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Transportrecht unsachgemäße Lagerung Paletten beschädigt
Branchenprofi |
Geschrieben am 16 November 2012
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Dabei seit 25 November 2009 31 Beiträge
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Hallo zusammen,
unsere Spedition lagert für uns Paletten ein. Nun ist herausgekommen, dass die Spedition diese stapelt, obwohl nicht stapelbar!!
Die Verpackungen sind jetzt eingedrückt und gerissen.
Was tun um abgesichert zu sein...?
Haftbarhaltung..?!
Gruß
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CARGOFORUM PARTNER
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Jennyjen |
Geschrieben am 16 November 2012
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Dabei seit 02 September 2011 9 Beiträge
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Hallo Branchenprofi,
eine Haftbarhaltung würde ich immer sofort machen.
Wurde denn mal schriftlich festgehalten, dass diese nicht stapelbar sind?
Viele Grüße
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Branchenprofi |
Geschrieben am 16 November 2012
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Dabei seit 25 November 2009 31 Beiträge
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unsere Komplette ware ist nicht stapelnbar. Das ging aus der Ausscheibung im letzten jahr heraus.
Wie ist der weitere rechtliche Weg..?
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Hainz |
Geschrieben am 16 November 2012
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Dabei seit 26 Januar 2006 31 Beiträge
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Ich würde den Dienstleister auch Haftbarhalten und mir dann zunächst eine schriftliche Stellungnahme geben lassen. Mit etwas Glück läuft Dir der Spediteur in die Falle und gibt Dir schriftlich quasi ein Schuldeingeständniss.
VG
Hainz
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Branchenprofi |
Geschrieben am 16 November 2012
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Dabei seit 25 November 2009 31 Beiträge
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Ok danke....!
Was kommt nach der Haftbarhaltung...?
Schaden begutachten..? unserer Versicherung melden...?
Gruß
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Tim_S. |
Geschrieben am 12 April 2013
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Dabei seit 22 April 2008 157 Beiträge
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Ja, der eigenen Warentransportversicherung melden. Dieser insbesondere auch die Rahmenvereinbarung mitschicken aus der sich ergibt, dass der Lagerhalter über das Stapelverbot unterrichtet war. Die Versicherung wird dann zugunsten der Police den Schaden sicherlich voll regressieren, auch mit Kosten. Da sollte nichts an der Police hängen bleiben. Die Haftungsbeschränkung in den evtl. einbezogenen ADSp auf max 5000,- (falls der Schaden höher wäre) ist auch nicht einschlägig, weil das Stapeln trotz Stapelvorbot dazu führt, dass die Haftungsgrenze entfällt.
Gruß
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