Auszug aus dem Cargoforum Logistiklexikon > von "F.A.A." bis "FWR FIAT
Beruf & Karriere | Donnerstag, 29 März 2007 | 23508
Nachstehend ein weiterer Auszug aus unserem Lexikon für den Seegüterverkehr. Alles zu "F".
Cargoforum.de Seefrachtlexikon / Buchstabe "F"
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F.A.A. | Free of All Average: Frei von jedem Schaden; Begriff aus der Seeversicherung. |
F.B. | Freight Bill: Frachtrechnung |
F.C. AND S. | Free Capture and Seizure: Frei von Beschlagnahme; Begriff aus dem Seeversicherungsgeschäft |
F.C.R. | Forwarders Certificate of Receipt: Internationale Spediteurübernahmebescheinigung. Das F. hat im Inlandsverkehr bei den Spediteuren eine ähnliche Bedeutung wie das Konnossement, wird jedoch manchmal auch zusätzlich gefordert. Mit diesem Dokument bescheinigt der Spediteur, dass er die genannte Sendung in äusserlich guter Beschaffenheit empfangen hat und dass sie unwiderruflich zur Beförderung an den genannten Empfänger gelangt. Das F. ist ein bankfähiges Dokument, jedoch kein handelbares Wertpapier. |
F.D. | Free Discharge: Freies, d.h. für das Schiff/den Reeder kostenloses, Löschen. |
F.G.A. | 1. Foreign General Average: ausländische HavarieGrosse 2. Free of General Average: nicht gegen große Havarie versichert siehe HAVEREI |
F.I. | siehe FREE IN |
F.I.O. | Free In and Out: Kostenverteilungsklausel. Die Schiffsseite ist von den Lade- und Löschkosten befreit. |
F.I.O. EX TRIM | Free In and Out mit Ausnahme des Trimmens: Das Schiff ist von den Lade- und Löschkosten befreit, muss jedoch die Kosten für das Trimmen der Ladung zahlen. |
F.I.O.S. | Free In and Out and Stowed: Das Schiff ist von Lade- und Löschkosten sowie den Kosten für die Stauerei befreit. |
F.I.O.T. | Free In and Out and Trimmed: Das Schiff ist von Lade-, Lösch- und Trimmkosten befreit. |
F.O. | 1. Firm Offer: Festofferte; ein feststehendes Angebot 2. Free Out: Schiff ist für den Owner frei von Löschkosten |
F.O.C. | Free Of Charge: kostenlos |
F.O.D. | Free Of Damage: unbeschädigt |
F.O.W. | First Open Water: Erstes offenes Wasser; Klausel aus dem Chartergeschäft. Sie ist vor allem in der Ostsee-Holzfahrt ab schwedischen und finnischen Häfen gebräuchlich und besagt, dass die Gestellung des Schiffes bei erstem eisfreien Wasser in dem betreffenden Verschiffungshafen zu erfolgen hat. |
F.P.A. | siehe FREE FROM PARTICULAR AVERAGE |
F.W.D. | Fresh Water Damage: Ladungsschaden durch Regen oder Kondenswasser |
FAC | Forwarding Agent's Commission: Kommission, die vom Reeder an den Spediteur zu zahlen ist, der die Ladung vermittelt hat. |
FAHRTBEGRENZUNGSKLAUSEL | Klausel der Seekaskoversicherung: Durch Aufnahme dieser Klausel können bestimmte Fahrtgebiete/Regionen von der Versicherung des betreffenden Schiffes ausgeschlossen werden. |
FAHRTERLAUBNISSCHEIN | Dokument, das von der Seeberufsgenossenschaft (SBG) für zwei Jahre ausgestellt wird, wenn das Schiff und dessen Sicherheitsausrüstung den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der SBG entspricht. engl.: Sailing Permit |
FAK | siehe FREIGHT ALL KIND |
FANTAINER | Mit einem Ventilator ausgerüsteter 20'Standardcontainer, der z.B. für Zwiebelverschiffungen aus Australien eingesetzt wird. |
FAS | Free Alongside Ship: frei Längsseite Schiff siehe Sonderseite INCOTERMS. |
FASC | Federation of Asian Shippers' Councils: Zusammenschluss der asiatischen Seeverladerverbände. |
FAUTFRACHT | Fracht, die zu zahlen ist, wenn der Befrachter vom Seefrachtvertrag zurücktritt. Die Höhe der F. hängt vom Zeitpunkt der Vertragskündigung ab. Syn.: Reuefracht |
FBL | FIATA Combined Transport Bill of Lading: Spediteurskonnossement, gleichbedeutend einem Durchkonnossement mit dem Unterschied, dass es sich auf Land-See-Strecken bezieht (multimodales Papier). Es wurde von der Spediteursvereinigung FIATA entwickelt. Der Spediteur tritt als Verfrachter (Combined Transport Operator) auf, indem er das B/L ausstellt und muss somit fuer die gesamte Transportstrecke seinem Kunden gegenüber voll haften. Syn.: Forwarder's Bill of Lading siehe FIATA |
FC | Fully Cellular: Vollcontainerschiff |
FCA | Free Carrier: frei Frachtführer siehe Sonderseite INCOTERMS |
FCL | Full Container Load: Container, dessen gesamte Bebzw. Entladung im Auftrag, zu Lasten und in der Verantwortung des Befrachters bzw. des Empfängers durchgeführt wird. |
FCL/FCL | Transportbezeichnung; der Container wird gepackt und am Endbestimmungsort wieder ausgepackt im Auftrag und in der Verantwortung des Befrachters bzw. des Empfängers. |
FCL/LCL | Transportbezeichnung; für das Packen des Containers ist der Befrachter und für das Auspacken der Verfrachter zuständig. Das Auspacken dieses Containers findet im Löschhafen oder im Inland an einer Container-Packstation statt, von wo aus die einzelnen Ladungspartien an ihre Empfänger weitergeleitet werden. |
FCT | siehe FORWARDING AGENT'S CERTIFICATE OF TRANSPORT |
FD | Floating Dock siehe SCHWIMMDOCK |
FEEDER | 1. Zubringerschiff siehe FEEDER SERVICE 2. Viereckige Kastenaufsätze für Luken, die bei Verladungen von losem Getreide in den Unterräumen vorgeschrieben sind, um das Verrutschen der losen Ladung während der Reise zu verhindern. |
FEEDER ADDITIONAL | Feeder-Zuschlag: Frachtzuschlag auf die Basisrate, der erhoben wird, wenn die Nutzung eines Feeder Services erforderlich ist. siehe TRANSHIPMENT ADDITIONAL |
FEEDER SERVICE | Für den rationellen Containertransport notwendiger Zubringer- und Verteilerdienst mit kleinen Containerschiffen (Feedern), die die von Mutterschiffen nicht direkt angelaufenen kleinen Häfen bedienen. |
FEFC | Far Eastern Freight Conference |
FEHLFRACHT | Fracht, die vom Befrachter zu zahlen ist, wenn in einer Reisecharter weniger Ladung angedient wird, als vorher vertraglich vereinbart war. engl.: Shortfall Freight , Dead Freight |
FESTMACHER | Hafenarbeiter, die bei Ankunft des Schiffes im Hafen, teilweise mittels Boot, teilweise von Land aus, das Festmachen am Liegeplatz durchführen. |
FESTMACHETONNE | Eine in der See verankerte Tonne, an der Schiffe meist vorübergehend festmachen können, anstatt zu ankern. Syn.: Festmacheboje |
FEU | Forty Foot Equivalent Unit: 1 FEU = 2 TEU siehe TEU |
FEUERSCHIFF | Eine als Wegweiser für Schiffe im Küstengebiet festverankerte Navigationsmarke, die mit einem Signalfeuer versehen ist. |
FHEX | Friday and Holidays Excluded: Charterklausel, die das Laden und Löschen freitags (nur in Arabien) und feiertags von der Zeitzählung ausnimmt. |
FIATA | Federation Internationale des Associations des Transitaires et Assimiles: Internationale Föderation der Spediteur-Organisationen |
FIATA-KONNOSSEMENT | siehe FBL |
FIEREN | Niederlassen, z.B. von einem Kollo/Ladungsstück in der Schlinge mit dem Kran oder Ladebaum eines Schiffes. |
FILING | Hinterlegen eines Tarifes oder einer Seefrachtrate bei der US- Schiffahrtsbehörde FMC (Federal Maritime Commission). |
FIXE KOSTEN | Kosten der Betriebsbereitschaft. Sie sind auslastungsunabhängig und kurzfristig nicht beeinflussbar, z.B. Kapitaldienst für die Schiffe, Mietkosten für Geschäftsräume oder Gehälter. |
