Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.030 registrierte User - 0 User online - 65 Gäste online - 61.022 Beiträge - 1.765.095 Seitenaufrufe in 2022



Lösungsvorschläge Sommerprüfung 2013 FLL


BenNebbich Geschrieben am 13 Mai 2013



Dabei seit
21 Februar 2013
27 Beiträge
WiSo:

1. 7;3;4
2. 2
3. 2
4. 5
5. 4
6. 4
7. 19
8. 31.05.2014
9. 5
10. 1
11. 4/31.07.2016
12. [3;4;7]
13. [2;6]
14. 4
15. 167,53
16. 5
17. 3
18. 1
19. 1
20. 4
21. 1
22. 3
23. 2
24. 5
25. 153.862,50
26. 4;1;5;6;3;2;7
27. 18.500,00
28. 4;1;3;2
29. 2

CARGOFORUM PARTNER

BenNebbich Geschrieben am 13 Mai 2013



Dabei seit
21 Februar 2013
27 Beiträge
Güterumschlag:

1. 3 086,42
2. 5
3. 2
4. [2;5]
5. 6
6. 3
7. 4
8. 1
9. 3;4;2;1
10. 5
11. 3
12. 4
13. 3;2;5;1;4
14. 2
15. 101
16. 4
17. 1
18. 5
19. 1
20. 2
21. 3;1;2;4
22. 9,110
23. 3
24. 26
25. 2;5;4;3;1
26. 2/174
27. 2
28. [2;5]
29. 2;6;1
30. 1
31. 4
32. 3
33. 2
34. 2;5;1;4;6;3;7

AlexAlt Geschrieben am 15 Juni 2013



Dabei seit
15 Juni 2013
7 Beiträge
Meine Gegenvorschläge (Güterumschlag):

15) 100
27) 1
31) 1
33) 1

sonst bin ich einverstanden.

AlexAlt Geschrieben am 15 Juni 2013



Dabei seit
15 Juni 2013
7 Beiträge
15. Aufgabe. Gegenvorschlag befindet sich in Anhang

AlexAlt Geschrieben am 15 Juni 2013



Dabei seit
15 Juni 2013
7 Beiträge
27. Aufgabe. Gegenvorschlag befindet sich in Anhang

AlexAlt Geschrieben am 15 Juni 2013



Dabei seit
15 Juni 2013
7 Beiträge
31. Aufgabe. Gegenvorschlag befindet sich in Anhang

AlexAlt Geschrieben am 15 Juni 2013



Dabei seit
15 Juni 2013
7 Beiträge
33. Aufgabe. Gegenvorschlag befindet sich in Anhang

Kommentar zur 33. Aufgabe

Schutzstufenkonzept des LfD Niedersachsen (Stand: Oktober 2010)

Personenbezogene Daten sind im Hinblick auf die allgemeinen datenschutzrechtlichen Sicherungsziele Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Authentizität sowie die damit einhergehenden Gebote der Datensparsamkeit, der Transparenz und der Revisionsfähigkeit vor unsachgemäßer Handhabung zu schützen.
Unsachgemäße Handhabung umfasst hierbei nicht nur Missbrauch, sondern darüber hinaus auch unzureichenden Schutz vor menschlichen Fehlhandlungen, organisatorischen Mängeln, technischem Versagen und höherer Gewalt.
Um technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherstellung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung bezüglich ihrer Angemessenheit bewerten zu können, ist es unter anderem erforderlich, das Schadenspotential (d.h. den Grad möglicher Beeinträchtigung schutzwürdiger Belange) näher zu bestimmen.
Hierzu kann das Schutzstufenkonzept des LfD Niedersachsen herangezogen werden.
Es unterscheidet folgende Schutzstufen:

Stufe Personenbezogene Daten, zum Beispiel

A: die frei zugänglich sind. Der Einsichtnehmende muss dabei kein berechtigtes Interesse geltend machen. Telefonbücher, Adressbücher, Wahlvorschlagsverzeichnisse

B: deren unsachgemäße Handhabung zwar keine besondere Beeinträchtigung erwarten lässt, deren Kenntnisnahme jedoch an ein berechtigtes Interesse der Einsichtnehmenden gebunden ist. beschränkt zugängliche öffentliche Dateien, Verteiler für Unterlagen

