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Transportrecht Haftung Termitenbefall an Holzkiste


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economy Geschrieben am 27 März 2013



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27 März 2013
14 Beiträge
Ausgangssituation:
Angefragt wurde eine Lieferung mit CIF Bangkok.
Der Produzent der Ware lehnt eine eigene/direkte Lieferung ab, gibt aber an, dass er bis zum Warenlager in Wien oder zum Exporthafen Hamburg liefern kann.
Warenlager wurde in Folge vereinbart.
Der Produzent liefert (wahrscheinlich über die Straße?) 4 Holzkisten aus Großbritannien zum Warenlager nach Wien.
In Wien werden die Holzkisten, ohne vorheriges öffnen, verladen und über den Seeweg nach Bangkok geliefert.
Beim Kunden in Bangkok stellt sich heraus, dass 2 dieser Kisten mit Termiten befallen sind.
Die Kisten+Ware werden sofort vernichtet, damit sich der Termitenbefall nicht im Warenlager des Kunden ausbreiten kann.

-> Der Produzent wusste, dass nach Bangkok über den Seeweg geliefert wird (er hat auch eine direkte Lieferung zum Hafen Hamburg vorgeschlagen)
-> Im Vertrag findet sich kein Punkt über eine seegemäße Verpackung.
Haftet der Produzent trotzdem, da er Wissen mußte, dass mittels Seetransport geliefert wird?

-> Wer ist für die Ausräucherung bzw. Behandlung der Kisten mit Sprays gg Termitenbefall zuständig?
Ist dies eine gängige Behandlung bei Transport in Holzkisten?

-> Trifft den Transporteur die Pflicht, die Ladung auszupacken und in eine ordnungsgemäße Holzkiste zu verpacken damit es zu keinem Ungezieferbefall kommen kann?

-> Wen trifft die Haftung bzw Sorgfaltspflich?

Ich wäre über jeden Lösungsweg bzw. Hinweis dankbar!

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Stefan1531 Geschrieben am 27 März 2013



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495 Beiträge
beim Trade Term CIF benannter Bestimmungsort trägt der Absender auch die Gefahren bis zur Bestimmung. Das schließt auch die ordnungsgemäße Verpackung (in China kommt auch die ISPM15 zur Anwendung) ein.

Zitieren::

-> Wer ist für die Ausräucherung bzw. Behandlung der Kisten mit Sprays gg Termitenbefall zuständig?
Ist dies eine gängige Behandlung bei Transport in Holzkisten?
Zuständig ist der Absender - allerdings ist es sinnvoller, wenn der Empfänger/Empfangsspediteur dies organisiert und dem Absender in Rechnung stellt. So praktizieren wir es in unserem Betrieb. Eine Begasung scheint mir hier - es sei denn, es handelt sich um Lebensmittel o.Ä. - angebracht

Zitieren::
-> Trifft den Transporteur die Pflicht, die Ladung auszupacken und in eine ordnungsgemäße Holzkiste zu verpacken damit es zu keinem Ungezieferbefall kommen kann?
nein, es sei denn, dies wurde vereinbart

economy Geschrieben am 27 März 2013



Dabei seit
27 März 2013
14 Beiträge
Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Der Sachverhalt ist aber leider noch komplizierter, als ich ihn in der Kürze beschrieben habe.

Die erste Firma hat von GB direkt zu dem von uns eingesetzten Spediteur mit Incoterm: CIP Wien geliefert. Wir haben die Ware nicht geprüft, in unserem Namen wurde sie aber von unserem Spediteur mit CFR Bangkok nach Thailand geliefert.
Wie gesagt, der Hersteller wußte, dass die Ware nicht für uns bestimmt ist, direkt ins Warenlager geht und nach Bangkok geliefert wird.
Der Rest wurde oben beschrieben. Es gibt außerdem eine Versicherung für den Transport auf Seiten des Kunden und des Transporteurs.

-> Sind wir als nur auf den Papier in Erscheinung tretender Verschiffer, ohne die Ware je gesehen zu haben, verantwortlich für die Verpackung, wenn der Produzent die Ware in Holzkisten verpackt, aus GB liefert und weiß, dass diese nach Bangkok verschifft werden?

Es handelt sich um keine Lebensmittel- meine Frage ging eher in die Richtung: ist es usus, dass Holzkisten, die für den Transport bestimmt sind(generell), oft begast werden?
Hätte dies auch schon für den Transport von GB nach Wien stattfinden müssen?

Stefan1531 Geschrieben am 27 März 2013



Dabei seit
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495 Beiträge
ok, dann wird's tatsächlich komplizierter.

Ihr seid Absender beim Export? Demzufolge seid auch Ihr verantwortlich für die ordnungsgemäße Verpackung sowie Einhaltung der ISPM-15. Ob Ihr ggf. Regress auf Euren Lieferanten in England nehmen könnt, müsste im Vertrag geregelt sein

Versandkisten, die IPPC behandelt sein müssen, werden entweder hitzebehandelt (HT - heat treatment) oder begast. In der Regel sind Versandkisten vor dem Transport hitzebehandelt. Sind sie dies nicht oder wird ein Schädlingsbefall festgestellt, wird meist begast.

