ICC führt zum 1. Juli erstmals Regeln für offene Handelsrechnungen ein
Außenhandel & Zoll | Mittwoch, 12 Juni 2013 | 6588
12.06.2013 | Die Internationale Handelskammer (ICC) hat eine neue Zahlungsverkehrsbedingung im Außenhandel offiziell eingeführt; die Uniform Rules for Bank Payment Obligation. Das neue Regelwerk gilt ab 1. Juli. Es ist der Standard im Bereich Supply Chain Finance. Künftig wird es den internationalen Handel deutlich erleichtern. ICC Deutschland wird die Einführung mit Veranstaltungen und Seminaren begleiten. Angesichts der Nachfrage aus den Schwellenländern und der weiter steigenden Integration globaler Wertschöpfungsketten prognostizieren Fachleute für die kommenden Jahre ein drastisches Wachstum des Welthandels. Die ICC reagiert darauf mit den Uniform Rules for Bank Payment Obligation (URBPO). Diese gesicherte Zahlungsweise optimiert den Einsatz des Umlaufkapitals und minimiert gleichzeitig die Risiken der offenen Handelsrechnung.
Die neue Zahlungsverkehrsbedingung verbindet die Vorteile des Letter of Credit mit der Schnelligkeit eines automatischen Datenabgleichs. Gleichzeitig ermöglicht sie Banken, ihren Firmenkunden eine flexible Risikoabsicherung und bessere Finanzdienstleistungen anzubieten. Die BPO stellen eine unwiderrufliche Verpflichtung einer Bank gegenüber einer anderen dar, der zufolge die Zahlung zum vereinbarten Zeitpunkt geleistet wird, sobald der automatische Datenabgleich erfolgte.
Unter Federführung der ICC Banking Commission wurden die neuen Regeln gemeinsam mit SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) erarbeitet. Diese Kooperation über einen Zeitraum von 18 Monaten garantiert, dass den Anforderungen aller relevanten Akteure Rechnung getragen wird.
„Im Bereich der Handelsfinanzierung sind goldene Zeiten angebrochen“, sagt Kah Chye Tan, Vorsitzender der ICC Banking Commission und Global Head of Trade and Working Capital bei Barclays. „Alle Banken wollen sich stärker an diesem Geschäft beteiligen. Mit der neuen BPO sind sie dafür bestens gerüstet.“
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