannten Versender zu beantragen. Was muss oder sollte auf dieser Checkliste alles sein. Die Fragen vom LBA sind so schwammig.

Danke

LazarusLong Geschrieben am 09 Oktober 2012



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25 September 2006
186 Beiträge
Fetchman wrote:

Die Schulung ist in Deutsch zu halten, also kann ein rein polnischer oder russischer Fahrer der kein deutsch spricht eine solche Schulung nie absolviert haben.
Wo soll das stehen ?
Gälte höchstens wenn der Fahrer für ein Unternehmen tätig ist, dessen Sitz sich in Deutschland befindet (Amtssprache nun mal Deutsch). Der Witz bei der ganzen SEC-Schiene ist doch nun mal die Vereinheitlichung, d.h. wenn ich einen Niederländischen, Belgischen, Britischen oder eben auch Polnischen Fahrer habe, der nachweislich nach EG-VO 300/2008 geschult wurde und dessen Arbeitgeber den "secure" Status nach europäischen Rechtsnormen besitzt sollte dies reichen. Muss natürlich VORHER überprüft und dokumentiert werden, auch klar.

Fetchman Geschrieben am 10 Oktober 2012



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212 Beiträge
JO genau das ist das Problem.....
so nett die ganze Sicherheit sich abbildet, EU konform ist die auf keinen Fall.

Leider ist das so definiert, Amtsprache ist deutsch. Aber das LBA ist gerade dabei auch eine englische Fassung zu zulassen...
naja nach Jahren haben die endlich gemerkt das dies in deutsch nicht zu bewältigen.

Genau gemerkt haben die es, als beschlossen wurde, das auch der Geschäftsführer eine solche Überprüfung braucht, welche bis her ausgenommen waren.
Gerade am Flughafen sind viele Geschäftsführer aus fremden Ländern und sprechen kein Deutsch.
Dieses Problem musste gelöst werden.

Fakt ist, das LBA hat sich über die Kombinationen im Frachtverkehr keine Gedanken gemacht. Ein deutscher Spediteur beauftragt einen Polnischen SUB der einen rumänischen Fahrer hat, welcher nach Amsterdam fährt und bei einer chinesichen Firma anliefert, wo der Chef ein Chinese ist der nur englisch Spricht und nicht niederländisch.
In welcher Sprache halte ich die Schulungen......

Warum hat man nicht einfach gesagt, alles was angeliefert wird am Flughafen wird auch dort gescannt bevor es an Bord geht, bzw auf das Lager und fertig wäre die Kiste.
Ähnlich wie bei einem Zolllager.

Das selbe Problem haben BVs. Eine Maschinenfabrik hat eine Zulieferer in Baden Würtenberg, welche Teile aus Frankreich bezieht mit Elektronik aus China, Prozessoren aus Singpore, zusammen geschraubt in Indien, mit einer russichen Transporteur verschickt welcher Schiffe benutzt eingeflaggt in Panama mit USA Besitzern, mit Investoren aus Kuwait, mit Familienmitgliedern die auch mal nach Afganistan fahren.
So viel zum Thema Sicherheit.......das ist alles nur Verwaltung die Sicherheit vorspiegeln soll...

Die Praxis an Flughäfen sieht anders aus und lässt einem die Haare zu Berge stehen , wenn man mal genau hinsieht. Da ist nix wirklich sicher, es nur nix richtiges passiert.

Gutes Beispiel, uns wurde ein Palette Handy geklaut im Sicherheitsbereich...wie geht das wenn alle überprüft sind, das Lager mit Kameras ausgestattet ist etc.
Wir warten nach 2 Jahren noch auf die Bilder und einem Statement der Airline.


Einen Vereintheitlichung wird nix bringen, denn der Kreis der Betroffenen ist so gross und weltumspannend, das man dies nie 100% kontrollieren kann.
Das einzige ist, an den Flughäfen direkt zu scannen und beim Vorlauf auf diese Sicherheitsmassnahmen zu verzichten, denn es kostet nur Geld und Arbeit, die in meinen Augen unnötig ist, da die Manipulation dennoch möglich ist.

Oimel Geschrieben am 10 Oktober 2012



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03 April 2012
41 Beiträge
@ Igel 1 genau daher habe ich den Post ja gemacht, weil ich es selbst nicht weiß. Aber wenn ihr hier jetzt rauslese dann müsste die Checkliste etwa folgendes beinhalten:

- Kommt der Fahrer von einer Spedition die RegB ist?
- Konnte sich der Fahrer anhand von Personalausweiß ausweisen?
- Hat er seine Schulungsbescheinigung (Sicherer Umgang mit Luftfracht( dabei? bzw. haben wir davon eine Kopie da Fahrer bekannt?
- Ist der LKW ohne Beschädigungen und fest verschließbar?

fällt sonst jemandem noch was ein?

MagNet-99 Geschrieben am 11 Oktober 2012



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16 Juni 2006
2708 Beiträge
Hallo Zusammen,

wenn die Spedition die beauftragt wurde nicht im Sebsteintritt fährt sondern einen Unternehmer mit der Vorholung der Luftfracht beauftragt, dann funktioniert die Checkliste schon nicht mehr. Der Unternehmer wird sich durch Transporteurserklärung der Spedition gegenüber erklärt haben. Ich dachte bisher, das die beauftragte Spedition (die ich als RegB identifiziert habe) in der Auftragsbestätigung oder vor Abholung Daten übermittelt, z.B. LKW-KFZ-Kennzeichen und Fahrername. Das sollte dann geprüft und diese Überprüfung dokumentiert werden. Also Ausweis zeigen lassen, Überprüfung dokumentieren und aufbewahren.

Ich dachte, das die Anforderung bei jedem Auftrag zu überprüfen ob der Spediteur noch RegB ist gekippt wurde ?

Gruss
MagNet-99

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