C: deren unsachgemäße Handhabung den Betroffenen in seiner gesellschaftlichen Stellung oder in seinen wirtschaftlichen Verhältnissen beeinträchtigen könnte („Ansehen”). Einkommen, Sozialleistungen, Grundsteuer, Ordnungswidrigkeiten

D: deren unsachgemäße Handhabung den Betroffenen in seiner gesellschaftlichen Stellung oder in seinen wirtschaftlichen Verhältnissen erheblich beeinträchtigen könnte („Existenz”). Anstaltsunterbringung, Straffälligkeit, dienstliche Beurteilungen, Gesundheitsdaten, Schulden, Pfändungen

E: deren unsachgemäße Handhabung Gesundheit, Leben oder Freiheit des Betroffenen beeinträchtigen könnte. Daten über Personen, die mögliche Opfer einer strafbaren Handlung sein können

Bei der Klassifizierung sind Datenfelder niemals einzeln zu bewerten. Die Betrachtung ist vielmehr auf die gesamte Datei, ggf. auch auf unmittelbar verknüpfte Datenbestände auszudehnen.
Werden personenbezogene Daten unter einem Auswahlkriterium in eine Datei aufgenommen, das in der Datei nicht enthalten ist, so ist dieses Auswahlkriterium bei der Klassifizierung mit zu bewerten.
Eine Schutzstufenklassifizierung allein reicht allerdings nicht aus, um daraus direkt die erforderlichen und angemessenen technischen-organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen abzuleiten. Soll dies erreicht werden, ist das Schadenspotential einer Gefährdung im Rahmen einer Gefahren- und Risikoanalyse gemeinsam mit deren Eintrittswahrscheinlichkeit zu bewerten ( siehe hierzu auch die Orientierungshilfe „Vorabkontrolle ... leicht gemacht”). Erst hieraus lassen sich bestimmte Schutzbedarfskategorien/ Risikobereiche entwickeln, für die adäquate Sicherheitsmaßnahmen definiert werden können.

BenNebbich Geschrieben am 17 Juni 2013



Dabei seit
21 Februar 2013
27 Beiträge
AlexAlt wrote:
15. Aufgabe. Gegenvorschlag befindet sich in Anhang

Hallo,

meiner Ansicht nach ist Ihre Berechnung korrekt.

Die IHK hat beide Lösungen (100 + 101) als korrekt gelten lassen.

Gruß

B.N.

BenNebbich Geschrieben am 17 Juni 2013



Dabei seit
21 Februar 2013
27 Beiträge
Zu Nummer 27:

2 ist die korrekte Antwort.

1 ist schon deswegen falsch, weil Sie überhaupt nichts über die Verkäufe wissen.

Zu Nummer 31:

Melde bestand und Lieferbereitschaft stehen in keinem direkten Verhältnis, daher ist Ihre Antwort nicht korrekt.

4 ist richtig.

Zu Nummer 33:

4 ist richtige aber missverständliche Lösung; 1 ist auf alle Fälle falsch, da das schnelle Löschen von Daten keinen Verstoss gegen das Bundesdatenschutzgesetz darstellt.

Gruß

B.N.

AlexAlt Geschrieben am 18 Juni 2013



Dabei seit
15 Juni 2013
7 Beiträge
noch mal zu Nummern 15, 27, 31, 33

Hallo B.N.,

danke!
Ich könnte Ihre Lösungen akzeptieren, aber meiner Ansicht ist missverständliche Logik von IHK:

Zu Nummer 15:
Die IHK könnte statt zwei Lösungen (100 + 101) auch dritte Möglichkeit (97 - die größte EINHEITLICHE Ladefläche der Mega-Trailer) als korrekt gelten lassen. :)
101 ist auf alle Fälle falsch.


Zu Nummer 27:
Aus der Situation wir wissen, dass Artikel 130164 in der Lager des Eltron GmbH gehört einem Großkunden. Das heißt, MA der Eltron GmbH können GRUNDSÄTZLICH über den Grund für Bestandsänderung nicht entnehmen.

