Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.029 registrierte User - 1 User online - 79 Gäste online - 61.021 Beiträge - 1.739.973 Seitenaufrufe in 2022



Ladungssicherung Verantwortlicher für defekten Twist Lock am Chassis


der_chri_ger Geschrieben am 01 Oktober 2013



Dabei seit
14 Juni 2012
51 Beiträge
Hallo!
Wir haben heute beim Container beladen zufällig festgestellt, daß am Chassis einer der 4 vorhandenen Twist Locks defekt war, dies dem Fahrer, der Bescheid wusste, und auch dem Spediteur mitgeteilt bzw. dies entsprechend mit Fotos und Vermerk dokumentiert.

Frage dazu: Fällt die Containersicherheit unter Ladungssicherung und kann ich hier als Absender / Verlader im Zuge der Ladungssicherung zur Verantwortung gezogen werden oder ist hier im jeden Fall der Fahrer haftbar, der die Betriebssicherheit des LKW's gewährleisten muss?

Müssen hier alle 4 Twist Locks in Takt sein oder gibt es hier Toleranzen, auch im Bezug auf die Zuladung zum Container?

CARGOFORUM PARTNER

trailerman Geschrieben am 01 Oktober 2013



Dabei seit
15 Februar 2006
387 Beiträge
Der Absender hat nach § 412 HGB "beförderungssicher" zu laden. D.h. er muss sich schon um die Ladungssicherung (im Container) kümmern, etwa durch Beachten der CTU- Packrichtlinie. Die ordnungsgemäße Verbindung von Ladungsbehälter und Fahrgestell gehört in den Verantwortungsbereich des Frachtführers. Es muss ja kein ISO- Container sein. Wenn der Frachtführer einen Kühlkoffer hinstellt, wo alle Pratzen zwischen Chassis und Box lose sind, muss das den Absender auch nicht interessieren. Im beschriebenen Fall ist der TU ein Stümper, den man am besten nicht mehr auf dem Hof lässt. Denn: einen Drehzapfenverschluss zu tauschen, dauert keine fünf Minuten. Frontträger mit Klappe und Bolzen für 40er mit Tunnel etwa zehn.

cobra9.0 Geschrieben am 01 Oktober 2013



Dabei seit
19 März 2012
266 Beiträge
Hallo,
ich bin zwar auch der Meinung, dass primär der Fahrer des Fahrzeuges nach der StVo verpflichtet ist, für die Ladungssicherung zu sorgen, aber als Verlader hat man m.E. Kontrollpflichten bezgl. der Ladungssicherung. Und wenn einem schon auffällt, dass der Fahrer seiner Ladungssicherungspflicht nicht ausreichend nachkommt - entweder weil ihm die Kenntnis fehlt oder die nötige Ausrüstung - sollte man das Fahrzeug nicht einfach fahren. M.E. ist eine sichere Befestigung des Containers auf dem Chassis nur dann möglich, wenn alle vorgesehenen Sicherungselemente (Twistlocks) wirksam sind.
Gruß

Fetchman Geschrieben am 02 Oktober 2013



Dabei seit
26 Juli 2012
212 Beiträge
Entscheidend ist, ob 3 Locks das Gewicht halten können. Also wie sind die belastbar. Ich denke nicht das 3 langen
Hier würde ich StVO §22 anbringen 1. Absatz. Die Ladung ist gegen plötzliches Verrutschen bei einer Vollbremsung zu sichern.
Ich sehe den Trailer mit dem Container als eine Einheit in diesem Falle.

Es sei den der Fahrer sichert den Container anderweitig, sofern überhaupt möglich.

Von der Polizei / BAG wird das auf alle Fälle beanstandet bei einer Kontrolle und wird als mangelhaft angesehen.




Hier mal einen Ausschnitt aus dem Containerhanbuch

++++++++++++++++++
Sicherung eines Containers auf einem Chassis


Zeitweilig kommt es bei Ladungssicherungskontrollen auf der Straße zu Beanstandungen, weil nicht alle Verriegelungseinheiten fest angezogen sind. Das muss aber sein. Auch hierzu können die CTU-Richtlinien zu Rate gezogen werden. Der Abschnitt 6.4 sagt etwas über "CTUs auf Fahrzeugen" aus:

6.4.1 Auf Fahrzeugen sind CTUs fest zu sichern, bevor das Fahrzeug in Bewegung gesetzt wird. Die geeignetsten Punkte für das Befestigen von Containern und Wechselbehältern sind die unteren Eckbeschläge der CTU. Vor und während der Beförderung ist zu überprüfen, ob die CTU auf dem Fahrzeug ordnungsgemäß gesichert ist.

6.4.2 Bei Beförderung auf öffentlichen Straßen oder mit der Eisenbahn sind Container und Wechselbehälter auf dem Straßenfahrzeug beziehungsweise auf dem Eisenbahnwaggon an allen unteren Eckbeschlägen zu sichern; sind keine Eckbeschläge vorhanden, so sind andere geeignete Maßnahmen zu treffen. Der größte Teil der beim Beförderungsvorgang auftretenden Kräfte ist über diese unterseitigen Eckbeschläge in die CTU hineinzuleiten. Zusätzliche Kräfte können zwischen dem Chassis des Fahrzeugs oder der Ladefläche des Eisenbahnwaggons und dem Boden der CTU infolge der Kraftübertragung vom Boden der CTU auf die Ladefläche des Fahrzeugs auftreten. Als Hilfsmittel zur Ladungssicherung auf dem Fahrzeug können Twistlocks, Sicherungskegel oder Sicherungsschienen verwendet werden. Alle derartigen Sicherungsvorrichtungen müssen so gestaltet sein, dass ihre momentane Stellung ("Offen" oder "Geschlossen") sofort zu erkennen ist.


Problematisch ist es sehr häufig, wenn die auf - insbesondere Straßenfahrzeugen - geladenen und darauf gut befestigten Container im kombinierten Verkehr Straße-Schiff-Straße befördert werden müssen. Nur selten verfügen die Fahrzeuge über die gesetzlich vorgeschriebenen Zurrpunkte. Selbst wenn welche vorhanden sind, ist deren Positionierung äußerst ungünstig oder sie sind falsch oder fehlerhaft konstruiert. Das trifft (Stand 2003) auf ca. 80 % aller Fahrzeuge zu, die im Seeverkehr befördert werden müssen.

++++++++++++++++

heido Geschrieben am 02 Oktober 2013



Dabei seit
20 Februar 2013
20 Beiträge
Hallo,

in verschiedenen Richtlinien CTU/ADR etc. lässt sich nachlesen, dass VOR der Beldung zu prüfen ist ob das Fahrzeug für den Transport der zu verladenden Ware geeignet ist.
Ein Container bei dem ein Twistlock nicht funktioniert ist nich geeignet.
Daher erst gar nicht mit der Beladung beginnen.

Gruß
heido

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich