ISO 19600:2014 Neue Norm für besseres Compliance Management
Wenn Sie sich als Geschäftsleitungsmitglied oder Betriebsinhaber bisher nicht verpflichtet fühlten, ein Compliance Management System (CMS) einzuführen, dann wird Sie der folgende Fall vielleicht dazu motivieren: Das Landgericht München hat ein Vorstandsmitglied zu einer Schadensersatzzahlung verurteilt (LG München I, Urt. v. 10.12.2013, 5 HKO 1387/10), da kein CMS vorlag, das Gesetzesverstöße wirksam verhindert hätte, bzw. das CMS lücken- und fehlerhaft war. Der Vorstand kommt gemäß des Urteils der ihm obliegenden Organisationspflicht nur nach, wenn er ein auf Schadensprävention und Risikokontrolle gerichtetes CMS einführt.Daraus folgt: Wenn Sie ein CMS in Ihrem Unternehmen etabliert haben und entsprechend danach leben, kann es sie vor Schaden bewahren. Und, den Vorwurf entkräften, dass Ihr Unternehmen nicht ausreichend organsiert und überwacht sei. Mit der im Dezember vergangenen Jahres veröffentlichten Norm „ISO 19600 Compliance Management Systems“ haben Sie nun eine Empfehlung an der Hand, die Sie beim Implementieren, Umsetzen, Bewerten, Erhalten und Verbessern eines CMS unterstützt.
Bisher haben viele Unternehmen ihr CMS auf individuelle Ziele und Risikovermeidungsstrategien ausgerichtet, es fehlte bislang an einem einheitlichen Standard. Dafür soll jetzt die neue ISO 19600:2014 für Compliance Management Systeme sorgen. Sie ist fu?r alle Arten von Organisationen sowie Organisationseinheiten geeignet und auf ganze Unternehmen oder Teilbereiche wie einzelne Standorte oder Abteilungen übertragbar. Der Umfang ihrer Anwendung und Einrichtung ist abhängig von Größe, Struktur, Art und Komplexität der Organisation, bzw. der Teilorganisation.
Wenn Sie ein Im- und Exportgeschäfte betreiben, dann hilft Ihnen jetzt diese neue ISO-Norm dabei, die zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften (Compliance) einzuhalten. Die Norm ist in der Lage, die verschiedenen Prozesse (Zoll, Präferenzen, Exportkontrolle) nach einer einheitlichen Struktur abzubilden.
Vorteil: Teilorganisationen und Parallelorganisationen (z.B. verschiedene Organisationen innerhalb eines Konzerns) können Parallelstrukturen etablieren, die einem Standard, nämlich dem der ISO 19600:2014 folgen. Tipp: Die Norm können Sie im Volltext von der Website der ISO, http://www.iso.org, käuflich erwerben und herunterladen. ?Weitere Informationen zur Anwendung der Norm erhalten Sie in dem Beitrag: „ISO 19600:2014. Neue ISO-Norm fu?r Compliance Management Systeme (CMS)“ von Matthias Merz, in: „Der Zoll-Profi“ Ausgabe Februar 2015. Weitere Informationen zum Infodienst der Zoll-Profi finden Sie unter www.derzollprofi.de
von Cargoblog zu Re: Schwerpunktkontrollen durch das ...
von Cargoblog zu Re: Ein Schlüssel, attraktive Ladestandorte ...
von Exportmanager zu Re: Exporte in Staaten außerhalb der EU ...
von Stella zu Re: Exporte in Staaten außerhalb der EU ...
von Exportmanager zu Re: Handelsschifffahrt im Visier von Hackern