FIXING LETTER | Schlussbrief: Dieser wird im Chartergeschäft vom Befrachtungsmakler ausgestellt, sobald die Verhandlungen über die Charter eines Schiffes zum Abschluss eines Chartervertrages geführt haben. |
FIXTURE | Frachtabschluss in der Trampfahrt |
FLAGGENDISKRIMINIERUNG | Benachteiligung ausländischer Flotten durch einen Staat, um die Schiffahrt des eigenen Landes zu unterstützen. |
FLAGGENPROTEKTIONISMUS | Staatliche Wettbewerbsbeeinflussung durch wirtschaftspolitische Maßnahmen, mit denen der nationalen Flagge Vorteile im Wettbewerb um Güter im nationalen Außenhandel verschafft werden sollen. Solche Maßnahmen können z.B. sein: ermäßigte Hafen-, Leuchtturm-, Konsulatsgebühren für Schiffe der nationalen Flotte. Festlegung von Gütern, die mit der nationalen Flotte befördert werden müssen. Subventionen für nationale Werften oder Reedereien. |
FLAGGENRECHT | Das Recht zum Führen der Landesflagge, das ein Schiff durch die Eintragung in das Schiffsregister eines Staates erhält. Durch diese Eintragung erhält es die Nationalität des Staates, d.h. es unterliegt dessen Rechtsordnung und geniesst dessen diplomatischen Schutz. |
FLAGGENRECHTSGESETZ | Gesetzliche Grundlage für das Flaggenrecht in Deutschland. Es besagt, welche Schiffe die Bundesflagge zu führen haben und welche es können. Zudem enthält es Ausnahmeregelungen, die besagen, dass deutsche Schiffe mit Genehmigung für eine bestimmte Zeit eine ausländische Flagge führen dürfen. |
FLAGGENSCHEIN | Dient dem Nachweis für das vorübergehende Recht die Bundesflagge zu führen. Es wird Schiffen verliehen, die z.B. in der Bundesrepublik erbaut worden sind und in einen ausländischen Hafen überführt werden sollen. |
FLAGGENZEUGNIS | Befristet gültiges Dokument, das das Flaggenrecht des ausstellenden Staates ausweist, bevor die Registereintragung erfolgt ist. Das F. wird namentlich bei Probe oder Überführungsfahrten benutzt. |
FLAGS OF CONVENIENCE | siehe BILLIGFLAGGEN |
FLAMMPUNKT | Niedrigste Temperatur, bei der die Dämpfe eines Stoffes mit der Luft ein entzündbares Gemisch bilden. |
FLASH | 1. Feeder-Lash: Feeder Service im Leichterverkehr siehe FEEDER SERVICE , LEICHTER |
FLASH CARRIER | Nach dem Prinzip von Schwimmdocks absenkbares Schiff, das 8 bzw. 15 Leichter im Zubringer- und Verteilerverkehr aufnehmen kann, z.B. im USA-Hawaii-Trade. |
FLAT | Containertyp: Ein nur aus Boden und Stirnwänden bestehender Container, der für den Transport von Schwergut und Waren mit Überhöhe und Überbreite geeignet ist. |
FLAT RATE | Pauschalrate, die in der Trampfahrt in einer Charterpartie vereinbart wird, wenn zur Zeit des Charterabschlusses die spezifische Natur der Ladung oder die genauenöoeschhäfen noch nicht bekannt sind. |
FLATRACK | siehe FLAT |
FLAUTE | Windstille |
FLI/FLO | Float in/Float out: Schwergut wird schwimmend von Pontons aufgenommen und abgesetzt. |
FLOATING CRANE | siehe SCHWIMMKRAN |
FLOATING ELEVATOR | Schwimmender Getreideheber |
FLT | Fork Lifting Truck: Gabelstapler |
FMC | Federal Maritime Commission: Bundes-Seehandelskommission in den USA, bei der u.a. Frachtraten für den US-Verkehr zu hinterlegen (filen) sind. Sie wurde am 12.08.1961 gegründet als Nachfolger der Federal Maritime Board, um die Überwachung der US-Schiffahrtsgesetze zu gewährleisten. |
FMC RATE AGREEMENT | Innerhalb von Konferenzen im Nordatlantik-Verkehr ausgehandelte Raten, die ordnungsgemäß bei der FMC vorgelegt ( gefiled ) wurden. |
