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Luftfracht Bekannter Versender (BV) Ausweispflicht Spediteur


Luftfahrt und Luftfracht: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Import und Export. Unser Forum Luftfahrt und Luftfracht behandelt Fragen wie, welche Möglichkeiten gibt es für den Transport von Waren per Luftfracht? Welche Möglichkeiten gibt es, bei der Luftfracht Kosten zu sparen? Wie kann ich als Unternehmer die Nachhaltigkeit des Transportes per Luftfracht verbessern? Ist meine Sendung in einem Flugzeug verladbar? Wie ist die Entwicklung der Luftfrachtraten? Welche Alternativen gibt es zur Luftfracht? Wie nachhaltig ist Luftfracht? Welche Möglichkeiten gibt es, Luftfracht nachhaltiger zu gestalten?


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kabumba Geschrieben am 26 April 2013



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Bei uns müssen die Abholer immer ihren Ausweis und ihren Schulungsnachweis zeigen, wenn sie Luftfrachten bei uns laden wollen.

Jetzt konnte ein Fahrer keine Schulungsunterlagen vorzeigen und wir wollten ihn nicht beladen. Sein Unternehmer hat dann bei uns angerufen und gemeint, dass sie als RegB dafür haften, dass die Fahrer geschult sind und sie sich nicht mit den Schulungsunterlagen melden müssen, lediglich einen gültigen Ausweis zu zeigen brauchen.

Das wäre eine neue Vorschrift. Ist das korrekt?

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MagNet-99 Geschrieben am 26 April 2013



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Hallo kabumba,

wieso ist das eine neue Vorschrift ?

Wo steht denn, das Du Dir als BV einen Schulungsnachweis des Fahrers zeigen lassen musst ?

Meines Erachtens hat der Unternehmer recht. Er ist entweder selbst RegB oder handelt als Transporteur eines RegB.

Gruss
MagNet-99

Oimel Geschrieben am 26 April 2013



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41 Beiträge
Korrekt! Ihr müsst nur prüfen ob der Fahrer im Autrag vom RegBe unterwegs ist. Meiner Meinung nach braucht ihr nichtmal den Perso vom Fahrer wenn er nachweißen kann "der und der RegBe hat mich beauftragt, die und die Sendung abzuholen" .

Alles weitere liegt in der Prüfungspflicht des RegBe. Dafür hat er ja schließlich diesen Status bekommen.

HunkyDory Geschrieben am 26 April 2013



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Wenn der Fahrer sich bei euch mit eurer Referenznummer meldet (im Idealfall natürlich mit einem Abholschein vom RegB), dann könnt ihr davon ausgehen, dass er im Auftrag des RegB unterwegs ist.

Es steht nirgendwo niedergeschrieben, dass ein Fahrer dem bV seinen Schulungsnachweis oder Personalausweis vorzeigen muss.

Fetchman Geschrieben am 26 April 2013



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212 Beiträge
Sorry da liegt ihr falsch.

Der Fahrer muss seinen Ausweis also Personalausweis oder Reispass (bei Ausländern mit gültigen Arbeitsvisa) vorlegen und die Schulungsbescheinigung (Kopie).
Die setzt auch voraus, das er eine §7 Überprüfung hat.

Ergibt sich aus der EU Verordnung, damit ist es Gesetzt.

Es kann ja sein das der Fahrer eine abgelaufene Schulung hat.

REGB setzt voraus, das alle Fahrer welche mit Luftfracht in Kontakt kommen entsprechend geschult und überprüft sind.
Natürlich kann auch der Arbeitgeber sich darum kümmern, das der Lebenslauf keine Lücken hat, da das aber fast nicht zu realisieren ist, lassen die meisten das bei der Polizei überprüfen.

Die Fahrer sind noch nicht erfasst in der Datenbank nur die RegB BV etc...somit kann man nur anhand des Ausweises und Schulungsnachweis das überprüfen.


Einfach von irgendwas ausgehen ist falsch und wiederspricht dem Luftsicherheitsplan, der bestimmt was anderes sagt.

