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ICC favorisiert globale Wertgrenze für Handelsgüter
Außenhandel & Zoll | Samstag, 14 März 2015 | 1977 | 0
Lowerdeck ULD fertig zur Verladung auf dem Vorfeld Gerade bei Warenimporten und Exporten mit geringem Wert oder geringem Risiko sind Zollformalitäten entsprechend aufwändig. Daher hat sich die ICC in einem Positionspapier dafür ausgesprochen, im globalen Handel eine Warenobergrenze zu benennen, unterhalb derer keine Steuern oder Zölle anfallen und die sonstigen Formalitäten minimal sind. Dies könnte insbesondere für kleinere Unternehmen den globalen Handel vereinfachen und zu einer nachhaltigen Wirtschaftsbelebung führen. In Deutschland gibt es im Im- und Export bereits eine Bagatellgrenze von 1.000 Euro. Nun bietet sich jedoch die Chance, diese Regelung zu internationalisieren: Hintergrund ist das sogenannten WTO- Abkommen über Handelserleichterungen (TFA). Es empfiehlt, dass sich die Staaten nach „besten Kräften“ um eine entsprechende Schwellenregelung bemühen. „Möglichst viele Länder sollten aus Sicht der ICC eine Bagatellgrenze festlegen. Dies würde Zollbehörden und international tätige deutsche Unternehmen gleichermaßen entlasten“, sagt Oliver Wieck. Die einzelnen WTO-Mitgliedsländer könnten diese Bagatellgrenze z.B. im Rahmen der anstehenden Implementierung des Abkommens zu den Handelserleichterungen festlegen.
Eine globale Bagatellgrenze würde die Zollabwicklung beschleunigen, ohne die Sicherheit zu beeinträchtigen. Entscheidend sei, dass die relevanten Schlüsselelemente als Daten weiterhin zur Überprüfung abgefragt werden könnten. Die ICC spricht sich für eine Bagatellgrenze zwischen 200 und 1.000 US-Dollar aus. Gleichzeitig macht das ICC-Positionspapier konkrete Vorschläge, wie eine solche Regelung weltweit etabliert werden könnte. Die Weltzollorganisation (WCO) hat sich bereits zustimmend zum Vorschlag geäußert.
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