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AES: Zeitraum vor Gestellung


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


fragile Geschrieben am 13 Juli 2007



Dabei seit
20 September 2006
169 Beiträge
Wenn ich im ATLAS meine AE per AES schreibe und die Ware außerhalb des Amtsplatzes gestelle, muss hierfür ein Zeitraum eingegeben werden. Vor längerer Zeit hieß es (von Seiten des Zolls), die AE muss 24 Stunden vor Beginn der Gestellung eingestellt werden. Nun haben wir die Info, dass die AE mind. 2 Stunden vor Ende der Gestellung eingestellt werden muss.

a) Welche Erfahrungen habt ihr?

b) Gibt's da irgendwo 'was halbwegs offizielles, geschriebenes zu dem Thema?

Dank im voraus!

CARGOFORUM PARTNER

cosmo Geschrieben am 13 Juli 2007



Dabei seit
17 April 2007
12 Beiträge
Hallo,

die AE muss auf jeden Fall nach wie vor 24h vor Gestellung übermittelt werden. Allerdings habe ich schon öfters die Erfahrung gemacht, dass der Zoll auf Nachfrage (nett Bitten ;-) ) auch kurzfristiger Übermittlung akzeptiert. Die Übermittlung 2h vor Gestellung als offizielle Version höre ich zum ersten mal.

Grüße
Cosmo

FloSch Geschrieben am 15 Juli 2007



Dabei seit
13 Februar 2006
37 Beiträge
Ich glaube das liegt auch meistens am zuständigen Zollamt. Wenn du täglich Ware über das Atlas-System anmeldest, dann musst du die 24h auch nicht mehr wirklich einhalten. Von daher probiere es einfach aus, ansonsten werden die sich vom Zollamt schon melden, wenn sie damit nicht einverstanden sind.

Kexxen Geschrieben am 16 Juli 2007



Dabei seit
21 Juni 2007
18 Beiträge
Also von offizeiller Seite der Verwaltung wird lt. Verfahrensanweisung ATLAS 7.1 unter Punkt 4.9.2.1.3 folgendes gesagt :

" ... Der Antrag nach § 9 Absatz 2 AWV ist rechtzeitig zu stellen(Dienstvorschrift VSF A0610 Nr.3 Abs 1.

In der VSF wird dazu folgendes gesagt: " Antrag auf G.a.d.A. ist spätestens 2 Std vor Dienstschluss am Tag vor Beginn des Verpackens oder bei offen zu verladenden Waren, vor Beginn des Verladens abzugeben.

Unsere Ausfuhrzollstelle bekommt i.d.R. alle Änträge auf G.a.d.A. bis spätestens 14.00 Uhr am Vortag des geplanten Ausfuhrtermins übermittelt. Dann wird meistens noch ein Fax gefordert, mit dem man die Bearbeitung des Vorgangs erbittet. Ich gebe als Zeitpunkt der Gestellung immer den nächsten Tag zwischen 07:30-8.00 Uhr an. Bis dato klappt das immer tadellos. Wobei es auch Ausfuhrzollstellen gibt, die den Antrag auch ohne Fax oder Anruf bearbeiten.

Gruß Kexxen

Klingemann Geschrieben am 18 Juli 2007



Dabei seit
20 November 2006
62 Beiträge
Kexxen wrote:
Dann wird meistens noch ein Fax gefordert, mit dem man die Bearbeitung des Vorgangs erbittet. Ich gebe als Zeitpunkt der Gestellung immer den nächsten Tag zwischen 07:30-8.00 Uhr an. Bis dato klappt das immer tadellos. Wobei es auch Ausfuhrzollstellen gibt, die den Antrag auch ohne Fax oder Anruf bearbeiten.
Gruß Kexxen

und hier wieder ein Beispiel für das papierlose Verfahren, welches vom Zoll als solches betitelt wird. Zu schade, daß manch ein Zöllner nicht akzeptiert, daß dafür Felder im elektronischen Antrag existieren.

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