Sicherer Export durch Einholung außenhandelsrelevanter Daten
Wenn Sie in Deutschland ein Gut produzieren, bei dessen Produktion oder Entwicklung US-Güter verwendet wurden, dann unterliegt dieses Gut bei der Ausfuhr aus Deutschland dem US-Exportkontrollrecht.Wenn Sie also Waren, Software oder Technologien mit US-amerikanischem Ursprung reexportieren oder Erzeugnisse, die US-Komponenten oder US-Technologien enthalten, ausführen wollen, müssen Sie prüfen, ob nach den US-Exportkontrollvorschriften eine Ausfuhrgenehmigung bzw. Reexportgenehmigung der US-Regierung erforderlich ist. Dabei gilt es zu differenzieren, ob das jeweils vorliegende Produkt von den US Export Administration Regulations (EAR), den US-amerikanischen Vorschriften für Dual-Use-Güter oder von den US International Traffic in Arms Regulations (ITAR), also den US-Vorschriften für die Kontrolle von Rüstungsgütern, umfasst ist.
Gehen Sie dabei sorgfältig vor und klären Sie mit Ihrem Vorlieferanten ab, ob es sich bei den von ihm bezogenen Gütern zum einen um US-Güter handelt und zum anderen, ob sie den EAR oder ITAR unterfallen. Beachten Sie in diesem Zusammenhang: Nicht nur Güter, die von US-amerikanischen Lieferanten bezogen werden, können betroffen sein, sondern auch US-Güter von jedem Lieferanten, unabhängig von der Staatszugehörigkeit, also auch bei innerdeutschen Geschäften. Der Vorlieferant kann Ihnen also die Informationen liefern, die Sie benötigen, um Verstöße gegen die US-(Re-)Exportkontrollvorschriften zu vermeiden. Ansonsten drohen Ihnen Bußgelder oder gar Geld- und Freiheitsstrafen.
Verpflichten Sie daher im Rahmen des Einkaufsprozesses Ihren Zulieferer zur Mitteilung des Ursprungs der gelieferten Waren.
Achtung: Stellen Sie infolge der Angaben des Lieferanten fest, dass die Waren nach dem EU- und US-Exportkontrollrecht Beschränkungen unterliegen, dann ist es Ihre Aufgabe zu prüfen, inwiefern entsprechende Genehmigungen einzuholen sind oder auch Vereinfachungen genutzt werden können.
Hinweis: Die Genehmigungspflicht nach dem EU-Recht bleibt von einer vorliegenden US-Genehmigung unberührt und umgekehrt. Demnach müssen Sie bei Feststellung einer Genehmigungspflicht nach dem EU-Recht und dem US-Recht jeweils eine gesonderte Genehmigung bei den entsprechend zuständigen Behörden einholen.
Das bedeutet: Für einen Export sind möglicherweise zwei Genehmigungen erforderlich!
Die Abfrage und Anforderung exportkontrollrelevanter Angaben bezieht sich jedoch nicht nur auf den Einkaufsprozess. Vielmehr ist auch für die Ausfuhr gelisteter Güter stets ein Nachweis über den Endempfänger, den Endverbleib und den Verwendungszweck beizufügen, welcher seitens des Ausführers von dem jeweiligen Empfänger bzw. Endverwender einzuholen ist. Darüber mehr erfahren Sie in dem Beitrag: „Die Anforderung außenhandelsrelevanter (Stamm-)Daten und Unterlagen von Lieferanten von Manuel Sieben und Jonathan Eßer, in: „Der Zoll-Profi!“, Ausgabe April 2015. Weitere Informationen zum Infodienst der Zoll-Profi finden Sie im AW-Portal
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