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RG-Empfänger in D -> Ausfuhr in Drittland


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


DanielNoetzel Geschrieben am 26 Juni 2007



Dabei seit
05 Oktober 2006
459 Beiträge
Hallo Leute,

ich habe einen äußerst kniffligen Fall auf meinem Tisch liegen, wo ich mit meinem Latein in Sachen Steuerrecht an die Grenzen stoße.
Folgender Sachverhalt.

Wir haben ein Fahrzeug verkauft. Unser Kunde sitzt in Deutschland, jedoch haben wir CPT 'Drittland' verkauft - hier ist auch die Lieferadresse. Nach unserem Vertrag zu gehen sind wir, wörtlich, für den Export verantwortlich. Die Problematik ist nun die, da der Warenwert doch recht hoch ist haben wir eine Anzahlungsrechnung erstellt. Diese wurde mit MwSt ausgezeichnet und bezahlt. Die große Frage die sich mir aktuell stellt, ist wie ich den Export abwickeln soll.

Möglichkeit 1: Ich trette als Ausführer auf, und überweiße dem Kunden die 'zuviel bezalte' MwSt zurück. Jedoch finde ich diese Variante nicht gerade 'schön'.
Möglichkeit 2: Ich trette als Vertreter auf, berechne dem Kunden die komplette MwSt und zeichne Ihm einen Ausfuhrnachweiß, damit er die Steuer beim Fiskus zurückfordern kann -> wenn dies den so möglich ist.

Theorie: Ich trette als Ausführer auf, der Kunde bekommt einen Ausfuhrnachweiß von mir/Spedition und kann seine MwSt für die Anzahlungsrechnung zurückfordern.


Wie ihr seht, ist dies wirklich ein -sorry- doofer Fall... Vielleicht, ist es auch ganz einfach, nur ich stell mich gerade an und denke zu kompliziert.

Für eure Hilfe und Antworten möchte ich euch schon jetzt meinen Dank aussprechen.

Gruß
Daniel

CARGOFORUM PARTNER

betterorange Geschrieben am 27 Juni 2007



Dabei seit
02 April 2007
1271 Beiträge
In der Regel wird ein Exportfahrzeug an gewerbliche Kunden ohne MWST verkauft. Als Nachweis gilt die vom Ausfuhrzollmat abgestempelte Ausfuhrerklrärung und ggf. eine Ausfuhrbescheinigung des Spediteurs.

Die Rechnunen müssen dann gesmat hne MWST sein. Die Anzahlungsrechnung kann storniert, eine neue über den gezahlten Anzahlungsbetrag ohne MWST ausgestellt werden, dann stimmt der Fall. Eine Mischform wäre bedenklich.

Wenn nicht sicher ist, ob die Ausfuhr stattfindet, also wenn Eigenexport des Kunden vorliegt, MWST berechnen, dann soll der sehen woher er die wiederbekommt.

Stefan1531 Geschrieben am 27 Juni 2007



Dabei seit
30 Juni 2006
495 Beiträge
Die Rechnung sollte den Lieferort im Drittland ausweisen. Dann wird ohne USt. berechnet, da es sich um eine Lieferung in ein Nicht-EG-Land handelt. Weiterhin muß der Zusatz auf die Rechnung "Steuerfreie Leistung gemäß Artikel 15 Nr. 13 der 6. EU-Richtlinie" (bitte prüfen, ob das auch die richtige Stelle ist. Artikel 15 bezieht sich auf Dienstleistung glaube ich und nicht auf Verkauf).

Du trittst dann als Versender / Ausführer auf und stellst die AE aus.

DanielNoetzel Geschrieben am 27 Juni 2007



Dabei seit
05 Oktober 2006
459 Beiträge
Danke für eure Hilfe, jedoch gibt es noh ein Problem. Die Anzahlungsrechnung ist bereits bezahlt! Somit müssten wir dann eine Storno - Gutschrift - neue Rechnung machen. Ich weiß nicht ob sich hierüber der Kunde freuen würde. Wir möchten dies so einfach wie möglich für den Kunden abwickeln.

Stefan1531 Geschrieben am 27 Juni 2007



Dabei seit
30 Juni 2006
495 Beiträge
Tja, leider kommt Ihr da nicht drumrum.

Einzige Vereinfachung:
Die Endrechnung USt.-frei ausstellen
den angezahlten Betrag aber brutto als Negativbuchung gutschreiben.

z.B.:
R E C H N U N G

Fahrzeugkauf (Gesamtbetrag)...20.000,-- EUR.....0 %
abzgl. Vorauszahlung............-.....2.000,-- EUR...19 %
------------------------------------------------------------
Nettobetrag...............................20.000,-- EUR
steuerpflichtig........................-.....2.000,-- EUR
USt........................................-.........380,-- EUR
------------------........................-------------------
zu unseren Gunsten...................17.620,-- EUR

DanielNoetzel Geschrieben am 28 Juni 2007



Dabei seit
05 Oktober 2006
459 Beiträge
Vielen Dank nochmals für eure Antworten. Ich glaube ich hätte jedoch selbst auf diesen Lösungsansatz kommen können ;-) Naja, wie oben schon geschrieben 'wohl zu kompliziert gedacht' bzw. den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr wahrgenommen...

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