Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.029 registrierte User - 0 User online - 72 Gäste online - 61.021 Beiträge - 1.737.110 Seitenaufrufe in 2022



Transportrecht CMR zwingend


Blume83 Geschrieben am 14 Juni 2013



Dabei seit
10 Juni 2013
1 Beiträge
Hallo zusammen,

Wenn eine Lieferung von Deutschland nach Spanien versand werden soll und der Frachtfuehrer aus Marokko stammt, gilt ja eigentlich das CMR.
Kann der Frachtfuehrer ein Vertrag nach einem anderen Recht aufsetzten? Oder ist das CMR zwingend?

Wenn dazu noch eine Vertragsstrafe bei Verspaetung festgelegt wurde, die Lieferung auch zu spaet kommt, darf die Vertragsstrafe direkt von der Verguetung abgezogen werden?

Ueber einen Hinweis waere ich sehr dankbar! :)
Vielen Dank
LG Blume83

CARGOFORUM PARTNER

betterorange Geschrieben am 14 Juni 2013



Dabei seit
02 April 2007
1271 Beiträge
Soweir nur ein Land beteiligt ist, in dem CMR vorgeschrieben ist, gilt dies für den gesamten Transport.

Wurde in einem Nicht CMR Land ein anderslautender Vertrag über die Geltung des CMR hinaus geschlossen, solltest Du Dich an die Rechtsprechung im Geltungsbereich des Vertrages halten.

In der Formulierung der Vertragsstrafe kann vereinbart sein, dass diese sofort abzugsfähig ist, dies ist aber eher unüblich. Im Gegenteil, ich kenne den fall, das solche Vertragsstrafen separat geltend gemacht werden müssen.

Aber schau Dir die Fakten genau an.

Tim_S. Geschrieben am 18 Juni 2013



Dabei seit
22 April 2008
157 Beiträge
Tag,
bei der CMR ist in solchen Fällen immer zu fragen, ob sie einen Punkt abschließend regelt oder nicht. Wenn ja, kann davon nicht abgewichen werden, Art. 41 CMR. Art. 41 CMR ist sozusagen "Bohlens Beton-Nein" zu Abweichungen von den Regeln der CMR. Weder durch AGB noch durch individuelle Verträge kann davon abgewichen werden, nicht einmal mittelbar (Umgehungen).

Wenn die CMR den Punkt dagegen nicht regelt - und die CMR regelt bei weitem nicht alles - dann kommt ergänzend das nationale Recht zur Anwendung, dass nach den Grundsätzen des Internationalen Privatrechts eben Anwendbar ist. Kraft Vereinbarung kann das hier z. B. marokkanisches Recht sein.

Die Frage des Schadensersatzes bei Verzögerungen ist aber abschließend geregelt, so dass die Vereinbarung von höheren/leichter verwirkten Vertragsstrafen davon abweicht und daher nichtig ist, Art. 41 CMR.

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich