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Geltendes Recht bei multimodalen Transport in Deutschland


Kombinierter Verkehr: Erfahrungsaustausch und Tipps für Unternehmen und Transportdienstleister zu multimodaler Transport. Unser Forum Kombinierter Verkehr behandelt Fragen wie, welche Möglichkeiten gibt es für den multimodalen Transport von Waren? Wie wähle ich die richtigen Verkehrsträger für meinen multimodalen Transport? Welche Faktoren beeinflussen den Preis für einen multimodalen Transport? Welche Risiken gibt es bei multimodalen Transporten? Wie kann ich als Unternehmer die Nachhaltigkeit des multimodalen Transportes verbessern?


Michael_K Geschrieben am 15 Oktober 2012



Dabei seit
15 Oktober 2012
1 Beiträge
Hallo!

Ich entwickle momentan einen Transportplan, für den Transport eines 20' Standard ISO Container von Wuhan, China nach Deutschland, München.

Der Transport verläuft über die folgenden Strecken anhand der folgenden Modalitäten:

1.) Wuhan zum Hafen in Shanghai --> Straße / LKW
2.) Hafen in Shanhai zum Hafen in Bremerhaven --> Seefracht
3.) Vom Hafen in Bremerhaven nach München --> Kombination von LKW / Schienenverkehr

In diesem Transportplan sind Verkäufer und Käufer nicht enthalten, sondern nur der Verschiffer aus China, der Empfänger in München und der bzw. die entsprechenden Spediteure der einzelnen Stationen (weiter unten nenne ich diese).

Außerdem arbeite ich bisher unter der Annahme das Verschiffer in China und Empfänger in München keinen Vertrag aufgesetzt haben, und jeweils das nationales Recht geltend ist.

Verwendet wird ein so genanntes Durchkonnossement.

Eine weitere Annahme ist, das es sich dabei um einen multimodalen Transport handelt, da mind. zwei verschiedene Modalitäten genutzt werden. Ich weiß nicht, welche Methode an dieser Stelle schlauer ist. Ein einheitlicher Frachtvertrag, oder wenn für jede Teilstrecke zwischen den Vertragspartnern ein gesonderter Vertrag aufgesetzt wird, nur für den Transport allerdings, die Regel das nationales Recht geltend ist, wollte ich beibehalten.

Ich hoffe das meine Annahmen richtig sind bisher.

Also habe ich damit angefangen, je nach nationalem Recht die Verantwortlichkeiten und Verbindlichkeiten aufzuschreiben:

1.) Straßenbeförderung über Contract Law of the People’s Republic of China
2.) Hafen in Shanghai
3.) Maritime Code of China
4.) Hafen in Bremerhaven
5.) Straßenbeförderung und Schienenverkehr in Deutschland.

Die ersten vier Punkte habe ich soweit abgedeckt. Ich bin mittlerweile soweit, das CMR bei multimodalen Transporten in Deutschland nicht geltend gemacht werden kann (nur unter Ausnahmen, die aber in meinem Fall nicht zutreffend sind).

Ich werde allerdings aus dem HGB nicht schlau, zumal ja auch der Transport über LKW / Schiene stattfindet und hier entsprechend zwei versch. Spediteure am Werk sind.

Welches Recht wird in diesem Fall geltend, wenn kein Vertrag aufgesetzt wurde? Das HGB?

Vielen Dank schon mal im Voraus.

CARGOFORUM PARTNER

trailerman Geschrieben am 16 Oktober 2012



Dabei seit
15 Februar 2006
387 Beiträge
Moin.

Die Frage ist doch nur, wer für welchen Streckenabschnitt mit wem den Frachtvertrag vereinbart hat. Also Inlandstransport: HGB, sofern nicht eine Eisenbahnverkehrsordnung dagegensteht. Da bin ich allerdings überfragt. Zum Grundsätzlichen empfehle ich die schon etwas ältere, aber bezüglich der Ausflüchte von Verkehrsträgern immer noch zutreffende Studie von: Jürgen Basedow: Der Transportvertrag. Jur. Habil. Schr. 1987.

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