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Martin Geschrieben am 18 Juli 2007



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15 Juni 2007
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Ich habe ein großes Problem, ich beabsichtige ab dem 01.09.07 an einer Fachhochschule zu studieren.
Ich habe die Fachhochschulreife aufgrund des Abschlusses der höheren Handelsschule (gilt als nur schulischer Teil)
Um studieren zu dürfen benötigt man jedoch noch den praktischen Teil (sprich: 6 monatiges Praktikum oder eine abgeschlossene Ausbildung.

Nun kommt das Problem! Meine Ausbildung schließe ich erst am 31.01.08 (laut Vertrag).
Es heißt man könne sich die bisherige Ausbildungszeit auch als Praktikum anrechnen lassen.
Hierfür seien entweder die Handelskammer oder die Schulbehörde zuständig.
- Die wissen aber nichts von dieser Praxis -

Also bitte, falls jemand schon Erfahrung hat oder weiß wie man das hinbekommt, wäre ich sehr sehr dankbar von euch zu hören.

Danke im Voraus

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michaelm Geschrieben am 18 Juli 2007



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Hallo.

Keine Panik. Im Sinne ist die IHK dafür zuständig, dass Sie Dir einfach nur das Ausbildungszeugnis austellt!

Als Voraussetzung reicht hier eine facheinschlägige Ausbildung, also z. B. Speditionskaufmann für ein Logistik-Studium.

Für die Bewerbung reicht eine beglaubigte Kopie des IHK-Abschlusszeugnisses und ggf. eine Bescheinigung Deines Betriebes, dass du von x bis x dort beschäftigt warst.

Martin Geschrieben am 18 Juli 2007



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15 Juni 2007
8 Beiträge
Danke Michael für die schnelle Atnwort.

Meine Schwierigkeit ist, dass ich zum 01.09.07 noch kein IHK Abschlusszeugnis habe(Zeitpunkt des Studienanfangs), da meine Ausbildung erst am 31.01.08 zu ende ist.

Daher wollte ich mir die bisherige Ausbildungszeit als Praktikum anrechnen lassen.

michaelm Geschrieben am 18 Juli 2007



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904 Beiträge
Dann lass Dir vom Betrieb und von der Berufsschule eine Bescheinigung austellen. In der Bewerbung an die FH bittest Du darum, dass Zeugnis in 4 Wochen nachreichen zu dürfen. Oder ruf dort an.

Martin Geschrieben am 19 Juli 2007



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8 Beiträge
Die Berufsschule habe ich bereits angefragt, die wissen nichts davon.
Laut Aussage der FH müsste die Handelskammer mir die bisherige Ausbildung anrechnen. Doch der dortige Sachbearbeiter weiß nichts davon...telefonierte auch rum und hat trotzdem nichts rausgefunden.

Also ich bin relativ sicher, dass es die Handelskammer ist...aber ich weiß nicht wie ich den Sachbearbeiter dazu bewegen kann, mir die erhoffte Bescheinigung zu erstellen.
Evtl. gibt es einen Sachbearbeiter bei der Handelskammer, der sich damit auskennt - den habe ich aber leider noch nicht gefunden.

michaelm Geschrieben am 19 Juli 2007



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904 Beiträge
Die BS muss davon auch nichts wissen. Die muss Dir einfach nur eine Schulbescheinigung ausstellen. Das machen die eigentlich auch ohne Grund. Und wenn Du sagst, Du benötigst es als Nachweis bei der Krankenkasse, werden die eine ausstellen.

Martin Geschrieben am 20 Juli 2007



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Dann hätte ich nach den Ferien die Schulbescheinigung, und dann...wer erkennt dann meine "volle" Fachhochschulreife an, obwohl kein 6 monatiges Praktikum stattgefunden hat und meine Ausbildung noch nicht abgeschlossen ist.
bzw. wer rechnet mir meine bisherige Ausbildungszeit als Praktikum an.
(soll ja die Handelskammer...der Sachbearbeiter kennt diese Praxis aber nicht)

michaelm Geschrieben am 20 Juli 2007



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904 Beiträge
Ich habe das nicht anders gemacht, als ich mich an FHs beworben habe! Schulbescheinigung, Ausbildungsnachweis des Betriebes, und die FH angerufen, ob das Zeugnis nachgereicht werden kann!
Und Du wirst die Prüfung doch bestehen! Das hat nichts mit der IHK zu tun! Du wirst nur das Zeugnis, was die IHK AUSSTELLT, nachreichen!

kefyl Geschrieben am 24 Juli 2007



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Hallo Martin,

lasse dir einfach von deinem jetzigen Ausbildungsbetrieb eine Bescheinigung ausstellen, wie lange du dort bereits beschäftigt bist. Außerdem sollen sie da kurz und knapp reinschreiben, was du dort bislang gemacht hast (Abteilungen, usw.) Achte darauf, dass in dieser Bescheinigung das steht, was die Schule dort gerne stehen hätte, d.h. wenn du FH-Reife mit Schwerpunkt Wirtschaft gemacht hast, sollte dein Arbeitgeber dort reinschreiben, dass du z.B. in der Buchhaltung, Einkauf/Verkauf, Befrachtung oder was auch immer beschäftigt warst. Mit dieser Bescheinigung gehst du einfach zu deiner Schule, wo du deine Fachhochschulreife gemacht hast und reichst diese dort ein. Wenn die sich zu dumm anstellen, ruhig Druck machen. Habe ich auch so gemacht. Mal ehrlich, die können doch nicht ernsthaft damit argumentieren, dass eine Ausbildung kein Praktikum ist ?! ES MUSS KLAPPEN!
Sag wie es gelaufen ist.

MfG, Kefyl

Martin Geschrieben am 22 August 2007



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8 Beiträge
Also ich bin allmählich am verzweifeln, die Schulbehörde will mir keine Bescheinigung ausstellen, weil die sagen, dass sie nicht mit 100% er Sicherheit bestätigen können, dass ich die Prüfung schaffe (obwohl meine bisherigen Noten eindeutig das Gegenteil beweisen).
Die Handelskammer ist immer noch stur.
Die FH meint, dass sie nur Personen zulassen können, die bereits alle Bedingungen erfüllen, sprich volle Fachhochschulreife.

Also kurz: ohne diesen "Schxxx" Stempel geht nichts.

michaelm Geschrieben am 22 August 2007



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Da kann was mit der Schule nicht stimmen. Jede Schule erstellt eine Schulbescheinigung, welche für das gegenwärtige Schuljahr gültig ist. Ob das nun ein Nachweis für eine Behörde oder einen Ferienjob ist oder oder. Deinen Ausbilder schon gebeten die Schule anzurufen?

Martin Geschrieben am 23 August 2007



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Das Problem ist, dass ich nur "Fach"Abi habe, wg. der Höheren Handelsschule.
Also ich habe nur den schulischen Teil.
Um die volle Fachhochschule zu erreichen, muss ich einen praktischen Teil erfüllen.
Diesen kann man normalerweise nur erfüllen, wenn man ein 6 monatiges Praktikum oder eine abgeschlossene Ausbildung vorweisen kann.
Ich habe noch keines von beiden. Wollte mir dennoch die bisherige Ausbildungszeit anrechnen lassen als "z.B. Praktikum".
Somit hat meine Berufsschule eigentlich nichts zu tun.

michaelm Geschrieben am 24 August 2007



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904 Beiträge
Ja da hat sich ja nichts geändert an Deiner Situation. Hat denn Dein Arbeitgeber mittlerweile die Bescheinigung erstellt?

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