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Transportrecht Spediteur erklärt Nichterfüllung


TobiasD Geschrieben am 30 Juli 2013



Dabei seit
30 Juli 2013
2 Beiträge
Hallo an Alle,

wir haben einen Fall den wir so noch nicht gehabt haben und eventuell könnt Ihr mir helfen.

Wir haben eine Spediteur beauftragt Ware von FR nach DE zu transportieren. Der entsprechende Vertrag sowie Preis und Lieferzeitraum wurden 1 Monat vor Beginn der Lieferungen fixiert.
Lieferzeitraum war 03.06 - 28.06.2013. Am 30.05. haben wir den Spediteur informiert, dass sich der Abnahme Termin verzögert und erst ab 10.06. abgenommen werden kann.

Daraufhin kam kein Einwand. Am 07.06. erklärt der Spediteur nach mehrmaliger Anfrage wieviel LKW pro Tag geladen werden, dass er nicht erfüllt.

Er bezieht sich dabei nicht auf die Terminänderung sondern schlichtweg das die ursprüngliche Vorfracht nach FR (Kalisalz) momentan nicht läuft. Deshalb kann er in FR auch nicht abnehmen und findet derzeit
keine LKW. Unser Kunde konnte somit auch nicht planen und wir nicht liefern. Wir haben dann mehrmals Nachbesserung angemahnt und einen Lieferplan angefragt. Leider haben wir keinen erhalten.

Es wurden dann noch sporadisch gesamt 3-4 LKW unregelmäßig angeboten. Es sollten laut Auftrag 40 LKW gefahren werden. Unseren Vertrag konnten wir dadurch Kundenseitig nicht erfüllen.
Die Ware musste gelagert werden und dann per Schiff transportiert. Dies alles ist resultierend aus der Nichterfüllung des Spediteurs.

Nach ADSp hätten wir doch das Recht auf die Erstattung der daraus resultierenden Kosten richtig?

Vielen Dank für Eure Hilfe und nützliche Tipps.

Mit besten Grüßen

CARGOFORUM PARTNER

Tim_S. Geschrieben am 31 Juli 2013



Dabei seit
22 April 2008
157 Beiträge
Moin,
m. M. nach ist so ein Fall, Nichterfüllung eines SpedVertrages für 40 LKW-Ladungen, nichts was die ADSp regeln.
Das Schweigen des Spediteurs auf die Terminänderung wird wohl nach allg. Handelsrecht als Zustimmung zu würdigen sein, sonst hätte der Sped. sofort widersprechen müssen (wobei oben nicht gesagt wird, wie viel Zeit zwischen Mitteilung und Ablehnung vergangen war).
Es dürfte sich um eine Pflichtverletzung handeln, die nach § 280 BGB Schadensersatzansprüche begründet. Der ist auch nicht beschränkt.
Der Fall ruft aber auch danach, an einen Fachanwalt für Transportrecht gegeben zu werden.

TobiasD Geschrieben am 31 Juli 2013



Dabei seit
30 Juli 2013
2 Beiträge
Moin,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Also die Terminänderung haben wir am 30.05. aufgegeben. Am 07.06. wurde nach Anfrage des Lieferplans (Anzahl LKW pro Tag etc. ) vom Spediteur erklärt, dass er den Vertrag nicht erfüllt.
Begründung ist wie oben beschrieben das im die Vorfracht nach FR weggefallen ist. Dann habe bis ca. 10./11.06. Druck aufgebaut und Ihn gebeten Nachzubessern. Er sollte mir aufgeben wieviel von Ihm jetzt noch gefahren werden kann. Es kamen nur noch 3-4 LKW wenn er welche gefunden hat.
Unser Kunde konnte dadurch natürlich auch nicht agieren, da für die Ware entsprechend Platz geschaffen werden musste. Zudem wurde der Vertrag am 03.05. fixiert. Also wäre doch genug Zeit gewesen sich entsprechend LKW's zusichern. Oder?

Beste Grüße

Tim_S. Geschrieben am 31 Juli 2013



Dabei seit
22 April 2008
157 Beiträge
also, der Spediteur hat mit seinen Äußerungen seine Haftung m. M. nach bereits zementiert. Er ist vermutlich, so steht es ja auch im ersten Post, als Spediteur eingeschaltet worden, sollte also die Beförderung organisieren, § 453 HGB. Er hat feste Kosten für die Beförderungen versprochen, wollte also seine Marge nicht offenlegen und hat darauf gebaut, dass er die ausführenden LKW günstiger einkaufen kann.

Dass ihm die Erteilung von Unteraufträgen an die ausführenden Frachtführer objektiv unmöglich wäre behauptet er selbst nicht. Er behauptet vielmehr, dass er die LKW nun nicht so günstig einkaufen konnte, wie er gehofft hat. Er hätte nun also andere LKW einkaufen müssen, die aber wohl - so seine eigenen Aussagen - ohne Hinfracht etwas teurer gewesen wären.

Im Ergebnis sagt der Spediteur zwischen den Zeilen, dass er sich verkalkuliert hat, dass er ungern draufzahlen möchte bei der Erfüllung seiner Pflichten und sich deshalb - aber ohne rechtzeitig Bescheid zu geben - geweigert hat den Vertrag zu erfüllen.

Das dürfte ein Schulbeispiel einer Vertragsverletzung nach § 280 BGB sein. Auf Haftungsbeschränkungen nach ADSp oder HGB/CMR kann er sich m. E. nicht berufen.

Ich würde keine Minute zögern, die Sache dem FA für Transportrecht zu geben. Im Verzug ist der Spediteur nämlich offenbar auch schon, so dass er auch die RA-Kosten zu erstatten haben wird.

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