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Seefrachtverpackung bei FCA


Branchenprofi Geschrieben am 09 November 2012



Dabei seit
25 November 2009
31 Beiträge
Hallo zusammen,

Frage:

Kunde bestellt FCA (Frankfurt)
Nun besteht der Kunde auf eine Sefrachtmäßige Verpackung der Ware, da der Kunde sich im nicht europäischen Ausland befindet.
Wie sieht das rechtlich aus? Müssen wir die Seefrachtverpackungskosten übernehmen? Oder haben wir nur die handelsübliche Verpackung zu leisten, welche bei der Übergabe an den ersten Frachtführer notwendig ist. in diesen Fall dann der LKW auf unserem Hof...?

Vielen Dank im Voraus für euche Antworten...

VG

CARGOFORUM PARTNER

WernerK Geschrieben am 09 November 2012



Dabei seit
07 September 2012
13 Beiträge
Hallo Branchenprofi,
ich zitiere hier mal einen Kommentar aus den Incoterms:
bei FCA - Lieferungen.....
Es kann aber auch sein, dass mit der Klausel FCA keine Transportart bestimmt wird. Dann darf der Käufer die Beförderungsart nachträglich auswählen, insbesondere durch Angabe des Frachtführers im Rahmen seiner Benachrichtigungspflicht nach B7. In der Praxis wird B7 auch als "FCA-Instruktion" bezeichnet: Lässt nämlich die Vereinbarung von FCA (benannter Lieferort) offen, welche Transportart gewählt wird, können alle in Frage kommenden Beförderungsarten in Betracht kommen, solange nicht klar ist, dass der Frachtführer ein See-, Luft-, Straßen-, Eisenbahn- oder sonstiges Frachtunternehmen ist. Erst durch die FCA-Instruktion des Käufers wird dann Näheres bestimmt; erst dann wird dem Verkäufer bekannt, in welcher Weise er die Ware am Lieferort zu übergeben hat.

Ich hoffe das hilft weiter
LG
Werner

Branchenprofi Geschrieben am 09 November 2012



Dabei seit
25 November 2009
31 Beiträge
Ja erstmal vielen Dank Werner...

Es war während der gesamten Verhandlungsphase klar, dass die Sendung per Seefracht versendet wird.
Wenn ich Dich richtig verstanden habe sind wir verpflichtet, das Gut so zu verpacken, dass es auf dem Transportweg nicht beschädigt wird...!?
Wer dann hierfür die Kosten trägt ist dann Verhandlungssache....

Oder..?

WernerK Geschrieben am 09 November 2012



Dabei seit
07 September 2012
13 Beiträge
Hallo Branchenprofi,
wenn es klar war, dass per Seefracht versandt werden soll, ist die logische Schlussfolgerung, dass seemäßig verpackt werden muss. Das Aushandeln der Kostenübernahme für die Verpackung sollte vor Vertragsunterzeichnung geklärt sein.

LG
Werner

Branchenprofi Geschrieben am 09 November 2012



Dabei seit
25 November 2009
31 Beiträge
Nochmal zusammengesasst:
Wenn man also FCA (Ort des Verkäufers)
Vereinbart, muss die Transportart für den
Hauptlauf bestimmt werden.
Der Versender ist dann verpflichtet das Gut
dementsprechend zu verpacken.
..??
Gibt es von deiner/eurer Seite Empfehlungen
für Kommentare, Quellen, Texte usw. , die ihr
zu den incoterms für die
Praxis wirklich weiterhelfen...?

Dank an alle im Voraus!!!

VG

WernerK Geschrieben am 09 November 2012



Dabei seit
07 September 2012
13 Beiträge
Hallo Branchenprofi,
Kommentierung für die Praxis inkl. offiziellem Regelwerk Incoterms 2010
ISBN 978-3-89817-889-1

LG
Werner

Fetchman Geschrieben am 10 November 2012



Dabei seit
26 Juli 2012
212 Beiträge
zu FCA
Free Carrier"/„Frei Frachtführer" bedeutet, dass der Verkäufer die Ware dem Frachtführer oder einer anderen vom Käufer benannten Person beim Verkäufer oder an einem anderen benannten Ort liefert. Die Parteien sind gut beraten, die Stelle innerhalb des benannten Lieferortes so genau wie möglich zu bezeichnen, da an dieser Stelle die Gefahr auf den Käufer übergeht.