FOB | Free On Board: frei an Bord siehe Sonderseite INCOTERMS |
FOB GESTAUT | Verkäufer zahlt außer den FOB-Kosten auch noch das Stauen. siehe FOB |
FOB-LIEFERANT | Derjenige, der mit der körperlichen Abladung der Waren am Kai beauftragt ist. Der F. ist entweder selbst Ablader oder ein Beauftragter des Abladers. |
FOCAL POINT | Die im Hafen mit der Abfertigung des Schiffes von der Reederei beauftragte Person. |
FONASBA | Federation of National Associations of Ship Brokers and Agents: Internationale Dachorganisation der nationalen Schiffsmaklerverbände aus 22 Ländern mit Sitz in London. |
FOODTAINER | Ausschließlich zum Transport von Lebensmitteln verwendeter Container. |
FORCE MAJEURE | Höhere Gewalt siehe ACT OF GOD |
FORECAST | Vorhersagebericht, bestehend aus schon realisierten Daten sowie einer Zukunftseinschätzung für die restliche Periode. |
FORK LIFT POCKETS | Gabelstaplertaschen: Öffnungen am Boden des Containers bzw. des Verpackungsbehälters, die das Eingreifen der Gabel in den Container möglich machen. Er kann so mit Hilfe eines Gabelstaplers transportiert werden. |
FORWARDER'S BILL OF LADING | Spediteurskonnossement siehe FBL |
FORWARDER'S CERTIFICATE OF RECEIPT | Papier, mit dem der Spediteur den Empfang von Ladung zum Transport bescheinigt. |
FORWARDING AGENT'S CERTIFICATE OF TRANSPORT | Durchfrachtpapier des Spediteurs. Der Spediteur bescheinigt darin die Übernahme der Waren. |
FOUL B/L | Unreines Konnossement: Ein Konnossement, das Vermerke über äußerlich erkennbare Ladungsschäden enthält. Gegensatz: Clean B/L siehe Sonderseite KONNOSSEMENT |
FRACHT | 1. Im Seeverkehr: Bezeichnung für den Preis, der für die Beförderung eines Gutes gezahlt wird. 2. Im Bahnverkehr: Bezeichnung sowohl für den Preis der Beförderung als auch für das Gut selbst. |
FRACHTBRIEF | Urkunde über den abgeschlossenen Frachtvertrag zwischen Absender und Frachtführer. Im Seeverkehr ist das Konnossement der F., im Landverkehr der Transportauftrag. engl.: Consignment Note, Waybill |
FRACHTBUCHUNG | Zeitlich befristete Vereinbarung zwischen Ver- und Befrachter über die Höhe der Seefrachtrate für den Transport von Waren. Sie dient dazu, den Befrachter vor Frachterhöhungen innerhalb des Zeitraumes zu schützen und ist auch Bestätigung dafür, dass der Schiffsraum zur Verfügung gestellt wird. |
FRACHTCHARTER | Überlassung von Schiffsraum für eine bestimmte Anzahl von Reisen. |
FRACHTEINHEIT | Gewicht, Raummass oder bei entsprechender Klarierung der Warenwert. siehe FRACHTTONNE |
FRACHTENBÖRSE | Zusammentreffen von Tramp-Ladung und Tramp-Schiff auf dem freien Markt. Weltweit gibt es nur drei große Frachtenbörsen: Tokio, New York und London. |
FRACHTGESCHÄFT | Durch den Frachtvertrag geschlossene Vereinbarung zwischen Verfrachter und Befrachter. Darin verpflichtet sich der Verfrachter zum Transport der Waren über die vereinbarte Strecke. Und der Befrachter verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Fracht. |
FRACHTINKASSO | Einzug der zu zahlenden Fracht |
FRACHTMANIFEST | Manifest, das alle Frachten der Ladung auf einem Schiff enthält. siehe MANIFEST |
FRACHTRABATT | siehe SOFORTRABATT , ZEITRABATT |
FRACHTRATE | Preis für die Transportleistung in der Schifffahrt. Die F. wird ausgehandelt oder ist im jeweiligen Tarif festgelegt. |
FRACHTTONNE | Die Einheit, Mass (1 m3.) oder Gewicht (1 t), die der Frachtberechnung zugrunde liegt. Bei LCL-Verladungen berechnet der Reeder seine Seefracht auf Basis der Einheit, die den höheren Frachtbetrag ergibt, bei FCL existieren i.d.R. nur noch Box-Raten. |
