Entscheidung des Föderalen Zoll-Service der Russischen Föderation
Außenhandel & Zoll | Mittwoch, 24 Juli 2013 | 6193
24.07.2013 | Eine einsame Entscheidung des russischen Zollservice (FCS) zum TIR-Versandverfahren gefährdet nach Informationen des Bundesverbands Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. den Warenaustausch mit der Russischen Föderation. Am 05.07.2013 veröffentlichte der FCS auf seiner Website die Mitteilung, dass ab dem 14.08.2013 Transporte unter TIR in Russland nur noch möglich sind, wenn zusätzlich zur TIR-Deckung von 60 000 EUR ein nationales russisches Versandverfahren eingedeckt wird. Der FCS begründet diese Maßnahme damit, dass die Bürgenkette des TIR-Verfahrens in Russland nicht ihren Pflichten nachkomme, die Abgaben für auf russischem Territorium nicht ordnungsgemäß beendete TIR-Versandverfahren zu zahlen. Für das nationale Versandverfahren Russlands existiert nach Informationen des BGL nur ein einziger Anbieter; die Kosten für das Verfahren sind exorbitant und können sich für einen Transport auf vierstellige Euro-Beträge belaufen. Zudem ist unschwer vorstellbar, dass die Infrastruktur an den russischen Außengrenzen völlig überlastet sein wird, falls ab dem 14.08.2013 tatsächlich für alle Transporte unter TIR ein zusätzliches Versandverfahren eröffnet werden muss. Unübersehbare Staus werden dann eine geregelte Abwicklung des Warenaustauschs mit der Russischen Föderation unmöglich machen.
Die International Road Transport Union (IRU) widerspricht den Vorwürfen des FCS mit Nachdruck und weist darauf hin, dass die Schadensfallentwicklung unter TIR in Russland im Gegenteil äußerst positiv sei. Von fünf Millionen seit 2010 in Russland abgewickelten TIR-Versandverfahren sei lediglich ein winziger Anteil von 0,002 % schadensfällig geworden. Die resultierenden Abgabenforderungen seien zum ganz überwiegenden Teil bereits beglichen oder aber von russischen Gerichten für ungültig erklärt worden. Entsprechend seien auch dem russischen TIR-Verband ASMAP, der IRU oder den Gremien der UNECE zu keiner Zeit Beschwerden des FCS über die Schadensfallabwicklung zugegangen. Die jetzt angekündigte Maßnahme des FCS treffe die TIR-Bürgenkette "wie ein Blitz aus heiterem Himmel". Die Pläne des FCS stünden im Übrigen im Widerspruch zum internationalen TIR-Übereinkommen, das Zusatzsicherheiten bei Transporten unter Deckung von TIR nicht erlaubt. Auch eine vorherige Abstimmung mit dem TIR Executive Board der UNECE, dem die Prüfung zusätzlicher Kontrollmaßnahmen bei Transporten unter TIR auf deren Vereinbarkeit mit dem TIR-Übereinkommen obliegt, hat nicht stattgefunden.
Die International Road Transport Union und ihre Mitgliedsverbände, die nationalen TIR-Bürgen in den Vertragsstaaten des Übereinkommens, arbeiten mit Hochdruck daran, eine Umsetzung der Pläne des FCS zu stoppen. Auch der BGL hat die zuständigen deutschen Ministerien gebeten, im Interesse der deutsch-russischen Wirtschaftsbeziehung bei Amtsträgern in der Russischen Föderation vorstellig zu werden, um die Funktionsfähigkeit des TIR-Verfahrens gemäß internationaler Konvention vollumfänglich zu erhalten.
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