ICC-Bankgarantien setzen sich als internationaler Standard durch
Außenhandel & Zoll | Sonntag, 08 Juli 2012 | 7222
08.07.2012 | Vor zwei Jahren hat die Internationale Handelskammer (ICC) mit den URDG 758 die Richtlinien zu den auf Anforderung zahlbaren Garantien veröffentlicht. Nun hat die Weltbank angekündigt, die Bankgarantien in ihre Standarddokumentation aufzunehmen. Innerhalb von nur zwei Jahren haben sich die URDG 758 zum internationalen Marktstandard entwickelt. Der neue URDG Newsletter beschreibt die erfolgreiche Entwicklung der Richtlinien. Interessant für Anwender ist insbesondere der Q&A-Teil, der wichtige Fragen beantwortet, die sich aus der Anwendung der Richtlinien in der Praxis ergeben haben. Die ICC Task Force on Demand Guarantees nimmt an Beispielfällen aus der Praxis Stellung zu zentralen Frage aus dem Garantiegeschäft und ergänzt damit in wichtigen Grundsatzproblemen den Leitfaden zu den URDG 758, der letztes Jahr herausgekommen ist.
Bankgarantien sind im Außenhandel weltweit eines der wichtigsten Sicherungsinstrumente. Sie dienen der Zahlungs- und Leistungssicherung bei unterschiedlichen internationalen und nationalen Verträgen und Transaktionen. Die Richtlinien werden von der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (UNCITRAL) unterstützt und von unterschiedlichen nationalen Gesetzgebern als Grundlage für ihre eigenen Mustergarantietexte genutzt.
Vor dem Hintergrund der Schuldenkrise bekommt auch eine Regelung, die 2010 neu aufgenommen wurde, mehr Gewicht. Die URDG 758 sehen eine Regelung vor, wie mit dem Fall umgegangen werden soll, wenn eine Zahlung in der Währung, in der Bankgarantie vereinbart wurde, nicht mehr möglich ist.
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