Die neue Betriebssicherheitsverordnung trat zum 1.6.2015 in Kraft
Die lange erwartete und heftig diskutierte Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bringt für die Unternehmen weitreichende Änderungen der bestehenden Vorschriften mit sich. Die Gefährdungsbeurteilung stellt das zentrale Element für die Festlegung von Schutzmaßnahmen dar. So darf sie nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Sie gilt nunmehr auch für überwachungsbedürftige Anlagen, bei denen ausschließlich Dritte gefährdet sind.Weitere wesentliche Änderungen betreffen insbesondere die Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen sowie die Befähigten Personen. Aber auch bei dem Anwendungsbereich der Vorschriften, den Begriffsbestimmungen, insbesondere der Gefährdungsbeurteilung und vielen anderen Punkten muss sich der Arbeitgeber auf teilweise gravierenden Änderungen einstellen.
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Das Buch bietet eine wertvolle Arbeitshilfe bei der Umsetzung der umfassenden Vorschriften bei jedweder Tätigkeit im Unternehmen. Die Erläuterungen konzentrieren sich auf die Änderungen der neuen Verordnung. Sie bieten insbesondere dem Arbeitgeber oder ihm gleichgestellten Personen mit Checklisten, Praxisbeispielen und Übersichten sowohl einen rechtssicheren Einstieg in das neue Recht als auch fundierte Praxishinweise für das weitere Vorgehen.
Betreffendes Bundesgesetzblatt
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