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AUSFUHRANMELDUNGEN >> RET EXP >> ZOLLPRÜFUNG
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
TRIPLE-H |
Geschrieben am 06 Juli 2007
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Dabei seit 05 Juli 2007 1 Beiträge
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HALLO
IST JEMANDEM - UNTER ANGABE DES "GESETZESTEXTES" - BEKANNT, DASS DIE AUSFUHRBESCHEINIGUNG FUER UMSATZSTEUERZWECKE DAS ERSATZPAPIER FUER NICHT ZURUECK ERHALTENE ABGESTEMPELTE AUSFUHRANMELDUNGEN IST ?!?!?
JEDE BEFRAGUNG DES ZOLLAMTES ERGIBT NEUE ANTWORTEN !!!
UNSERE AUSFUHRANMELDUNGEN WERDEN UNS TROTZ VERMERK "RET-EXP" NICHT ZURUECKGESENDET.
WER IST FUER DIE RUECKSENDUNG VERANTWORTLICH ?!?!
DAS ABFERTIGUNGSZOLLAMT ?!?
DER GRENZABFERTIGER ?!?
DER SPEDITEUR ?!?
:evil:
DANKE FUER 1000 IDEEN + ANTWORTEN
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CARGOFORUM PARTNER
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fragile |
Geschrieben am 06 Juli 2007
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Dabei seit 20 September 2006 169 Beiträge
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AUSSCHLIESSLICH GROSS GESCHRIEBENER TEXT IST UNGLAUBLICH BELASTEND ZUM LESEN! GERADE WENN ES SICH UM MEHR ALS EINE ZEILE UND ES SICH UM EIN KOMPLEXES THEMA WIE ZOLL HANDELT!
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Starcraft_Voyager |
Geschrieben am 09 Juli 2007
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Dabei seit 21 Februar 2006 85 Beiträge
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... die ausgangszollstelle (letzte eu-grenzzollstelle) ist dafür verantwortlich das exemplar (mit dem deutlichen vermerk ret-exp.) an die abgangszolstelle (wo das verfahren eröffnet wurde) zu senden.
da die zollämter oft überlastet sind, kann das sehr lange dauern.
alternative: der befördernde transportunternehmer erstellt eine weisse spediteurbescheinigung.
gruß
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Nine |
Geschrieben am 18 Juli 2007
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Dabei seit 18 Juli 2007 1 Beiträge
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Hallo!
Wir arrangieren fast ausschließlich Transporte aus der EU über Hamburg in Drittländer. - Also gibt es auch immer eine AE für diese Waren. Ist dort der Vermerk RET-EXP drauf, heißt das aber nicht, daß die Ausgangszollstelle diese auch zurück schickt. In Hamburg z.B. ist es nur der Fall, wenn ein frankierter Rückumschlag beigelegt wurde. Ansonsten werden die Papiere eine gewisse Zeit dort aufbewahrt und anschliessend vernichtet!!
Wir haben ein sog. Zollfach in Hamburg. Die Versender schicken uns die Originale, wir schreiben die B-Nummer drauf und setzen unseren Zollfachstempel darauf. Sobald die Waren als Verladen gemeldet wurden, werden die Ausfuhranmeldungen abgestempelt in unser Fach gelegt und wir senden sie dann an die entsprechenden Kunden zurück.
Bei den regulären Ausfuhranmeldungen ist es auch so, daß diese nicht wie gesagt, and die Abgangszollstelle zurück geschickt werden, sondern meistens an den in der Ausfuhranmeldung aufgeführten Versender, oder den Kunden. - denn er braucht sie ja wieder für die Steuern.
Anders sieht es aus, wenn es sich um elektronische Ausfuhranmeldungen (Ausfuhrbegleitpapier) handelt. Diese werden der Abgangszollstelle (anhand der Z-Nummer - für HH) auf elektronischem Wege von der Ausgangszollstelle als geschlossen gemeldet, sobald die Waren vom Terminal als Verladen gemeldet wurden. Dann bekommt die Abgangszollstelle eine PDF-Datei zugesandt. Diese ist dann gelichzustellen mit den guten alten vom Zoll abgestempelten Originalen.
Gruß
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Dathoffi |
Geschrieben am 27 Juli 2007
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Dabei seit 26 Juli 2007 67 Beiträge
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Im AES-Export Verfahren funktioniert dies allerding nur bei deutschen Ausgangaszollstellen, EU-weit ist dies noch nicht umgesetzt worden.
Zur Ausgangsfrage:
Eine solche Gesetzes passage wirst du nicht finden, da es effektiv kein "Ersatzpapier darstellt".
Du bist verpflichtet die Physische Ausfuhr von Gütern zu belegen, dies kannst du durch die zurückerhaltene AM, da dies vom Zoll (Also einem Staatlichen Kontrollorgan) abgestempelt ist.
Solltest du den Beweis für die Ausfuhr auch anderweitig führen können, so ist dies "alternativ" möglich.
Man sieht also, die Pflicht liegt nicht in der Vorlage der AM sondern im Beweisen einer Physischen Ausfuhr. Für die Rechtsquelle empfiehlt sich hier das UStG, am besten gemütlich auf der Couch bei einem guten Glas Wein ;-)
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Starcraft_Voyager |
Geschrieben am 31 Juli 2007
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Dabei seit 21 Februar 2006 85 Beiträge
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Dathoffi wrote: |
Im AES-Export Verfahren funktioniert dies allerding nur bei deutschen Ausgangaszollstellen, EU-weit ist dies noch nicht umgesetzt worden. |
stimmt ! aber es werden immer mehr ! Die Ungarische (HU317000) eu grenze funktioniert ! hab gestern den ausgangsvermerk per pdf mail erhalten.
welche länder bereits angeschlossen sind / oder werden / oder wollen kuckst du hier:
www.zoll.de/b0_zoll_un...index.html
grüschen
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holliehan |
Geschrieben am 01 August 2007
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Dabei seit 01 August 2007 62 Beiträge
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Moin, moin, als "Neuer" hier erstmal ein freundliches Hallo in die Runde.
In den 20 Jahren im Export einer weltweit tätigen Medizintechnikfirma hatten wir nie Probleme mit der Zollprüfung bei folgender Vergehensweise:
1.) Der Spediteur wird im Beförderungsvertrag zur Ausstellung der "Ausfuhrbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke" (weiße Spedituersbescheinigung) verpflicht. Die Einhaltung dieser Verpflichtung wird überwacht, und ggf. durchgesetzt.
2.) Die Drittstücke der AEen werden, soweit sie denn zurückkommen (Rücklaufquote geschätzt bei uns nur ca. 60%) :evil: , mit 1.) archiviert (der Einfachheit halber physisch oder elektronisch der Rechnung zugeordnet).
Damit kann
a.) dem Finanzamt zu 100% die Ausfuhr nachgewiesen werden 8) , und
b.) dem Zollamt die Beendigung des Verfahrens zu 60% nachgewiesen, der Rest glaubhaft gemacht werden.
Wer soll uns schon für die Schlamperei Dritter an den Pranger stellen?
Für Atlas Ausfuhr gibt es hier eine sinngemäße Quelle:
www.zoll.de/e0_downloa...l_2007.pdf
auf S. 73.
Grusz aus Südschweden
Holger
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