Änderungen des Harmonisierten Systems für 2017
Die Weltzollorganisation (WCO) hat für das Jahr 2017 eine Liste der akzeptierten Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) veröffentlicht. Dies hat nun zur Folge, dass auch die EU ihre Kombinierte Nomenklatur (KN) anpassen muss, sodass sich für die Einreihung der betroffenen Waren ab dem 1. Januar 2017 einige Neuerungen ergeben werden. Das Harmonisierte System regelt die ersten sechs Stellen einer Tarifnummer.Das HS wird etwa alle fünf Jahre überarbeitet, wobei das System insbesondere aufgrund aktueller Handelsentwicklungen und technologischer Fortschritte angepasst wird. Das HS bestimmt die ersten sechs Stellen einer Tarifnummer. Welche Zollsätze, Verbote und Beschränkungen, Anti-Dumping Maßnahmen oder Zollkontigente eine Ware betreffen, ist abhängig davon, welcher Tarifnummer sie zugeordnet wird. Zuständig für Änderungen des Harmonisierten Systems ist die WCO; die verbliebenen Stellen einer Tarifnummer können zwar durch die WCO-Vertragsstaaten festgelegt werden, diese sind jedoch an das HS gebunden und müssen die Änderung der ersten sechs Stellen entsprechend umsetzen. In der EU muss deshalb zum 1. Januar 2017 die Kombinierte Nomenklatur (KN, Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 vom 23. Juli 1987, Abl. Nr. L 256 vom 7. September 1987) den Änderungen der WCO angepasst werden.
Geringfügige Abweichungen von der zuvor angekündigten Liste.
Die WCO hatte schon im Jahr 2014 eine Liste veröffentlicht, durch die sie die geplanten Änderungen am Harmonisierten System ankündigte. Bereits im letzten Jahr informierte Sie die HZA in einer ausführlichen Newsmeldung über die anstehenden Veränderungen. Die Einreihung in das Harmonisierte System sollte sich unter anderem für Waren aus dem Landwirtschaftssektor, Chemiewaren, Holzprodukte Textilien und den Maschinenbausektor ändern. Die WCO hat diese Liste im Wesentlichen beibehalten und nur geringfügige Ergänzungen vorgenommen.
Neue Unterkategorien für bestimmte Produkte.
Insbesondere wurde daran festgehalten, für Fischprodukte neue Unterkategorien zu schaffen. Damit wird eine genauere Beobachtung der Handelsströme bezweckt, was letztlich einer höheren Lebensmittelsicherheit und einer nachhaltigen Fischereiwirtschaft dienen soll. Auch im Bereich von Chemikalien wurden einige neue Unterkategorien eingeführt. Besonders gefährliche Chemikalien und natürliche Stoffe, die zur Herstellung von Betäubungsmitteln und Narkotika genutzt werden können, sollen dadurch besser kontrolliert werden können. Auch im Bereich der Kapitel 85ff. gibt es einige Änderungen aufgrund des technologischen Fortschritts, insbesondere im Hinblick auf die Einreihung von LEDs.
Die Kombinierte Nomenklatur besteht aus dem Harmonisierten System und weiteren Unterteilungen, die durch die EU vorgegeben werden. Ein Verständnis dieses komplexen Systems ist die beste Grundlage für die richtige Einreihung von Waren und die Vorhersehbarkeit dadurch entstehender Zölle.
Eine Information der Hamburger Zollakademie GmbH
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