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Transportrecht - Verlader nicht gleich Absender
ChaseTheAce |
Geschrieben am 13 April 2013
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Dabei seit 13 April 2013 3 Beiträge
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Hallo zusammen,
ich habe mich hier gerade angemeldet, weil ich hoffe auf folgende Frage eine Antwort zu finden:
Eine Spedition schließt einen Speditionsvertrag mit Kunde XY ab. Er macht vom Recht des Selbsteintritts jedoch keinen Gebrauch sondern schließt mit einem Frachtführer einen Frachtvertrag ab.
Spedition (als Spediteur) <-- Speditionsvertrag --> Kunde XY (Versender)
Spedition (als Absender) <-- Frachtvertrag --> Frachtführer
Soweit so gut. Jetzt soll der Frachtführer die Ware jedoch beim Kunden XY abholen, hat mit diesem aber keinerlei Vertragsverhältnis ...
- Wer muss verladen (lt. HGB Absender = Spedition AB --> ist aber nicht vor Ort)
- Lt. HGB muss Spedition als Absender den Frachtbrief ausstellen und unterschreiben. Da die Spedition aber nicht vor Ort ist, wenn die Ware verladen wird, kann sie den Frachtbrief ja nur blanko unterschreiben und dem Frachtführer mitgeben (damit der evtl. Vorbehalte bei der Warenübernahmen dokumentieren kann). Sollte die Ware dann aber unterwegs beschädigt werden, kann der Frachtführer ja dann einfach in den Frachtbrief schreiben, dass die Ware schon bei der Übernahme beschädigt war, da Kunde XY mit dem Frachtbrief ja nichts am Hut hat ...
Wie kann bei der oben dargestellten Situation dokumentiert werden, in welchem Zustand die Ware wann zwischen dem Kunden der Spedition XY und dem von der Spedition beauftragten Frachtführer übergeben wurde?
Wäre toll, wenn mir jemand berichten könnte, wie so eine Situation praktisch gelöst wid.
Grüße
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Tim_S. |
Geschrieben am 15 April 2013
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Dabei seit 22 April 2008 157 Beiträge
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Tag,
Verladen muss der (ortsabwesende) Spediteur. Die Pflicht zur Verladung ist nämlich keine höchstpersönliche Pflicht. Der Ortsabwesende muss sich einer Person bedienen, die das für ihn macht.
Zitieren:: |
Lt. HGB muss Spedition als Absender den Frachtbrief ausstellen und unterschreiben. |
genau.
Zitieren:: |
Wie kann bei der oben dargestellten Situation dokumentiert werden, in welchem Zustand die Ware wann zwischen dem Kunden der Spedition XY und dem von der Spedition beauftragten Frachtführer übergeben wurde? |
Indem der Spediteur den Frachtbrief vorbereitet, an den übersendet der für ihn das Gut an den Frachtführer übergeben soll und der Frachtbrief dann bei Verladung durch die Person der Abholstelle "in Vertretung Spediteur" unterzeichnet wird und vom Frachtführer verlangt wird (§ 408 Abs. 2 Satz 2 HGB) dass er ebenfalls unterzeichnet. Nicht verwirren lassen: Das ist jetzt das Verhältnis Spediteur - Frachtführer. Daneben gibt es auch noch ein Verhältnis Versender - Spediteur. Wenn im Speditionsvertrag fixe Kosten nach § 459 HGB vereinbart sind (wie fast immer), dann kann auch der Spediteur vom Versender die Ausstellung eines (dann weiteren) Frachtbriefs verlangen. Dann gibt es einen Frachtbrief zum Verhältnis Spediteur - Frachtführer und einen für das Verhältnis Spediteur - Versender. Ist aber auch völlig logisch, denn der Frachtbrief dokumentiert ja den Vertrag und davon gibt es ja auch tatsächlich zwei.
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Wellenreiter |
Geschrieben am 16 April 2013
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Dabei seit 29 März 2013 12 Beiträge
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Meines Wissens nach und meiner Erfahrung nach ist Verlader, welcher das Gut verlaedt.
Dies kann der Fahrer im Auftrag des Speditieurs oder des Frachtfuehrers sein.
Wichtig ist, der Versender (Ort an welchem die Ware angeholt wird) ist auch Verlader und beim Thema z.Bsp. Ladungssicherung immer als solcher mit in der Verantwortung.
Gruss
WR
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betterorange |
Geschrieben am 16 April 2013
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Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
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So aus der Praxis: Ich bin der planende Spediteur und setze eine Transportunternehmer ein. In der Arbeitsanweisung steht u.a. drin, das aussschliesslich meine Frachtdokumente verwendet werden.
Diese Frachtdokumente, CMr oder Frachtbrief für D. lasse ich als PDF oder sonstige Datei z.B. zum Ablader, Absender kommen, der druckt sie für mich aus und beklommt eine Ausfertigung unterschrieben vom Fahrer.
Wir haben da schon drin Unternehmerangaben, Fahrernamen, Fahrer Telefon, Fahrzeug- und Auflieger Kennzeichen uns sämtliche Anweisungen. Mögliche Abschreibungen nur mit unserer Zustimmung.
Ich habe kein Problem, wenn mein Kunde meine Unternehmer kennen lernt.
LG, BO
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Tim_S. |
Geschrieben am 16 April 2013
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Dabei seit 22 April 2008 157 Beiträge
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@betterorange: Ah, ok. Heißt dass, das der CMR also auch schon von Ihnen als Spediteur (und Auftraggeber des Frachtführers) gestempelt und unterzeichnet wird und dann der Abholstelle z. B. als PDF zwecks Ausdruck und Aufbringung Übernahmequittung des Frachtführers gemailt wird?
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betterorange |
Geschrieben am 17 April 2013
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Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
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ChaseTheAce |
Geschrieben am 21 April 2013
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Dabei seit 13 April 2013 3 Beiträge
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Vielen Dank für die Antwort. Hat mir sehr geholfen.
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