Änderungen bei der Zollabfertigung
"Die Änderungen sind besonders umfangreich und einschneidend. Sie werden sich in vielen Fällen unmittelbar auf die Anmeldungen auswirken", betont Regierungsdirektor Albrecht Vieth, der Vorsteher des Hauptzollamtes Gießen. "Da das elektronische Abfertigungssystem ATLAS beim Zoll zu Beginn des neuen Jahres pünktlich auf die neuen Warennummern umgestellt sein wird, kann es zu erheblichen Problemen bei der Abfertigung kommen, wenn die Unternehmen Sendungen noch mit den alten Nummern anmelden", gibt Vieth zu Bedenken.
Eine Verzollung mit dem nicht zutreffenden Zollsatz kann eine Folge sein. Aber auch ein erhöhter Zeitaufwand, wenn die Anmeldungen neu erstellt werden müssen oder bei späteren Betriebsprüfungen festgestellt wird, dass falsche Warennummern verwendet wurden.
Im schlimmsten Fall nimmt das System die angemeldeten Warennummern nicht an. Die Waren können dann nicht abgefertigt werden und die Freigabe der Sendungen wird unnötig verzögert.
Im Interesse einer reibungslosen Zollabfertigung empfiehlt das Hauptzollamt Gießen daher allen Unternehmen eindringlich ihre Warenkataloge noch vor dem Jahreswechsel entsprechend zu überprüfen und gegebenenfalls auf die neuen Warennummern umzustellen. Dies gilt auch für die Betriebe, denen vom Hauptzollamt vereinfachte Zollabfertigungsverfahren bewilligt wurden. Dienstleister, die für die Angabe der Anmeldungen in Anspruch genommen werden, sollten rechtzeitig auf die Änderungen hingewiesen werden.
Zusatzinformation
Zollanmeldung und Harmonisiertes System
Nach einem weltweit in 190 Staaten gültigen so genannten "Harmonisierten System" werden alle Waren nach festen Regeln in einer rechtlichen und logischen Struktur angeordnet und mit einem mehrstelligen Zahlencode bezeichnet. In Deutschland auch als Zolltarif bezeichnet ist das Schema die Basis für das zöllnerische Handeln bei der Zollabfertigung. Die Firmen müssen die Waren sowohl für zollrechtliche Belange als auch für Zwecke der Außenhandelsstatistik in einer Zollanmeldung mit der zutreffenden Warennummer anmelden. Über diese Nummer wird der Zoll- und Steuersatz, bestimmte Warenkategorien, Verbote und Beschränkungen oder evtl. Genehmigungspflichten ermittelt.
Dies geschieht bei der Wareneinfuhr heute auf den Zollämtern weitgehend automatisiert durch eine computerunterstützte, elektronische Zollabfertigung mittels Online-Anmeldungen. Die zu zahlenden Einfuhrabgeben (Zoll und Steuer) werden automatisch richtig festgesetzt und erhoben, wenn der Zollbeamte mit der Anmeldung einverstanden ist und alles stimmt.
Seit Einführung eines weltweiten Warenverzeichnisses 1988 ist die jetzige große Schemaänderung die dritte dieser Art. Sie wurde notwendig zur Anpassung der Warenstruktur an die technische Entwicklung und die Handelsströme.
Darüber hinaus ist sie auch Grundlage für eine Umstellung von dem bislang noch angewandten Papierverfahren zu einem elektronischen Anmeldeverfahren bei der Warenausfuhr. Dieses ist bereits seit August dieses Jahres möglich, wird sich aber erst in den kommenden zwei Jahren durchsetzen. Ab 2009 wird es für die Exportunternehmen zur Pflicht.
Quelle: Zoll
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