Als Vereinfachung kann der RegB, bei regelmässigen Abholungen in einem Lager oder beim BV auch eine Liste einschicken mit den Schulungsnachweisen, dann muss der Fahrer nur noch seinen Ausweis vorzeigen.

Luftsicherheit erfordert eine Firmenübergreifende Organisation, also regelmässige Audits auch bei verbundenen Lieferanten und Spediteure, wo sich der Sicherheitsbeauftragte vergewissert, das alles mit rechten Dingen zugeht.
Sollte im Luftsicherplan stehen bzw im Ablauf beim BV

Was Hunky schreibt wäre schon ein Fall für das LBA, diese Firma wo er arbeitet zu überprüfen, hier geht es also nicht mit rechten Dingen zu...wenn er so verfährt wie er oben geschrieben hat.

MagNet-99 Geschrieben am 28 April 2013



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2708 Beiträge
Fetchman wrote:
Der Fahrer muss seinen Ausweis also Personalausweis oder Reispass (bei Ausländern mit gültigen Arbeitsvisa) vorlegen und die Schulungsbescheinigung (Kopie).
Die setzt auch voraus, das er eine §7 Überprüfung hat.

Ergibt sich aus der EU Verordnung, damit ist es Gesetzt.

Wo steht das bitte Fetchman, wenn Du schon auf EU VO's verweist ?
Hattest Du im Eingangsthread gelesen, das der Ersteller BV ist und nicht RegB ?

Gruss
MagNet-99

Oimel Geschrieben am 29 April 2013



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41 Beiträge
@ Fetchman

ist ja alles schön und gut... Klar muss er nen Ausweis haben und ja seine Schulung muss aktuell sein...

ABER es ist definitv nicht die Pflicht des BV dies zu überprüfen, sondern die vom RegB, da er nur Fahrer schicken darf, die alles haben!

Wir BVs dürfen davon ausgehen, dass ein Fahrer der vom RegB geschickt wurde alle nötigen Unterlagen, Schulungen etc. hat. Sollte sich rausstellen, dass dies einmal nicht der Fall ist hat der RegB ein ernsthaftes PRoblem, nicht der BV.

Carsten Geschrieben am 29 April 2013



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801 Beiträge
Dies ist ein Aufruf an alle, doch bitte bei so heiklen Themen immer eine Quellenangabe anzugeben. Lieben Dank

Happo Geschrieben am 29 April 2013



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5 Beiträge
@ Fetchman:
Der RegB erklärt doch im AWB die Sendung als SPX. Somit ist auch immer der RegB dafür verantwortlich zu überprüfen, dass hierzu alle Kriterien erfüllt sind.
Ich denke der BV unterliegt gar keiner Prüfpflicht.

Fetchman Geschrieben am 29 April 2013



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212 Beiträge
@Happo
da hast du recht, REGB INDENTIFIZIERT UND ERKENNT die Luftfracht, der BV bestimmt nur das es Luftfracht sein soll.

Dennoch müssen die Fahrer sich ausweisen, da kann ja jeder kommen und erzählen er sei der Fahrer von der Firma.

Gutes Beispiel, aus Kostengründen wird ein SUB eingesetzt, der wiederum einen SUB beauftragt , der einen selbständigen Fahrer...was dann, wie willst du wissen welcher Fahrer zu wem gehört.

Also Ausweis zeigen und Schulungsbescheinigung.
Bei SUB sich sogar vergewissern im nächstesn AUDIT das der eine Transporteurserklärung gezeichnet hat oder sogar auch REGB ist.
Die Kette muss eingehalten werden.

