Aufhebung der Iran Sanktionen
Europäische Automotive-Unternehmen pflegen seit Jahren enge Geschäftskontakte mit dem Iran. Selbst der Einbruch der Iran-Geschäfte durch das Wirtschaftsembargo hat der Beliebtheit europäischer Fahrzeuge im Iran kaum geschadet. Für die deutsch-europäische Automobilindustrie war daher die Meldung im Juli dieses Jahres vom Durchbruch der Atomverhandlungen mit dem Iran von substanzieller Bedeutung.
Denn: Sollte der Iran seinen Verpflichtungen zum Rückbau seines Nuklearprogramms vereinbarungsgemäß nachkommen, wird für das erste Quartal 2016 unter anderem eine Aufhebung der Finanzsanktionen und der US-Sekundärsanktionen gegen den iranischen Automobilsektor erwartet. Damit werden die Melde- und Genehmigungspflichten obsolet und eine große Belastung für das Automotive-Geschäft mit dem Iran fällt weg.
Derzeit sind auch Zahlungen für die Lieferung von Automotive-Gütern in den Iran als empfangene Geldtransfers einer iranischen Person durch das Kreditinstitut des Zahlungsempfängers bei der Bundesbank meldepflichtig. Jedenfalls soweit der empfangene Betrag 10.000 € überschreitet. Und genehmigungspflichtig, soweit der empfangene Betrag höher ist als 400.000 € (bis Januar 2014: 40.000 €). Diese administrativen Hindernisse haben zusammen mit den EU- und US-Finanzsanktionen dazu geführt, dass viele Banken den Kapital- und Zahlungsverkehr mit iranischen Banken und Unternehmen nicht mehr abwickeln wollten. Firmen der Automobilindustrie haben seither das Problem, Geldinstitute für die Finanzierung von Iran-Geschäften zu finden. Fallen ab dem Implementation Day (voraussichtlich mit wenigen Ausnahmen) auch diese Melde- und Genehmigungspflichten für den Kapital- und Zahlungsverkehr mit iranischen Geschäftspartnern weg, dann steht der Wiederaufnahme regelmäßiger Geschäftsbeziehungen mit dem Iran nicht mehr viel im Wege.
Außerdem werden ab diesem Stichtag einige Listungen iranischer Geschäftspartner aufgehoben. Dann unterliegen viele iranische Banken, Speditionen und Unternehmen der Öl- und Gasindustrie keinem Bereitstellungsverbot mehr. Folglich können europäische Automobilunternehmen wieder Fahrzeuge an diese iranischen Unternehmen verkaufen.
Hinweis: Schon jetzt sollten Sie vorausschauend analysieren, ob Sie von den zu erwartenden Sanktionserleichterungen der EU und USA profitieren können und vorbereitende Maßnahmen ergreifen. Prüfen Sie, ob künftige Transaktionen von den zu erwartenden Sanktionserleichterungen erfasst und die möglichen Geschäftspartner nicht mehr auf den Sanktionslisten genannt werden. Sofern Sie bereits jetzt Verträge schließen, stellen Sie fest, ob dies nach den geltenden Embargoregelungen zulässig ist.
Weitere Informationen erhalten Sie in dem Beitrag: „Ausblick Iran-Sanktionen für die Automobilindustrie. Welche Auswirkungen haben die potenziellen Sanktionserleichterungen gegenüber dem Iran auf die europäische Automobilindustrie?“ von Rafik Ahmad, in: „AW-Prax“ (Außenwirtschaftliche Praxis), Ausgabe November 2015.
Weitere Informationen zur AW-Prax finden Sie im AW-Portal
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