Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.030 registrierte User - 0 User online - 39 Gäste online - 61.022 Beiträge - 1.754.041 Seitenaufrufe in 2022



Transportschaden durch Spedition - Ablehnung


Kevin89 Geschrieben am 04 April 2013



Dabei seit
03 Mai 2011
73 Beiträge
Hallo,

folgender Sachverhalt.

Eine Firma beauftragt eine Spedition, Ware von A nach B innerhalb Deutschlands zu liefern.
Die Firma ist Verzichtskunde, also Selbstversicherer, hat selbst eine Versicherung abgeschlossen mit 500€ Selbtbeteiligung.
Die Spedition liefert die Ware in B beschädigt an, es entsteht ein Schaden von 300€.
Die Spedition haftet laut ADSP. Allerdings lehnt die Spedition die Schadensübernahme mit der Begründung ab, dass die Firma Verzichtskunde ist.

Die Frage: Müsste die Spedition nicht trotzdem, wie laut ADSP gesetzlich geregelt, in der Höhe der gesetzlichen Höchsthaftung haften?
Es sollte doch eigentlich in diesem Fall keine Rolle spielen, ob die Firma Verzichtskunde ist oder nicht? Hätte die Firma keine Selbsbeteiligung
bei der Versicherung und müsste diese haften, würde die Versicherung ja auch die gesetzliche Haftung bei der Spedition einfordern.

Danke für Eure Meinungen und Gruß

CARGOFORUM PARTNER

allrounder Geschrieben am 05 April 2013



Dabei seit
18 Januar 2008
66 Beiträge
Hallo,

der Spediteur haftet auch in einem solchen Fall lt. ADSp. mit 5 Euro/kg. Erst wenn die Schadenshöhe diese Grenze übersteigt, dann kommt die Versicherung ins Spiel und die Selbstbeteiligung. Ich bin kein Versicherer oder Rechtsberater, also ohne Gewähr. Vielleicht haben die Kollegen einen Fall aus der Praxis.

Viele Grüße
allrounder

Tim_S. Geschrieben am 05 April 2013



Dabei seit
22 April 2008
157 Beiträge
Zitieren::
Es sollte doch eigentlich in diesem Fall keine Rolle spielen, ob die Firma Verzichtskunde ist oder nicht?
Sehe ich auch so. Die Frage der Haftung ist zu trennen von der Frage, ob der Geschädigte auch - zusätzlich - noch einen (mit Prämien erkauften) Anspruch gegen eine Versicherung hat.
Und die Haftungsgrenze von 5Euro/kg greift in der Praxis auch recht selten . Denn die greift schon nach dem Wortlaut nur, sofern das Gut nicht "während des Transports" beschädigt wurde. Unter "Transport" versteht die Rechtsprechung aber jede Ortsveränderung, ganz gleich wie lang die Strecke ist, also auch das Entladen oder Verladen mit Flurförderzeugen wie Staplern oder Hubwagen. Und aus dem Stand heraus ohne Ortsveränderung fällt höchst selten etwas um.
Der Spediteur schuldet daher zumindest rund 10,-/kg (8,33 x aktueller Wert eines SZR x Rohgewicht der Sendung).

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich