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Türkei Import


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Letouriste Geschrieben am 14 Juni 2007



Dabei seit
12 Januar 2007
11 Beiträge
Hallo,
was benötige ich wenn ich Gußteile/Schmiedeteile aus der Türkei nach Deutschland bringen muß ? Ich habe unkonkrete Angaben über die Menge, wird noch geklärt, aber es wird öfter kommen.
Gibt es Warenwertgrenzen, welche Formulare muß
ich als Einkäufer besorgen,
welche der Spediteur,
welche der Versender ?
Wie sieht es aus mit der Versicherung ?
Welche Frankatur inkludiert die Versicherung,
bei welcher muß ich explizit beim Transport angeben, daß sie zusätzlich eingedeckt werden muß ?
Wie hoch ist eine Warenversicherung im Vorhinein zu veranschlagen bei unkonkretem Wert ?
Ein Kollege hat mir etwas über die Abwicklung erzählt daß bei einem EX-Verfahren die MWST an uns belastet wurde und wir (waren Zwischenhändler) die an den Endkunden weiterbelastet haben. Ist das möglich ?
Vielen Dank für konkrete Antworten !

Letouriste

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douanier Geschrieben am 22 Juni 2007



Dabei seit
22 Juni 2007
8 Beiträge
Zunächst ist bezüglich jeder Ware eine Einreihung in den Zolltarif notwendig, denn daraus ergibt sich die Zolltarifnummer oder Warennummer. Manche Gussteile sind nämlich so, wie sie aus dem Werk kommen, fertig(gegossene Schwingungsdämpfergewichte für Waschmaschinen), andere stellen noch gar nichts dar (Brammen, die ausgewalzt werden sollen.Jede dieser Warenarten erhält also eine Bezeichnung und eine separate Rechnungsposition. Beigelegt wird für die Zollabwicklung ein Präferenzpapier ATR nach vorgeschriebenem Muster, das der Lieferant zu besorgen hat.Der Frachtführer stellt ein Beförderungspapier CMR aus und weist damit die Direktbeförderung von TR in die EU nach. So sollte die Ware zollfrei abgefertigt werden können.Zu beachten ist noch, daß angebrachte Markenzeichen wie Ferrari-Pferde auf Nockenwellen :-) zu Ärgernissen führen können, sofern es sich nicht um lizensierte Ware handelt.
Bezüglich der Rechnungsstellung ist zu beachten, daß verschiedene Incoterms(vgl zB Wikipedia) aussagen, welche Leistungen im Rechnungspreis überhaupt enthalten sein sollen.
Kommt die Ware an, so ist es auf jeden Fall ratsam, einen Kontaktmann bereitzustellen, der Handlungsvollmacht besitzt und dem der Transport avisiert ist.Oftmals kommen LKW aus Türkei mit TIR-Carnet (Versandpapieren)an, die nur an einer Zollstelle (und nicht bei einem Spediteur ,automatisiert) beendet werden können. Es muss dann sofort jemand die "Vorübergehende Verwahrung" am Amt unterzeichenen können - der LKW-Fahrer ist selten dafür authorisiert.
Der Versicherungswert der Ware ist oft recht einfach zu ermitteln, da Gussteile vielfach in €je Tonne verkauft werden und sich dadurch der Sendungswert recht gut schätzen lässt.
Im Rahmen der Importabfertigung ist die Einfuhrumsatzsteuer bei der Abfertigung zum freien Verkehr(sprich: Verzollung) zu erheben.
Möglich ist auch der unverzollte Weiterversand mittels neuem Versandschein oder die "Unterwegsverzollung"und Weiterversenden in einen anderen Migliedstaat, bei der die Ware verzollt aber nicht versteuert wird.Nähere Auskunft hierzu gibt aber der Steuerberater bzw. die Auskunftstelle des zuständigen Hauptzollamtes.

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