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Incoterm FCA - Kosten Kostenübernahme vertraglich regeln


INCOTERMS: Klarheit und Transparenz im internationalen Handel durch die richtige Anwendung der INCOTERMS 2020. Unser INCOTERMS Forum klärt Fragen wie, wann sollten Incoterms verwendet werden? Wie wähle ich die richtigen Incoterms für mein internationales Handelsgeschäft aus? Welche Rechte und Pflichten haben Käufer und Verkäufer gemäß den Incoterms? Wie vermeide ich Missverständnisse und Streitigkeiten bei der Anwendung von Incoterms? Wie werden Incoterms bei der Zollabfertigung berücksichtigt?


Projektkoordinator Geschrieben am 21 Juni 2013



Dabei seit
14 Mai 2009
249 Beiträge
Hallo zusammen,

bei der FCA-Klausel steht bei der Kostenverteilung geschrieben, dass der Verkäufer falls zutreffend die Kosten zu tragen hat die bei der Ausfuhr entstehen. Sprich Zölle, Steuern und weitere Abgaben.

Kann ich dieses "falls zutreffend" so deuten, dass die Kostenübernahme vertraglich geregelt werden kann/muss/sollte?

Danke im Voraus.

CARGOFORUM PARTNER

HunkyDory Geschrieben am 21 Juni 2013



Dabei seit
27 Februar 2012
247 Beiträge
Vielleicht hilft dir folg. Link weiter:

wirtschaftslexikon.gab...terms.html

Und zwar, Absatz 3 unterhalb von "Ausführliche Erklärung"

Sumi Geschrieben am 22 Juni 2013



Dabei seit
06 Oktober 2011
13 Beiträge
Hallo,

also, sofern die FCA-Handelsklausel im Kaufvertrag zwischen beiden Parteien (Käufer/Verkäufer) vereinbart wurde, MUSS der Verkäufer die Ware zur Ausfuhr frei machen.
Soll bezüglich Ausfuhrzölle etc. etwas anderes gelten, so muss dies ausdrücklich im Kaufvertrag vereinbart werden.

"Falls zutreffend" würde ich ich so deuten: Falls Ausfuhrzölle, Steuern etc. bei dieser Ausfuhr anfallen.

Npanza Geschrieben am 23 Juni 2013



Dabei seit
13 April 2013
14 Beiträge
da die Incoterms nun ebenso explizit für den nationalen binnenhandel gelten sollen, ist es so zu werten:

falls Zölle etc. anfallen, sprich es kann Verträge geben wo keine anfallen...

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