@Oimel

sorry aber auch der BV muss den REGB Fahrer prüfen, sonst ist die sicher Lieferkette unterbrochen und nicht sauber dokumentierbar.
Was macht ihr wenn beim REGB das LBA prüft und es stellt sich heraus, dass der Fahrer keine Schulung hatte....??? Vielleicht hat der es sogar geschafft schon bei der Airline anzuliefern.
HANDBUCH AirLINE wenn Fracht die nicht secured wurde, durch Betrug, es auf das Lager geschafft hat, dann Fully Warehousecheck...weist du was das Kostet... und wenn ihr nett geprüft habt, dann habt ihr eine Mitschuld oder zumindest wird eine Mitschuld angedichtet, das hat enorme Auswirkungen, denn ein kleiner Spediteur geht darüber Pleite und dann versucht man an den Auftraggeber/Versender zugehen.
Hier geht es mut 7 bis 8 stellige Euro Beträge.

Ich hatte so Fälle schon mit fake XRAY, alleine das der Flieger stehen bleibt mit 2 Crews jeweils kostet mehrere 10tausen Euro Standgebühren...am Tag.

airliner Geschrieben am 29 April 2013



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590 Beiträge
@Fetchman

Hallo Fetchman, ich würde mich ebenfalls freuen wenn Du bitte mal deine Quellen referenzierst. Es hängt ja auch davon ab, was der BV in seinem Luftsicherheitsprogramm stehen hat und ob das LBA es so genehimgt hat.

Schrotti Geschrieben am 29 April 2013



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74 Beiträge
Hallo Fetchmann,
wir sind BV. Wir beauftragen nur RegB's. Gem. unserem Sicherheitsprogramm muss sich der Fahrer mit einer eindeutigen Ref.Nr. melden und wir müssen die Fahreridentifikation prüfen, d.h. wir lassen uns seinen Ausweis zeigen und notieren seinen Namen. Schulungsnachweise oder Transporteurserklärungen interessieren uns nicht, das ist lt. EU (VO) 185/2010 eindeutig in der Verantwortung des RegB (ausser Ihr habt das in EUREM Sicherheitsprogramm).
Wie Oimel schreibt: sollte der Fahrer keine Schulung haben, so hat der RegB erstens ein Problem mit mir (dann fliegt er als Spediteur raus, weil er seinen Job nicht versteht und meine sichere LF unsicher macht) und zweitens mit dem LBA, wenn das bei einer Auditierung aufkommt.
Auch mich würde Deine Quelle interessieren.
Gruß Sch.

Oimel Geschrieben am 30 April 2013



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03 April 2012
41 Beiträge
Hallo Fetchmann,

mit den Quellen ist es so ein Problem bei dem Thema, ausser den EU Vorschriften gibt es keine und wer sich mal die Mühe gemacht hat diese durchzulesen kann sicherlich nachvollziehen, dass dort alles sehr schwammig ist und daher nicht wirklich brauchbar.

Ich hätte eine ausführliche Quelle die aber nicht veröffentlicht werden darf und zwar unser Sicherheitsprogramm. Dies wurde nämlich vom LBA abgenommen und wir sind BV. Dies nicht nur in einem Unternehmen, ich habe den BV für zwei Unternehmen beantragt. In beiden prüfen wir keine Schulung der Fahrer sondern haben angegeben das wir für Luftfracht nur RegBe beauftragen.

Ob wir in der Pflicht stehen die Unterlagen der Fahrer zu prüfen, habe ich mehrmals mit verschiedenen LBA Mitarbeitern diskutiert. Fazit daraus, wir müssen nur sicher gehen, dass der Fahrer im Auftrag des RegBE handelt denn dann ist dieser in der Pflicht. So steht es auch in unserem Sicherheitsprogramm und wurde vom LBA ohne Murren abgenommen.

Bevor hier also weiter diskutiert wird, schlage ich vor, ruft bei dem für euch verantwortlichen LBA Mitarbeiter an und fragt nach (der setzt schließlich auch seinen Otto unter das Sicherheitsprogramm). Oder schreibt Ihnen eine Mail wenn ihr es schriftlich braucht. Ich habe während der Umsetzungsphase gefühlte 1000 mal mit dem LBA telefoniert und Mails geschrieben bis das Sicherheitsprogramm abnahmebereit war.