Hier wird nur von liefern gesprochen....Verpackung trägt doch immer Kunde oder der welcher vereinbart worden ist.
Verpackung ist meistens im Verkaufspreis mit einkalkuliert, sofern diese nicht eine spezielle Verpackung besondern Wertes darstellt oder erst extra angefertigt werden muss.


Kalkuliert wird normalerweise eine übliche Verpackung, der klassische Karton zum Beispiel. Hat der Kunde besondere Anforderungen an die Verpackung dann trägt er auch die Kosten.
Wobei wahrscheinlich in den Gesprächen nicht definiert wurde was der Kunde sich für eine Verpackung vorstellt oder für den gedachten Transportweg nützlich ist. Wie auch die Kosten hierfür wurden nicht erläutert.

Wenn vertraglich eine NORMALE Lieferung vereinbart worden ist, dann ist auch nur von der Verpackung die Rede, welche Ihr als Unternehmen für diese Ware vorgesehen hat und in den Warenpreis mit einkalkuliert hat.

Hat der Kunden nun Sonderwünsche, also Bedingungen welche von dieser Standardverpackung abweicht, dann müsste er diese Kosten selber tragen.

Beispiel: Karton kalkuliert, Kosten ca. 4 Euro, jetzt will der Kunde Aluboxen in Holzverschlägen. Das muss der Kunde tragen.
Das Verpackungsmaterial geht dann auch in seinen Besitz über und ist auch zu verzollen etc im Empfängerland, sofern nicht im Warenwert mit drin.
Es gibt auch Leihverpackungen, da muss der Kunden dann den Rücktransport etc bezahlen.
Klassich: Autocontainer Luftfracht der Hersteller

Ob eine Ware ím kalkulierten Karton Seefest ist, das muss der Verkäufer entscheiden bzw das erkennt er an der gekauften Qualität des Verpackungsmaterials.
Sicherlich muss er das beachten, denn wenn er die Ware auf den Weg bringt per Seefracht und die Verpackung übersteht den Transport nicht, dann wird das auch die Versicherung bemängeln.
Extraarbeiten, wie zB die Kartons noch mal zu verpacken, ist wenn der Käufer das nachträglich äussert, auf dessen Kosten zu veranlassen.

Es gibt darüber auch schon Urteile, da der Kunde wegen dieser Verpackung die Annahme der Fracht verweigert und dieser hat verloren.


Klar man will den Kunden nicht verlieren, aber soll man sich nicht überrumpeln lassen, denn das kann teuer werden.

Branchenprofi Geschrieben am 10 November 2012



Dabei seit
25 November 2009
31 Beiträge
....danke für deine Ausführung zu diesem Thema. Leider hilft
mir das jetzt nicht so richtig weiter.
Mir ist es wichtig der Geschaftsführung eine rechtliche Basis zu
geben, welche auch schlüssig zu erklären ist.
Nochmal zu den Fakten:
Unser Standort: Frankfurt
Standort Kunde: Brasilien
Ware: Div. Wekzeugbau
Incoterm: FCA (Frankfurt)
Standardverpackung Landtransport: Karton
Verpackung See: Holzkiste (aus gewährleistungs Gründen)

Sind wir nun bei dieser Konstellation in der Pflicht oder nicht.
Die Kenntnis über den seetransport war von vornherein klar.
Nur hat Niemand die zusätzlichen Kosten angesprochen.

Kann evtl. jemand mit genau solcher Erfahrung aus der Praxis
seine Erfahrungen berichten...???!

Danke im Voraus
Gruss

Branchenprofi Geschrieben am 10 November 2012



Dabei seit
25 November 2009
31 Beiträge
....danke für deine Ausführung zu diesem Thema. Leider hilft
mir das jetzt nicht so richtig weiter.
Mir ist es wichtig der Geschaftsführung eine rechtliche Basis zu
geben, welche auch schlüssig zu erklären ist.
Nochmal zu den Fakten:
Unser Standort: Frankfurt
Standort Kunde: Brasilien
Ware: Div. Wekzeugbau
Incoterm: FCA (Frankfurt)
Standardverpackung Landtransport: Karton
Verpackung See: Holzkiste (aus gewährleistungs Gründen)

Sind wir nun bei dieser Konstellation in der Pflicht oder nicht.
Die Kenntnis über den seetransport war von vornherein klar.
Nur hat Niemand die zusätzlichen Kosten angesprochen.

Kann evtl. jemand mit genau solcher Erfahrung aus der Praxis
seine Erfahrungen berichten...???!

Danke im Voraus
Gruss

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