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Incoterm DDP Power of Attorney für Spedition
INCOTERMS: Klarheit und Transparenz im internationalen Handel durch die richtige Anwendung der INCOTERMS 2020. Unser INCOTERMS Forum klärt Fragen wie, wann sollten Incoterms verwendet werden?
Wie wähle ich die richtigen Incoterms für mein internationales Handelsgeschäft aus?
Welche Rechte und Pflichten haben Käufer und Verkäufer gemäß den Incoterms?
Wie vermeide ich Missverständnisse und Streitigkeiten bei der Anwendung von Incoterms?
Wie werden Incoterms bei der Zollabfertigung berücksichtigt?
carinaz6590 |
Geschrieben am 24 Juli 2013
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Dabei seit 22 Juli 2013 28 Beiträge
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Hallo zusammen,
wir haben einen neuen Kunden in den USA und dieser besteht auf die Incoterm DDP, d.h. ja dann für unsere Firma, dass wir unserer Spedition bzw. Broker in den USA eine Power of Attorney ausstellen müssen, damit er für uns in den USA die Importverzollung vornehmen kann!?
Auf was müssen wir hier achten bzw. geht das so einfach?
Bitte um Information, da wir bereits nächste Woche eine Sendung haben.
Vielen vielen Dank.
carinaz6590
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CARGOFORUM PARTNER
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Projektkoordinator |
Geschrieben am 26 Juli 2013
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Dabei seit 14 Mai 2009 249 Beiträge
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Guten Morgen,
ich hatte dasselbe Problem mit DDP-Sendungen nach Amerika. Mir wurde allerdings die Unterzeichnung der POA von unserer Rechtsabteilung untersagt. Wir haben entsprechend auf DAP umgestellt und lassen von einem amerikanischen Spediteur verzollen.
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carinaz6590 |
Geschrieben am 26 Juli 2013
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Dabei seit 22 Juli 2013 28 Beiträge
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Hallo,
vielen Dank für die Info. D.h. Ihr schickt DAP, aber das bedeutet ja, dass der Empfänger die Eingangsgebühren und Zoll in den USA bezahlen muss. Unser Kunde will das nicht - er behaart auf DDP.....
Ist es so "heiß" eine POA auszustellen? Wir würden die an unseren Spediteur ausstellen, da dürfte dann doch auch nichts passieren oder?
Welche Begründung hatte Eure Rechtsabteilung?
Vielen Dank schon mal.
:D
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Projektkoordinator |
Geschrieben am 30 Juli 2013
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Dabei seit 14 Mai 2009 249 Beiträge
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Habt ihr nicht die Möglichkeit, die Verzollungskosten im Nachhinein zu verrechnen?
Lass dir einfach mal eine POA von DHL oder sonst einer Spedition geben für DDP-Sendungen und leg sie demjenigen vor der für die Exportkontrolle bei euch zuständig ist.
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carinaz6590 |
Geschrieben am 30 Juli 2013
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Dabei seit 22 Juli 2013 28 Beiträge
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hmm, das wäre wohl auch eine Möglichkeit.... müssen wir intern besprechen...
Gute Idee, da lass ich mir mal eine schicken - danke für den Tipp
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betterorange |
Geschrieben am 06 August 2013
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Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
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POA stellt i.d.R. der amerikanische Importeur aus. Kosten zahlt der Absender. So easy.
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carinaz6590 |
Geschrieben am 06 August 2013
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Dabei seit 22 Juli 2013 28 Beiträge
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Hallo betterorange,
danke für Deine Meldung, die ich leider nicht ganz versteh...
Wieso stellt die der amerikanische Importeur aus bei DDP? Da ist doch der Absender verantwortlich und wenn eine Firma keinen Sitz in USA hat, muss man doch einen Spediteur oder Broker mit der Importverzollung in den USA beauftragen und daher diese POA ausstellen!?
Bin jetzt ein bißchen verwirrt..
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waldorf |
Geschrieben am 06 August 2013
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Carinaz6590,
geh mal auf folgende Webside des US-Zolls:
help.cbp.gov/app/home/search/1
und geb bei Suche "non-resident importer of records" ein.
Du musst einen US-Broker suchen und beauftragen, der für Dich tätig wird. Der wird dir dann sagen, was zu tun ist. Hört sich für mich so ähnlich an wie die indirekte Stellvertretung hier.
PS: DDP ist zwar ein gültiger INCOTERM. Aufgrund der immanenten Probleme (1. kein verantwortlicher Importeur im Land, den der Zoll packen kann / 2. Umsatzsteuer - gilt nicht für USA), raten Fachleute aber davon ab.
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betterorange |
Geschrieben am 07 August 2013
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Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
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Hallo Carina,
ich schliesse mich inhaltlich Waldorf an.
Ohne Auftrag/POA eines amerikanischen Importeurs würde ich als Spediteur die Ladung nicht als ddp annehmen.
Viele Importeure haben Verträge mit Brokern und verweisn beispielsweise darauf, dass die die Einfuhr machen müssen.
Unsere deutschen Kunden, die ddp anbieten haben i.d.R. eine amerikanische Niederlassung, da funktioniert das.
Die anderen, die keine haben fragen wir vorher, ob der Empfänger die POA vornimmt aber sämtliche Kosten an den Absender abgerechnet werden. Mal stimmen sie zu, mal nicht.
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der_chri_ger |
Geschrieben am 06 November 2016
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Dabei seit 14 Juni 2012 51 Beiträge
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hallo carina
zum einen müsst Ihr ab USD 2000, 00 zusätzlich eine Bürgschaft für die Zollgebühren abgeben, zum anderen die POA für den Import unterfertigen. Wenn Ihr da keine eigene Vertretung in den USA habt, wird das heikel, für die die US CBP niemand direkt greifbar ist, falls was in die Hose geht. Die Spediteure haben mit DDP Lieferungen keine sonderlich grosse Freude, lehnen diese Versandvariante in dieser Konstellation, mit guten Grund, auch reihenweise ab!
Das Ihr den Zoll übernehmt ist ok, warum aber übernehmt ihr auch die US Steuer?? Die USA kennen keine EUST im klassischen Sinne, diese Steuer wird erst in der letzten Stufe des Verkaufs, dh beim Endkunden erhoben, allerdings zahlt Ihr die sogenannte "Merchandise Processing Fee" auf Basis des Zollwertes. Im Regelfall wird der Import vom Broker abgewickelt, vorgestreckt und an den Auftraggeber weiterbelastet, der in diesem Fall aber nicht in den USA sitzt...auch damit haben die Zollagenten keine sonderlich grosse Freude.
lg der_chri_ger
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