AEO China und EU erkennen Status wechselseitig an
Im Rahmen des 17. EU-China Gipfeltreffens am 29. Juni 2015 unterzeichneten die EU und China eine gemeinsame Erklärung zur gegenseitigen Anerkennung ihrer Programme für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte. Die Erklärung zielt auf die praktische Umsetzung der gegenseitigen Anerkennung ab. Die Umsetzung der Anerkennung soll bis zum November 2015 abgeschlossen werden. Gemeinsame Erklärung soll praktische Hürden überwinden.Bereits am 16. Mai 2014 verabschiedete der Gemischte Ausschuss für Zusammenarbeit im Zollbereich einen Beschluss, welches die gegenseitige Anerkennung des Programms für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) in der EU und des chinesischen Programms „Measures on Classified Management of Enterprises“ (MCME-Prgramm) zum Gegenstand hat. Mit der gegenseitigen Anerkennung sollen den betroffenen AEO und MCME-Programmteilnehmern bei der zollrechtlichen Abwicklung ihrer Geschäfte Vereinfachungen gewährt werden. Neben weniger Kontrollen und Inspektionen sollen Programmteilnehmer insbesondere von Vorzugsbehandlungen bei der Überlassung ihrer Sendungen und einer schnelleren Bearbeitung anderer Zollformalitäten profitieren.
Umsetzung der Anerkennung soll bis November 2015 erfolgen
Die nun verabschiedete Gemeinsame Erklärung der Europäischen Kommission und der Zollverwaltung der Volksrepublik China zielt auf die praktische Umsetzung des Beschlusses ab. Denn vor einer vollen Anerkennung müssen noch einige praktische Hürden genommen werden. Diese Hürden beziehen sich auf organisatorische Aspekte der Zertifizierung der Unternehmen, der IT-Entwicklungserfordernisse, der Ausbildung der Prüfer und der Überwachung durch die Zollbehörden. Insbesondere beim IT-gestützten Datenaustausch fehlt es bisher an Systemen, die nun entwickelt und erprobt werden sollen. Die endgültige Umsetzung der gegenseitigen Anerkennung in der Form des Beschlusses vom 16. Mai 2014 soll bis zum November 2015 abgeschlossen werden.Lohnt sich der AEO Status für Ihr Unternehmen? Welche Compliance-Anforderungen müssen erfüllt werden, um den Status eines AEO zu behalten? Diese und weitere Fragen erläutern Ihnen gern die Experten der Hamburger Zollakademie
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