FRACHTVERTRAG | Vertrag, durch den ein Frachtführer sich verpflichtet, gegen Entgelt die Waren eines anderen zu befördern. siehe SEEFRACHTVERTRAG |
FRACHTZAHLUNG | Zahlung der Frachtsumme durch den Befrachter an den Verfrachter. Die Höhe der Fracht wird im Konnossement festgehalten und kann sowohl im Ladehafen (Prepaid) als auch im Löschhafen (Collect) bezahlt werden. |
FRANCHISE | 1. Freigrenze, bis zu der die Versicherung nicht für einen Teilschaden an der Ware aufkommt, also eine Selbsthaftung des Versicherten für Bagatellschäden (Selbstbeteiligung). 2. Steuer- und Abgabenfreiheit, insbesondere Zollfreiheit. 3. Gewichtsverluste, z.B. Verlust, für den der Verkäufer bis zu einer bestimmten Grenze nicht haftet. |
FREE ALONGSIDE SHIP | Frei Laengsseite Schiff, Abk.: FAS siehe Sonderseite INCOTERMS |
FREE CARRIER | Frei Frachtführer, Abk.: FCA siehe Sonderseite INCOTERMS |
FREE FROM PARTICULAR AVERAGE | Frei von besonderer Haverei. Versicherungsdeckung, die sich nur auf die Ladung als Ganzes bezieht, nicht aber auf den Verlust einzelner Kolli oder Teilmengen. |
FREE IN | Frei eingeladen: Die Kosten für das Laden gehen zu Lasten des Abladers. |
FREE LOADING | Freie Beladung: Die Ladekosten gehen zu Lasten des Befrachters bzw. Abladers. |
FREE OF TURN | Charterklausel, die besagt, dass die Liegetage sofort nach Schiffsankunft im Lade- oder Löschhafen zu zählen beginnen, unabhängig davon, ob das Schiff einen Liegeplatz hat. Vorausetzung ist, dass das Schiff in jeder Hinsicht lade- bzw. löschbereit ist und hierüber durch den Kapitän Notiz erteilt worden ist. |
FREE ON BOARD | Frei an Bord, Abk.: FOB siehe Sonderseite INCOTERMS |
FREE POSITIONING | Für den Kunden des Reeders kostenlose Gestellung eines Containers am Beladeort. |
FREE PRATIQUE | Begriff aus dem Chartergeschäft: Nach erfolgreicher Abfertigung des Schiffes durch die Behörden (Zoll, Polizei, Gesundheitsbehoerde) wird F. erteilt. F. ist erforderlich für das An-/Vonbordgehen sowie für den Beginn der Umschlagsarbeiten; Erlaubnis einen Hafen anzulaufen unter gesundheitlichen Aspekten. |
FREE RIDERS | Bezeichnung in der Tankerfahrt für Reeder, die sich dem Tanker Recovery Plan nicht angeschlossen haben,d.h. die praktisch als Outsider fahren. |
FREE WHARFAGE | Frei von Kaigebühren |
FREETIME | 1. Kostenfreie Zeit, in der ein Container im Hafen oder beim Kunden stehen darf. Nach Ablauf der F. fallen Demurrage- bzw. Detention- Charges an. 2. Notizfrist bei Reisechartern. |
FREIBORD | Mittschiffs senkrecht gemessener Abstand zwischen dem obersten durchlaufenden Deck eines Schiffes und der Wasseroberfläche. Alle Seeschiffe müssen aus Sicherheitsgründen einen individuell festgelegten Mindestfreibord aufweisen, dürfen also nicht beliebig tief abgeladen werden. |
FREIBORDMARKE | siehe LADEMARKE |
FREIBORDZEUGNIS | Dokument, das von der Seeberufsgenossenschaft ausgestellt wird. Es legt für jedes Schiff fest, wie gross der jeweilige Freibord sein muss. |
FREIDECKER | Früher: Schutzdecker. Ein Zwei- oder Mehrdeckschiff, dessen oberstes durchlaufendes Deck zusätzlich zu den Ladeluken eine sog. Vermessungsluke hatte, so dass der darunter liegende Raum laut Vermessungsregeln als offener Raum galt und somit nicht in die Bruttoregistertonne eingerechnet wurde, d.h. z.B. bei Berechnung von Hafengebühren nicht beachtet wurde. |
FREIGEWICHT | Die nicht ausgenutzte Tragfähigkeit des Schiffes |
