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Nachrichten › Außenhandel & Zoll

Zertifizierung für ATLAS Ausfuhr (AES 2.0)

Außenhandel & Zoll | Montag, 20 Oktober 2008 | 8109
20.10.2008 | Zur Laufzeit des ATLAS Release 8.0 geht das neue ATLAS Ausfuhr Release AES 2.0 in den Echtbetrieb. Ausfuhr- und Ausgangszollstellen werden am 17. Januar 2009 von Release AES 1.0 auf AES 2.0 umgestellt.

Die Umstellung von ATLAS-Teilnehmern auf das neue ATLAS Release 8.0 muss bis zum Ende der weichen Migration ATLAS Ausfuhr Release AES 1.0/AES 2.0 abgeschlossen sein. Im Rahmen der Zertifizierung für AES 2.0 muss dieser Vorgabe durch Priorisierung der Anträge auf Nachzertifizierung Rechnung getragen werden (siehe Absatz "Termine für die Zertifizierung unter ATLAS  Ausfuhr (AES 2.0)").

Die Zertifizierung im Verfahrensbereich ATLAS-Ausfuhr sieht - wie in allen anderen Verfahrensbereichen - Vortests vor. Diese sind erster Teil der Zertifizierung und als solche verbindlich vorgeschrieben (Zertifizierung Teil 1). Im Ausfuhrbereich wird für die Zertifizierung Teil 1 ein Zertifizierungsautomat (ZEFA) eingesetzt, der die übermittelten Testnachrichten auswertet und Ihnen im Gutfall die vorgesehenen EDIFACT-Antwortnachrichten sowie im Fehlerfall Prüfergebnisse automatisch übermittelt. Diese Auswertungen sollen Sie bei der Fehlerbeseitigung unterstützen. Ist ein Szenario erfolgreich abgearbeitet worden, geht Ihnen eine Gesamtauswertung zu.

Die umfangreichen Testfälle und Szenarien für die Zertifizierung Teil 1 sowie die Bedienungsanleitung für den ZEFA werden Ihnen auf Ihren Zertifizierungsantrag hin zur Verfügung gestellt. Die Zertifizierung Teil 1 ist zeitlich nicht begrenzt. Die Dauer der Tests bestimmen Sie selbst.

Erst nach erfolgreichem Verlauf der Zertifizierung Teil 1 wird der Termin für den zweiten Teil der Zertifizierung möglichst zeitnah festgelegt. Für diesen Teil werden Ihnen dann nochmals gesondert einige Testfälle und Szenarien zur Verfügung gestellt.

Die Terminlage bedingt die zügige Durchführung der Zertifizierung Teil 2 im festgelegten Zeitraum. Terminverlängerungen sind nicht vorgesehen. Bitte berücksichtigen Sie, dass aus von Ihnen zu vertretenden Gründen nicht termingerecht abgeschlossene Zertifizierungen möglicherweise nicht zeitnah fortgesetzt werden können. Das Ende der Nachzertifizierungsphase ist verbindlich.

Die umfangreichen Testfälle und Szenarien für die Zertifizierung Teil 1 werden Ihnen auf Ihren Zertifizierungsantrag hin zur Verfügung gestellt. Die Zertifizierung Teil 1 ist zeitlich nicht begrenzt. Die Dauer der Tests bestimmen Sie selbst.

Erst nach erfolgreichem Verlauf der Zertifizierung Teil 1, also nachdem Sie die Gesamtauswertungen je Szenario erhalten haben, wird der zweite Teil der Zertifizierung terminiert. Für diesen Teil werden Ihnen dann nochmals gesondert einige Testfälle und Szenarien zur Verfügung gestellt.

Beachten Sie bitte, dass sich Ihre Softwareentwicklung nicht ausschließlich an diesen Testfällen orientiert, denn Grundlage für die Softwareentwicklung sind nicht die Testfälle, sondern das

Die zu beiden Dokumenten ggf. veröffentlichten Berichtigungsschreiben sind mit Wirksamkeit der betreffenden Änderungen zeitnah zu berücksichtigen.

Den Zertifizierungsantrag (0875ex) übersenden Sie bitte eine Woche vor Ihrem geplanten Beginntermin für die Zertifizierung Teil 1 vollständig ausgefüllt per Post an das Team Zertifizierung. Füllen Sie das Formular IT-gestützt aus, damit Missverständnisse auf Grund unleserlicher oder fehlender Angaben o.ä. gar nicht erst entstehen.

Orientieren Sie sich dabei bitte an den ausführlichen Ausfüllhinweisen auf der letzten Seite des Zertifizierungsantrags.

