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Gelangensbestätigung durch Dienstleister
Recht und Steuern im Außenhandel: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Gestaltung im internationalen Handel. Unser Forum Recht und Steuern im Außenhandel behandelt Fragen wie, welche Rechtsvorschriften und Steuerregeln gelten im internationalen Handel? Wie kann ich als Unternehmer im Außenhandel meine Steuerpflichten erfüllen? Welche Risiken gibt es bei der Einfuhr von Waren aus dem Ausland und wie kann ich diese minimieren? Welche Möglichkeiten gibt es, im internationalen Handel Steuervorteile zu nutzen? Wie kann ich als Unternehmer im Außenhandel sicherstellen, dass ich alle relevanten Rechts- und Steuerregelungen einhalte?
christine |
Geschrieben am 30 Oktober 2013
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Dabei seit 11 Februar 2005 80 Beiträge
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Guten Abend an alle.
Gibt es eigentlich Dienstleister, die mir das Einholen der Gelangensbestätigung abnehmen können?
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CARGOFORUM PARTNER
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Fetchman |
Geschrieben am 31 Oktober 2013
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Dabei seit 26 Juli 2012 212 Beiträge
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Macht glaube ich keine Sinn, denn der Transportweg wird ja von euch geplant, und somit kann man gleich die Bestätigung austellen und sich die nötigen Unterschriften besorgen.
Aber wenn es so etwas geben sollte würde mich mal interessieren wie der Ablauf sein soll ....wäre mal was neues...
Ausserdem, wer trägt die Kosten ?? Der kunde...da heult der doch wieder weil es teurer geworden ist hahah.
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cobra9.0 |
Geschrieben am 31 Oktober 2013
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Dabei seit 19 März 2012 266 Beiträge
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Hallo christine,
schon mal ernsthaft mit dem Thema Gelangensbestätigung beschäftigt? Einmal im Quartal eine Mail vom Käufer erhalten, in der er - unter Bezugnahme auf eine Rechnung o.ä. - kurz bestätigt, dass er die Waren erhalten hat. Anschließend ausdrucken und abheften. Ich weiß nicht, aber für mich klingt das nicht so, als ob das so kompliziert wäre, um dafür einen Dienstleister einsetzen zu müssen.
Und wenn Du so viele iG-Lieferungen haben solltest, dass das nicht machbar sein sollte, dann muss Du ohnehin über andere, technische Lösungen nachdenken.
Gruß
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Bestcase |
Geschrieben am 31 Oktober 2013
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Dabei seit 19 Juli 2012 17 Beiträge
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Hallo cobra9.0,
bist du sicher, dass eine Email des Empfängers mit Angabe diverser Daten reicht?
Wenn die Gelangensbestätigung im Original durchläuft, dürfen doch auch nur Zeichnungsbereichtigte diese unterschreiben. So zumindest meine Info. Und du sagst das jetzt einfach mit der Email!? Und was ist mit dem Stichwort "sichere Internetverbindung"?
Vielen Dank für deine Rückmeldung
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HunkyDory |
Geschrieben am 31 Oktober 2013
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Dabei seit 27 Februar 2012 247 Beiträge
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waldorf |
Geschrieben am 31 Oktober 2013
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Natürlich gibt es eine Reihe von Dienstleistern, die versuchen, den Unternehmen zu helfen und/oder von den Änderungen des USt.-rechts zu profitieren. Erstmal sollte ich aber prüfen,
welche der Nachweismöglichkeiten des USt-Rechts für mich die richtige ist.
Dann sollte man mal grundsätzlich überlegen, ob ich meinen Geschäftspartnern (und meiner IT-Abteilung) zumuten kann, sie mit einem weiteren Portal (oder Mail-Tool) zu beglücken.
Macht es wirklich Sinn, einen "Portal-Dschungel" aufzubauen und das x-te Portal einzuführen (das Portal vom Softwarehaus 123 für die Gelangensbestätigung, das von 456 für die Anforderung von Lieferantenerklärungen und das von 789 für Bestellungen etc etc etc.) ?
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ideps |
Geschrieben am 03 November 2013
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Dabei seit 08 Juni 2009 247 Beiträge
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Bestcase wrote: |
Hallo cobra9.0,
bist du sicher, dass eine Email des Empfängers mit Angabe diverser Daten reicht?
Wenn die Gelangensbestätigung im Original durchläuft, dürfen doch auch nur Zeichnungsbereichtigte diese unterschreiben. So zumindest meine Info. Und du sagst das jetzt einfach mit der Email!? Und was ist mit dem Stichwort "sichere Internetverbindung"?
Vielen Dank für deine Rückmeldung |
s. BMF-Schreiben, Seite 5 ff, insbesondere Beispiel 2, Seite 6
www.bundesfinanzminist...le&v=1
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