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Lieferung aus Deutschland in ein Kommissionslager in Schweiz
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
rueckenwind |
Geschrieben am 17 Juli 2007
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Dabei seit 17 Juli 2007 2 Beiträge
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Habe folgende Frage:
Firma x in Deutschland liefert Waren an Firma y in der Schweiz. Es handelt sich in der Schweiz jedoch um ein Kommissionslager, d.h. die Ware wird eigentlich erst berechnet, wenn Firma y sie in der Schweiz verkauft.
Wie sollte Rechnungslegung der deutschen Firma erfolgen unter Beachtung sämtlicher Details (Zoll, durch y zu zahlende schweizer Einfuhrumsatzsteuer)
Weiß nicht ob es mit folgendem Vorschlag funktioniert:
Lieferung mit Proforma-Rechnung, damit Zollerklärung ausgestellt werden kann, dann sukzessive Berechnung der abverkauften Ware (bspw. monatlich)
Dann habe ich aber einzelne Rechnungen ohne Bezug zur Zollerklärung.
Hält das einer Prüfung durch Zoll- oder Finanzamt stand?
Gibt es einen Experten, der sich damit auskennt?
Vielen Dank
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waldorf |
Geschrieben am 23 Juli 2007
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Wenn das Konsi-Lager vermutlich kein Zolllager ist, muss die Ware bei der Einfuhr in die CH verzollt werden. Dazu reicht eine Proforma-Rechnung, die sich auf die Gesamtsendung bezieht, aus. Proforma ist erforderlich für die Berechnung der schweizer Umsatzsteuer. Die Zölle werden auf Basis des Gewichts erhoben, deshalb sind Wertangaben dafür entbehrlich.
Bei der tatsächlichen Berechnung sollte ein Bezug auf die ursprüngliche Lieferung ausreichen.
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rueckenwind |
Geschrieben am 24 Juli 2007
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Dabei seit 17 Juli 2007 2 Beiträge
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Danke für die Antwort. Habe aber noch folgende Fragen
Was ist ein Konsi-Lager? Unterschied zum Kommissionslager?
"Bei der tatsächlichen Berechnung sollte ein Bezug auf die ursprüngliche Lieferung ausreichen."
Wie sollte dieser Bezug aussehen? Bei der monatlichen Berechnung könnten mehrere Lieferungen angesprochen werden, wäre das ein Problem?
Welche Gesetzliche Regelung ist Grundlage für Ihre Antwort? Hab schon im Netz gesucht und nichts gefunden. Vielleicht irgendein Link?
Vielen Dank
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waldorf |
Geschrieben am 24 Juli 2007
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Ein Unterschied zw. Kommissions- und Konsignationslager besteht nicht, in beiden Fällen wird zum späteren bzw. ungewissen Verkauf eingeführt.
Eine Rechtsgrundlage für meinen Vorschlag gibt es nicht, das ist eher übliche Handelspraxis. Nicht alles, was man tun muss oder sollte, steht in einem Gesetz. Schlage vor, die geplante Vorgehensweise mit dem schweizer Zoll zu besprechen, ggf. über einen dortigen Zollagenten.
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