Für das Zertifizierungsverfahren sind im Übrigen folgende Voraussetzungen zu beachten bzw. bedingungen einzuhalten:

  1. Die Zertifizierung bedingt eine tatsächlich im Rahmen des Testverfahrens eingesetzte Teilnehmerapplikation. Der reine Austausch von EDIFACT-Nachrichten kann nicht zur Erteilung eines Zertifikats führen.
  2. Alle zur Verfügung gestellten Testfälle sind im Rahmen eines Vortests (Zertifizierung Teil 1 auf dem ZEFA) lt. Szenario abzuarbeiten bis die Übermittlung fehlerfrei erfolgt und dies der ZEFA durch entsprechende Auswerteergebnisse attestiert. Teil 1 ist Bestandteil des Zertifizierungsverfahrens. Die Testfälle sollen dem Softwarehersteller vor dem beantragten Termin zugehen.
  3. Die KoSt ATLAS geht davon aus, dass zu dem im Zertifizierungsantrag angegebenen Termin mit dem Vortest begonnen wird. Für diesen Teil 1 erfolgt daher auch keine weitere Terminvergabe. Er umfasst die beantragten Verfahrensbereiche und soll selbstständig durchgeführt werden, d.h. der zeitliche Ablauf wird durch den Softwarehersteller selbst gesteuert.

    Über die Zertifizierung Teil 1 ist ein Logbuch zu führen. Das Logbuch ist unmittelbar nach Abschluss der Zertifizierung Teil 1 per Mail zur Prüfung zu übersenden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Anwendung ein (einziges) vollständiges Logbuch (je Teilnehmer = Zollnummer) erzeugt, das alle Datenübertragungen beinhaltet.
  4. Nach der Prüfung des Logbuchs vereinbart das Team Zertifizierung mit dem Softwarehersteller einen Termin für Teil 2 der Zertifizierung. Das Team Zertifizierung ist bestrebt, diesen Termin zeitnah zum vollständigen Abschluss des Teils 1 festzulegen. In Teil 2 der Zertifizierung werden bislang noch nicht übermittelte Testfälle zum Einsatz kommen, u.a. Fehlerfälle. Zum Termin für Teil 2 wird erwartet, dass Testfälle aus allen beantragten Verfahrensbereichen übermittelt werden und dabei ggf. Verfahrensübergänge bedient werden können. Die Einhaltung von technischen und fachlichen Plausibilitäten ist anhand von Bildschirmausdrucken mit entsprechenden Erläuterungen nachzuweisen.
  5. Die Inhalte von Antwortnachrichten der Zollstelle sind in die Anwendung einzuarbeiten und benutzergerecht auf dem Bildschirm darzustellen. Das Ausfuhrbegleitdokument muss in der vorgesehenen Form (Schriftfont) ausdruckbar sein. Daten auf selbst entwickelten Ausdrucken dürfen ausschließlich aus den übermittelten EDIFACT-Nachrichten stammen.

Nach erfolgreichem Durchlaufen aller Testfälle der Zertifizierung Teil 2 und ggf. Vorlage von Installations- und Produktbeschreibungen (bzw. Dokumente für Dritte, z.B. Kunden, aus denen sich der Name, Version und der Verwendungszweck ihrer Applikation ergibt) wird die Zertifizierung der Softwarekombination (Inhouseapplikation, Konverter, DFÜ-Anwendung) im Internet veröffentlicht. Die Erteilung von förmlichen Zertifikaten ist nicht (mehr) vorgesehen.

Für weitergehende Erläuterungen steht Ihnen das Team Zertifizierung gerne zur Verfügung.

Termine für die Zertifizierung unter ATLAS Ausfuhr (AES 2.0)

Zertifizierungen für ATLAS Ausfuhr (AES 2.0) beginnen voraussichtlich ab 17. November 2008 mit Teil 1 (ZEFA). Zu diesem Termin werden auch die Testfälle und Szenarien an die zur Zertifizierung angemeldeten Softwarehersteller versendet. Der Zertifizierungsantrag für AES 2.0 wird spätestens ab Mitte November 2008 im Formularcenter verfügbar sein.

Neu- und Nachzertifizierungen können mit Teil 1 der Zertifizierung (ZEFA) ab 17. November 2008 begonnen werden.

Teil 2 der Nachzertifizierung kann ab 5. Januar 2009 begonnen werden und muss zum 9. April 2009 beendet sein. Bei einer Neuzertifizierung kann Teil 2 erst danach, also ab April 2009, durchgeführt werden.

Ende der weichen Migration von ATLAS Ausfuhr AES 1.0 auf AES 2.0

Die Kommunikation mit ATLAS-Zollstellen auf Basis von Nachrichten des Formats AES 1.0 wird mit Ablauf des 26. Juni 2009 abgeschaltet.

Eine Verschiebung dieses Termins ist aus technischen und rechtlichen Gründen unmöglich, so dass über diesen Termin hinaus AES 1.0-Nachrichten nicht mehr genutzt werden können.

Nachrichten des Formats AES 1.0 werden nach dem 26. Juni 2009 mit einem Fehlerhinweis abgewiesen.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

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