Internationale Zolloperation "Early Bird" beendet
Die Kontrollen erfolgten risikoorientiert an Großflughäfen. Im Laufe der Operation wurden über das bei der Weltzollorganisation (WCO) in Brüssel eingerichtete Lagezentrum durch Zollexperten aus acht Staaten rund 170 Warnmeldungen gesteuert. Über 20 Warenlieferungen wurden zur weiteren Überprüfung durch die Genehmigungsbehörden angehalten. In Deutschland wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen § 34 Abs. 4 AWG eingeleitet. Die Ermittlungen dauern an.
Neben Gütern mit angegebener Endbestimmung Iran erstreckten sich die Kontrollen der Zollbehörden auch auf Waren, die an Personen mit Sitz in anderen Drittländern zur Verschleierung des tatsächlichen Empfängerlandes gesendet werden sollten.
Die Teilnehmerländer führten während der Maßnahme ihre nationalen Erkenntnisse zusammen und wählten anhand gemeinsam festgelegter Risikoindikatoren die Luftfrachtsendungen zur Überprüfung aus.
Vor dem Hintergrund des iranischen Atomprogramms hat die Europäische Gemeinschaft mehrere Vorschriften erlassen, die bestimmte Einfuhr-, Ausfuhr- und Bereitstellungsverbote sowie Genehmigungspflichten regeln (so genannte Iran-Embargo). Die EU-Mitgliedstaaten werden darin ausdrücklich aufgefordert, die zur Anwendung erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Dies beinhaltet sowohl geeignete und wirksame Grenzkontrollen als auch Strafverfolgungsmaßnahmen.
Die Arbeitsgruppe "Zollzusammenarbeit" des Rates der Europäischen Union initiiert bereits seit vielen Jahren gemeinsame Zollkontrolloperationen mit dem Ziel, die grenzübergreifende Bekämpfung des Schmuggels von sensitiven Waren zu verstärken. Dies erfordert eine enge internationale Zusammenarbeit auf der Basis eines konsequenten und fortlaufenden Informationsaustausches.
Neben der WCO unterstützte sowohl die niederländische als auch die schwedische Zollverwaltung das Zollkriminalamt bei der Planung der Operation "Early Bird".
Über diese Angaben hinaus können keine weiteren Auskünfte erteilt werden.
Quelle: Zoll
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