Bundesweite Schwerpunktprüfung bei Paketdienstleistern
Außenhandel & Zoll | Freitag, 20 Dezember 2013 | 1723
2.200 Zöllnerinnen und Zöllner prüften am 11. und 13. November 2013 bundesweit in der Branche der Kurier-, Express- und Paketdienstleister. Die Aktion hatte unter anderem zum Ziel, Scheinselbstständigkeit aufzudecken. Dabei stand die Prüfung, ob die Kurier-, Express- und Paketdienstleister als Subunternehmer und damit als Auftragnehmer oder Arbeitnehmer für ihren Auftraggeber tätig sind, im besonderen Fokus. Die Zollbeschäftigten befragten über 15.000 Personen und prüften in fast 300 Unternehmen die Geschäftsunterlagen. Dabei stellten sie 1.300 Sachverhalte fest, die nun weiter überprüft werden.
In über 500 Fällen ist zweifelhaft, ob Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß abgeführt wurden. Hinweise auf Scheinselbstständigkeit und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung liegen in 278 beziehungsweise 29 Fällen vor. In 18 Fällen sind weitere Prüfungen erforderlich um festzustellen, ob die gesetzliche Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit unterschritten wurde. Darüber hinaus ergaben sich bei 239 Personen Anhaltspunkte auf illegale Ausländerbeschäftigung sowie in 291 Fällen auf den unrechtmäßigen Bezug von Arbeitslosengeld.
Vor Ort wurden 116 Ermittlungsverfahren, davon 105 Ordnungswidrigkeiten- und 11 Strafverfahren, gegen Arbeitnehmer und Arbeitgeber eingeleitet. Dabei wird in sechs Fällen wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt ermittelt. Weitere Strafverfahren wurden wegen des Verdachts des Leistungsbetrugs und des illegalen Aufenthalts eingeleitet.
Von den 105 Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden in 38 Fällen Verfahren gegen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wegen Beschäftigung ohne Arbeitsgenehmigung eingeleitet. In jeweils 2 Fällen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Mitteilungspflichtverletzung gegenüber dem Leistungsträger und unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung eingeleitet.
Die Auswertung der eingesehenen Unterlagen dauert noch an.
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