Für einen Transport von England nach Wien müssen keine behandelten Kisten verwendet werden. Es sei denn, dies wurde so beauftragt.

betterorange Geschrieben am 28 März 2013



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1271 Beiträge
Stefan hat somit alles wesentliche dazu gesagt.

quote economy:
.. Wir haben die Ware nicht geprüft, in unserem Namen wurde sie aber von unserem Spediteur mit CFR Bangkok nach Thailand geliefert.
unquote

Ist in Eurer Obliegenheit zu prüfen, ggf. umzupacken.

Spediteure machen das allein auf Auftrag und gegen Kosten.

Cheers, BO

kabumba Geschrieben am 02 April 2013



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04 November 2010
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Habt Ihr die Ware mit seemäßiger Verpackung bestellt, also explizit darauf hingewiesen?

Oftmals verlangt dann ja ein Lieferant einen gewissen Aufpreis und schreibt das in die AB mit rein.

economy Geschrieben am 08 April 2013



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27 März 2013
14 Beiträge
Nein, leider war die seemäßige Verpackung kein Thema...

Jetzt bleibt für mich noch die Frage:
Ist es gesetzlich vorgesehen, dass bei einer Lieferung nach Bangkok die Ware seemäßig verpackt sein muß (vgl. Lieferung nach China)???

kabumba Geschrieben am 08 April 2013



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04 November 2010
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Klick mal hier!

China hat nunmal die ISPM15-Vorschriften.

economy Geschrieben am 08 April 2013



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Vielen Dank! D.h., dass für Thailand keine seemäßige Verpackung notwendig ist?

economy Geschrieben am 08 April 2013



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bzw. die Fracht ( Aufklebefolien) war in Holzkisten, diese in einem Container...
Reicht das als ordnungsgemäß verpackt?

p.s.: der Termitenbefall ist wohl erst am Hafen vor bzw. nach Übergabe an den Kunden passiert...
-> Haftung?

kabumba Geschrieben am 08 April 2013



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229 Beiträge
Es zählt ja eben diese Umverpackung. Wenn das wie in Eurem Fall Holzkisten waren müssen die nach diesem ISPM-Standart sein. Ebenso wenn die Ware auf einer Palette ist, so muss diese Palette nach dem ISPM-Standart sein. Sonst könnte man ja sagen, dass man als Lieferant von Elektroteilen etwa sagen, dass man fein raus ist, da man ja kein Holz liefert.

Also: Umverpackung: Falsches Holz...Ihr seid in der Haftung.

Jetzt die Frage nach dem Termitenbefall: Was waren das für Termiten? Ich hatte einmal einen solchen Fall, da waren Insekten im Container, der Container kam zurück. Es stellte sich heraus, dass das eine Insektenart war, die eigentlich nur in Hamburg vorkommt. Also haftete mein Verpacker. Aber wenn die Ware schon zerstört ist kann man das ja im Nachhinein nicht mehr feststellen.

Darf ich mal interessehalber nach der Warenhöhe fragen?

Wegen Thailand und Verpackungsvorschriften: In der Liste steht ja, dass es keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat.

Hier habe ich noch mehr gefunden: Thailand hat den Standart seit 2010.

economy Geschrieben am 09 April 2013



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27 März 2013
14 Beiträge
Warenhöhe waren ca. 35000,-...
Der Produzent hätte uns die Ware bis zum Schiff(Hafen Hamburg) transportiert und er wußte, dass die Ware für Bangkok bestimmt ist und es sich um ein "Dreiecksgeschäft" handelt... Er hätte davon ausgehen müssen, dass die Ware erst in Bangkok begutachtet wird.
Komm ich über diesem Weg nicht zu einer Haftung, wenn er Kisten verwendet, die für diesen Transportweg nicht geeignet sind?

-> laut Fotos dürfte es sich bei den Kisten um Spanplatten handeln -> sind diese nicht aus dem ISPM-Standart ausgenommen (2.1.Ausnahmen; ISPM Nr.15)?

economy Geschrieben am 09 April 2013



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27 März 2013
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So... neue Information: die Kisten sind aus OSB-Platten (gepresste Spänen)
-> d.h. sie fallen unter die Ausnahmeregelung?

economy Geschrieben am 09 April 2013



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27 März 2013
14 Beiträge
...Ausnahme
Für Verpackungsmaterial aus verarbeitetem Holz (Spanplatte, Faserplatte, Sperrholz, Pressholz, INKA-Palette, etc.) gelten die Vorschriften des ISPM Nr. 15 nicht! Hierfür ist eine so genannte "Non-Wood-Declaration" von der jeweiligen Exportfirma selbst auszustellen....


Was ist diese Non-Wood-Declaration- ist die für jede OSB-Platten Verpackung nötig?

economy Geschrieben am 09 April 2013



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27 März 2013
14 Beiträge
Ok, hab mich jetzt über die Non-Wood-Declaration schlau gemacht...

Übrig bleibt für mich die Frage:
Anscheinend wurde eine ornungsgemäße Verpackung verwendet und die Termiten sind einfach Pech...

Wer trägt die Haftung?
Ab Übernahme bei einem offensichtlichen Mangel der Kunde?

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