Spediteur erhält Freiheitsstrafe von 18 Monaten - Heizöl statt Diesel
Außenhandel & Zoll | Dienstag, 02 April 2013 | 6721
02.04.2013 | 730.406 Liter Heizöl hat ein 49-jähriger Spediteur aus dem Großraum Bühl im Jahr 2009 dafür verwendet, seine Lkws zu betanken. Den entstandenen Steuerschaden in Höhe von fast 355.000 Euro nahm er billigend in Kauf. Das Amtsgericht Baden-Baden verurteilte den Spediteur nun wegen Steuerhinterziehung in besonders schwerem Fall zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Zoll kam dem Beschuldigten durch die Anzeige eines bei der Spedition beschäftigten Fahrers auf die Schliche. Dieser hielt mit dem Lkw beim Zoll an der Schweizer Grenze und zeigte seinen Chef an. Wie sich im Laufe der Ermittlungen des Zollfahndungsamts Stuttgart herausstellte, hat der Spediteur seine Fahrer angewiesen, die Fahrzeuge aus mehreren auf dem Firmengelände installierten Heizöltanks zu betanken. Dieser Weisung kamen alle Fahrer nach.
Der geständige Spediteur muss zusätzlich zur Freiheitsstrafe die entstandene Energiesteuer nachzahlen.
Zusatzinformation
Heizöl und Diesel sind ihrer Beschaffenheit nach weitgehend identisch. Heizöl jedoch ist steuerbegünstigt und darf nicht als Kraftstoff verwendet werden. Die Steuersätze differieren erheblich. Während man für einen Liter Diesel 47 Cent an Steuern zahlt, fallen für einen Liter Heizöl nur 6 Cent an. Um die missbräuchliche Verwendung von leichtem Heizöl als Kraftstoff zu verhindern, wurde die Kennzeichnungspflicht (rote Einfärbung) eingeführt.
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