FREIGHT ALL KIND | Seefrachtrate, die unabhängig von der im Container befindlichen Ware festgesetzt wird. Sie gilt in gleicher Höhe für beliebige Warenarten. |
FREIGHT COLLECT | Fracht ist nachzunehmen, d.h. sie wird vom Empfänger im Endbestimmungsort gezahlt. |
FREIGHT IN FULL | Freight in Full Charges, Pilotages, Consulage, Light Dues, Trimming, Lighterage at discharging Port: Der Reeder hat alle aufgeführten Kosten zu zahlen. |
FREIGHT PREPAID | Fracht ist vorausbezahlt, d.h. die Fracht wurde im Ladehafen bezahlt. Durch die Prepaidklausel im B/L verliert der Verfrachter sein Pfandrecht an der Ladung zur Sicherung seiner Frachtforderung. |
FREIGHTTON | siehe FRACHTTONNE |
FREIHAFEN | Zollfreies Gebiet innerhalb eines Hafens. Es gilt zollrechtlich als Ausland und erleichtert so den Warenumschlag und das Umpacken bzw. Umarbeiten von Waren aller Art. Insbesondere im Transithandel kommt dem F. eine grosse Bedeutung zu. |
FREIHEIT DER MEERE | Allgemein anerkanntes, vom holländischen Rechtsgelehrten Grotius (um 1625) formuliertes Recht, das jeder Nation zugesteht, die Weltmeere zu befahren. Dem Hoheitsrecht der Uferstaaten unterliegt nur die 3-Seemeilenzone, die von einigen Staaten inzwischen auf 12 und mehr Seemeilen ausgedehnt wurde. |
FREILAGER | siehe BONDED WAREHOUSE |
FREISTEMPELUNG | Freigabe von Importladung zur Auslieferung: Der legitimierte Empfänger muss sein Konnossement bei dem Linienagenten einreichen, dieser setzt gegen Zahlung der Fracht bzw. Sicherheitsleistung den Stempel "Auszuliefern" auf das Konnossement. Erst mit diesem Stempel kann der Empfänger seine Ware am Schuppen erhalten. Mit Hilfe dieses Verfahrens versucht man, das Risiko der Nichtzahlung von Fracht möglichst gering zu halten. |
FREIZEICHNUNGSKLAUSEL | Klausel im Konnossement oder Ladeschein, mit deren Hilfe z.B. Reedereien ihre Haftung für jegliche Risiken ablehnen oder einschränken. engl.: Exoneration Clause siehe HAAGER REGELN |
FREIZONEN | Gebiet, das in Seehäfen eingerichtet wird, wenn die Errichtung von Zollausschlüssen nicht zweckmässig ist und die Bewilligung von Zollägern den Bedürfnissen des Zollverkehrs nicht genügt. |
FRONTLADER | Ein in den USA konstruiertes mobiles Umschlagsgerät fuer Container, LKW-Wechselbehälter und Sattelanhänger. |
FRT | 1. siehe FRACHT 2. siehe FRACHTTONNE |
FRUCHTCONTAINER | Container speziell für Fruchttransporte. Die Kühlung erfolgt durch die Schiffskühlanlage an der Stirnwand des Containers oder durch Clip-On Aggregate. siehe CLIP-ON UNIT |
FT | Foot: Fuss; englische Masseinheit. 1 foot = 0,3048m = 12 inches |
FULL AND DOWN | Beladung, bei der das Schiff unter voller Ausnutzung des Laderaumvolumens auch gewichtsmässig bis zur Lademarke voll ausgelastet ist. |
FULL BUT NOT DOWN | Der Laderaum des Schiffes ist vollständig ausgenutzt, jedoch ist das Schiff gewichtsmässig nicht ausgelastet. |
FULL CONTAINER LOAD | siehe FCL |
FULL SET OF BS/L | Voller Satz Konnossemente: Meistens wird das Konnossement in drei Originalen ausgestellt. Zur Auslieferung der Ware im Löschhafen genügt jedoch nur ein Original. siehe KASSATORISCHE KLAUSEL |
FULLY CELLULAR | Vollcontainerschiff |
FWC | Full loaded Weight and Capacity: volle Ladungs- und Raumkapazität eines Containers |
FWR FIATA | Spediteur-Lagerschein. Er dient als Instrument für die Abtretung des Herausgabeanspruchs, die Übertragung des Eigentums und die Legitimation für den Empfang der Waren. Das F. ist jedoch kein Orderpapier. siehe FIATA |
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