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Waren können papierlos über die Niederlande ausgeführt werden
Außenhandel & Zoll | Mittwoch, 01 Oktober 2014 | 1589 | 0
Für deutsche Exporte über die Niederlande wird das papierlose Ausfuhrverfahren eingeführt (E-VSF-Nachrichten der Bundesfinanzverwaltung, N 38 2014). Bislang musste das Ausfuhrbegleitdokument für Waren, die in Deutschland zur Ausfuhr angemeldet wurden und über die Niederlande ausgeführt wurden, in den Niederlanden in Papierform vorgelegt werden. Bei Verlust oder fehlerhaften Einträgen drohte im schlimmsten Fall die Versagung der Steuerbefreiung. Verzicht auf Papierdokumente schafft Vorteile für Ihr Unternehmen
Die Verfahrenserleichterung geht auf eine Vereinbarung der deutschen und niederländischen Zollverwaltungen zurück. Schon zuvor war nach 4.1.9.4. Absatz 4 der Verfahrensanweisung ATLAS in bestimmten Fällen der Verzicht auf die Vorlage des Ausfuhrbegleitdokuments möglich. Mit der Vereinbarung wird nun regelmäßig auf das Ausfuhrbegleitdokument verzichtet. Bisher gilt die Vereinbarung jedoch nur zwischen Deutschland und den Niederlanden. Auch für Waren, die in den Niederlanden zur Ausfuhr angemeldet werden und in Deutschland das Zollgebiet verlassen, muss das Ausfuhrbegleitdokument nicht vorgelegt werden.
Papierloses Verfahren ohne Risiken
Damit bekommt der Ausführer in jedem Fall eine Ausgangsbestätigung, die er als Nachweis für die Steuerbefreiung verwenden kann. Das papierlose Verfahren schafft die Risiken eines Verlusts des Ausfuhrbegleitdokuments ab und führt zu einer effizienten Zollabwicklung.
Ein Beitrag der Hamburger Zollakademie
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