1 der Verkauf als Sachverhalt vorgegeben von IHK! 1 ist eine Mutmaßung für mich mit Wahrscheinlichkeit von 80 Prozent, die in der Praxis gewesen sein.

2 ist für mich missverständliche Lösung. Durch die Berechnung der Bestandsveränderung auf Basis des Endbestands kann man die Zugänge und Abgänge bekanntgegeben.

Könnte die IHK beide Lösungen (1+2) als korrekt gelten lassen?


Zu Nummer 31:
(+): GROSSBUCHSTABEN - für mich ist eine missverständliche Formulierung

4 Durch den Bezug des Artikels bei einem NEUEN(+) Lieferanten KONNTE(+) die Lieferzeit halbiert werden.
Es ist auch für mich kein direktes Verhältnis, weil zuerst neuen Liefervertrag vereinbaren oder den Vertrag ändern sollte), sowie bei 1 – MUSS(+).

Die IHK könnte beide Lösungen (1+4) als korrekt gelten lassen.


Zu Nummer 33:
1 Der Vorgesetzte veranlasst die Löschung von personenbezogenen Daten eines Mitarbeiters, der aus dem Betrieb ausgeschieden ist. (für mich ist eine missverständliche Formulierung)

1 ist falsch oder doch nicht:
In der Bundesdatenschutzgesetz - § 6 (Satz 1), Anlage (zu § 9 Satz 1), § 20 (Satz 3.1) sind alle Fälle für die Löschung (Löschen kann man erst, wenn satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen)

Die IHK könnte Lösungsvorschlag 1 als korrekt gelten lassen.

Dank im Voraus

MfG

BenNebbich Geschrieben am 19 Juni 2013



Dabei seit
21 Februar 2013
27 Beiträge
33

Löschen von nicht mehr benötigten Daten ist KEIN Verstoß gegen den Datenschutz. An diesem Punkt kann man nichts ändern.

31

einfacher denken. Der Lieferzeit hat eine direkte Auswirkung auf den Meldebestand. (--> Meldebestandsformel) Die Lieferbereitschaft und der Meldebestand stehen in keinem direktem Verhältnis.

27

Es gibt keine Angaben zum Verkauf. Das wäre eine mögliche Ursache. Es könnte aber auch anders sein. Deswegen Antwort 2.

15

100 und 101 sind als richtig gewertet worden. Ich teile Ihre Bedenken (-->101) , aber nachdem die korrekte Lösung (--> 100) als richtig gewertet wurde ist aus meiner Sicht alles in bester Ordnung. Es geht ja nicht um 'Gerechtigkeit' oder gar um das 'Prinzip'.

AlexAlt Geschrieben am 19 Juni 2013



Dabei seit
15 Juni 2013
7 Beiträge
Hallo,
danke! Sie sind Einzige, wer ist bereit über die „heißen Themen“ unterhalten.
Zitat - Es geht ja nicht um 'Gerechtigkeit' oder gar um das 'Prinzip' - SCHADE und SCHANDE…


Zum letzten Mal (weitere Diskussion hat keine Sinn, weil IHK wollte eigene Fehler nicht akzeptieren!)

Zu Nummer 27:
Zitat - Es könnte aber auch anders sein. Deswegen Antwort 2.

2. Der Grund kann nicht angegeben werden, weil die Zugänge und Abgänge unbekannt sind.

Durch die Berechnung der Bestandsveränderung auf Basis des Endbestands (z.B. SAP-Programmierung) kann man die ZUGÄNGE und ABGÄNGE BEKANNTgegeben. (missverständlich!)


Zu Nummer 33:
Zitat - Löschen von nicht mehr benötigten Daten ist KEIN Verstoß gegen den Datenschutz. An diesem Punkt kann man nichts ändern.

1. Der Vorgesetzte veranlasst die Löschung von personenbezogenen Daten eines Mitarbeiters, der aus dem Betrieb ausgeschieden ist. (missverständliche Formulierung - ALLE oder NICHT MEHR benötigten Daten)



Ich wollte mich noch mal ganz herzlich für Ihre ehrlichen Antworten bedanken.

MfG

AlexAlt

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich