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Haftung bei Gefahrguttransport
s_is4 |
Geschrieben am 25 März 2013
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Dabei seit 25 März 2013 2 Beiträge
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Hallo,
ich hab mal eine Frage zu Gefahrguttransporten.
Beispiel: Lkw-Fahrer bei der Spedition XY transportiert Essigsäure von A nach B. Hier passiert ein Unfall, Schaden: mehrere hunderttausend Euro. --> giftige Dämpfe, Explosionsgefahr. Der Lkw-Fahrer ist für einen anderen Lkw-Fahrer eingesprungen und hat keinen Gefahrguttransport.
Wie haftet der Absender/Verlader? Wie haftet die Spedition und der Lkw-Fahrer?
Vielen lieben Dank!
Liebe Grüße!
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udobur |
Geschrieben am 25 März 2013
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Dabei seit 29 Dezember 2008 54 Beiträge
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Faktisch werden alle "auf dem Aktendeckel der Staatsanwaltschaft" erscheinen, die eigenverantwortlich an diesem jetzt verunfallten Transport durch aktives Tun oder durch fahrlässige Unterlassung beteiligt waren, (Gefahrgutrecht, Strafrecht, Zivilrecht), also auch z.B. Betriebsleiter, die von dem Problem wussten oder durch z.B. entsprechende Kontrollen wissen mussten und nichts unternommen haben.
Die Pflichten der Beteiligten nach Gefahrgutrecht sind in der GGVSEB § 17 ff aufgeführt.
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s_is4 |
Geschrieben am 25 März 2013
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Dabei seit 25 März 2013 2 Beiträge
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Hallo udobur,
dass der Verlader auch verantworlich ist, weiß ich. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, wie die Haftung aussieht. Bei einer Geldstrafe z.B., muss der Verlader gleich viel wie der Spediteur zahlen? Kriegt er nur eine Verwarnung oder muss er einen Teil des Schadens zahlen? Hier kann ich mir gar nicht vorstellen, wie sowas abläuft. Leider habe ich auch nichts im Internet hierzu finden können, weshalb ich mich verzweifelt an das Forum wende. Ich hoffe, du kannst mir hier weiterhelfen.
Danke!
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betterorange |
Geschrieben am 25 März 2013
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Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
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s_is4, das dürfte zivilrechtlich zu klären sein.
Der Verlader hat nicht ordentlich geprüft, der Transportunternehmer ebenso und natürlich der Fahrer.
Da ist nach einfacher und grober Fahrlässigkeit zu prüfen. Ich gehe mal auf grobe Fahrlässigkeit, da Essigsäure beim Unfall eine Allgemeingefahr darstellt, beui der viele unbeteiligte zu Schaden kommen können.
Da interessiert erst mal nicht, wo da was in unseren Haftungsheftchen steht.
Aus meiner Sicht bekommen alle drei Ihr Fett weg und dürfen sich den Schaden irgendwie aufteilen.
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udobur |
Geschrieben am 25 März 2013
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Dabei seit 29 Dezember 2008 54 Beiträge
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S_is4, ich habe dummerweise keine der berüchtigten Glaskugeln.
Eine "Vorhersage" ist unmöglich, da die "rechtliche Wertung" von allen Begleitumständen des Unfalls und des Verhaltens der einzelnen Beteiligten bei der Vorbereitung und Durchführung des Transportes abhängt.
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