Aber vorsicht, seit ihr schon BV und habt din eurem Sicherheitsprogramm geschrieben, das ihr die Fahrer prüft also auch ihre SChulungsunterlagen, dann müsst ihr das auch. Alles was im Sicherheitsprogramm steht muss umgesetzt werden, auch wenn es nicht notwendig ist.

MagNet-99 Geschrieben am 30 April 2013



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2708 Beiträge
Oimel wrote:
Aber vorsicht, seit ihr schon BV und habt din eurem Sicherheitsprogramm geschrieben, das ihr die Fahrer prüft also auch ihre SChulungsunterlagen, dann müsst ihr das auch. Alles was im Sicherheitsprogramm steht muss umgesetzt werden, auch wenn es nicht notwendig ist.

Genau, was drin steht und abgenommen ist, muss auch so gemacht werden. Aber es können auch Änderungen durchgeführt und an das LBA gemeldet werden (Monitoring).

Gruss
MagNet-99

Fetchman Geschrieben am 04 Mai 2013



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212 Beiträge
Überprüfung und Zulassung des Personals ergibt sich aus der VO 185/2010 mit deren Berichtigungen und Ergänzungen.

Auch mal so in den Raum geworfen.......Fahrer müssen immer kontrolliert werden, wer überlässt schon einem Unbekannten seine Fracht ??? Nur weil der einen Lieferschein in der Hand hat , heist das nicht das der die Fracht bekommt.
Da wurde in früheren Jahren am Flughafen schon einiges gestohlen, die kamen mit gefälschten AWBs und keiner hat den Fahrer kontrolliert und diie Fracht war weg. Da wurden ganze Sattel vollgemacht.

Auch am normalen Lager empfiehlt sich grundsätzlich einen Ausweis zeigen zu lassen und die Daten zu notieren bzw zu erfassen.

Achtung: Nach dem neuen Passgesetz ist das kopieren von deutschen Ausweisen verboten, auch das Einbehalten als Pfand.

Den Schulungsnachweis muss der Fahrer auch immer mit sich führen, denn das LBA kann bei kontrollen den verlangen und das habe ich auch schon bei Prüfungen erlebt, das Fahrer ankamen wärend der Prüfung durch das LBA an einem Lager und die haben danach gefragt.
Der Fahrer hatte die Unterlagen nicht dabei und schon waren die 15 Minuten später bei dem Spediteur zur Überprüfung.

Aber die Fragen die hier gestellt werden sollten eigentlich geklärt werden im Rahmen der Erstellung des LSP oder beim WERDEN eines BV.
Plötzlich ist man REGB oder BV und dann ruft man das LBA an und fragt, ob ich die Fahrer kontrollieren muss. Das zeigt nur, dass man sich mit der Materie leider nicht richtig auseinander gesetzt hat. Erlebe ich aber jeden Tag. Schnell das kopierte und modifizierte LSP eingereicht und plötzlich ist man REGB oder BV und weis eigentlich garnicht wie man das in der Praxis umsetzt und was das für die internen Firmenabläufe bedeutet.

@ Kabumba: Da habt ihr richtig gehandelt. REGB heist ja nicht das der Fahrer eine Schulung hat. Und was euere interne Verfahren vorsehen, das ein Fahrer nur die Fracht bekommt mit Schulungsnachweis dann ist das so.
Sicherlich ist der REGB in der Verantwortung, da hat euer Spediteur recht, aber das heist auch, wenn der Fahrer nicht geschult ist und will Fracht beim BV abholen, dann ist das sogar eine Aktion die man mal dezent dem LBA melden sollte. Denn diese Fracht geht dann auf den Flieger und wenn es dann doch BUMM macht...was dann ?? Das kann richtig Ärger geben, denn so ein Flieger kostet richtig Geld, da werden die Airlines bis auf das Blut kämpfen um das wieder zu bekommen.

Wir haben alle Schulungsbescheinigung im Büro, wenn ein Fahrer die nicht dabei haben sollte, dann können wir die Faxen. Das wäre das richtige Verhalten des Spediteurs gewesen.

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