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Diskrepanz Draught Survey - Waage


Schifffahrt und Seefracht: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Import und Export. Unser Forum Schifffahrt und Seefracht behandelt Fragen wie, wie kann ich als Unternehmer den Transport per Schifffahrt und Seefracht organisieren und optimieren? Welche Faktoren beeinflussen den Preis für den Transport per Schifffahrt und Seefracht und wie kann ich die Kosten minimieren? Welche Risiken gibt es bei der Schifffahrt und Seefracht? Welche Möglichkeiten gibt es, den Transport per Schiff zu beschleunigen? Wie entwicklen sich die Seefrachtraten? Wie staue ich einen Container und optimiere die Beladung?


hpgcl Geschrieben am 10 März 2005



Dabei seit
24 Januar 2005
57 Beiträge
Schiff hat per Manifest 5000 Tonnen geladen, festgestellt durch Draught Survey im Ladehafen.
Im Loeschhafen wird kein Draught Survey durchgefuehrt, sondern die geloeschte Ladung per Lastwagenwaage kontrolliert - 4900 Tonnen.

Receiver claimt nun, dass ihm diese 100 Tonnen fehlen, und will einen Teil der Fracht zurueck.

Was meint Ihr, hat er Chancen???

Ich selbst denke, dass nicht. 100 tonnen sind ca. 5 aus insgesamt 250 Lastwagen - die fahren da ja schliesslich schnell mal vorbei!

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Michael Geschrieben am 10 März 2005



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24 Februar 2005
674 Beiträge
Hallo,

nein, der Empfänger dürfte damit eigentlich nicht durchkommen. 100 t sind in dem genannten Fall gerade mal 2%, die hätten auch bei Ermittlung des Löschgewichtes durch eine Schiffseiche "fehlen" können, da muß man noch nicht einmal unterstellen, daß nicht alle LKW über die Waage gefahren sind.

Begründung:

Die Ermittlung des geladenen oder gelöschten Gewichts durch Schiffseiche ist immer ein wenig ungenau. Leereiche, Volleiche, Ermitteln der Differenz (= geladenes Gewicht), das ist schon systembedingt fehleranfällig. Beim Eichen der Tanks können Fehler auftreten, beim Ablesen der Ahmings können Fehler auftreten (ganz glattes Wasser hat man selten, so daß die Messung nur so gut wie möglich gemacht werden kann), bei den Konstanten können Fehler gemacht werden, wobei diese Fehler in der Regel zu vernachlässigen sind, da man bei Leereiche und Volleiche den gleichen Wert zugrunde legt. - Wenn aber das Schiff in der Zwischenzeit irgendwelche größeren Maschinenersatzteile bekommen hat und der Steuermann dem Eichmeister die zusätzlichen Tonnen an Konstanten bei der Volleiche nicht mitteilt, kann das Schiff schonmal etwas mehr geladen haben als es letztlich löschen kann...

Je nach Ladungsart kann auch durch Abgabe von Feuchtigkeit ein Teil des geladenen Gewichts auf der Seereise einfach verschwinden.

Um solche Probleme zu vermeiden, könnte der Empfänger ja auch Frachtzahlung auf das gelöschte Gewicht vereinbaren. Dann braucht er sich hinterher, wenn das geladene Gewicht in seinen Augen nicht stimmt, nicht zu beklagen.

Gruß,
Michael

Lars_P Geschrieben am 11 März 2005



Dabei seit
23 Januar 2005
83 Beiträge
Moin,

ich sehe das aehnlich.

gaengige praxis ist, dass die frachtzahlung auf das geloeschte gewicht erfolgt.

viele ladungen habe ja auch einen relativ hohen feuchtigkeitsgehalt und durch verdunstung geht waehrend der reise einiges an gewicht verloren, was ebenfalls zu differenzen fuehren kann.

beste gruesse

lars

Fritz Geschrieben am 11 März 2005



Dabei seit
08 Februar 2005
9 Beiträge
Ich würde empfelen um auf der sicheren Seite zu sein den Capt. nachträglich einen internal draught survey anfertigen zu lassen. Ich habe schon Fälle gesehen wo eine shortage von abt. 100 mt sehrwohl vom Reeder bezahlt werden mußte.
Wenn trotz des internal surveys noch weiter ansprüche gestellt werden einfach die weighbrigde cards für alle lkw anfordern danach klärt sich dann meistens der Verbleib der fehlenden Ladung auf.

Michael Geschrieben am 11 April 2005



Dabei seit
24 Februar 2005
674 Beiträge
Moin.

Zitieren::
Receiver claimt nun, dass ihm diese 100 Tonnen fehlen, und will einen Teil der Fracht zurueck.
Hat sich in der Sache noch was getan? Verlangt der Empfänger immer noch einen Teil der Fracht zurück, oder hat man sich sonstwie geeinigt?

Was war denn eigentlich in der Charter Party vereinbart? Offenbar ja Frachtzahlung auf geladenes Gewicht, sonst müßte der Empfänger ja nicht einen Teil der Fracht zurückverlangen.

Wo ist dann eigentlich das Problem, das der Empfänger hat? Das geladene Gewicht wurde per Eiche ermittelt. Den Eichmeister dürfte ohne Zweifel die Ladungsseite beauftragt haben. Der hat das Gewicht ermittelt und entsprechend ist die Fracht bezahlt worden...

Alles ganz normal.

Gruß,
Michael


Zuletzt bearbeitet von Michael am 23 Apr 2005 - 17:35, insgesamt einmal bearbeitet

thomasj Geschrieben am 12 April 2005



Dabei seit
24 Januar 2005
487 Beiträge
Moi Henning,

arbeiten ja im selben Betrieb von daher muss meine Antwort so ausfallen! Wird nach dem Laden die Menge der Ladung durch draughtsvr festgestellt, so ist dieser Wert immer ungenau und somit mit ABT. zuberechnen. Wird diesem draughtsvr ein outturn svr gegenüber gestellt, und dieses über landwaage muss sichergestellt werden das:

1. Keine Ladung beim Löschen verloren geht (ins wasser, and land, flug etc.)
2. die Landwaage geeicht ist
3. jeder LKW leer und voll gewogen wird
4. Spritverbräcuhe der LKW's mit einberechnet werden
5. das die Waage während des löschens nachgeeicht wird

100 mt verlust, oder 2 pct, sind schwund, die der Empfänger einberechnen muss!

Gruss
Thomas

Michael Geschrieben am 16 Juni 2005



Dabei seit
24 Februar 2005
674 Beiträge
Hallo Forum,

ich habe einen ganz interessanten Artikel zum Thema gefunden, aus dem ich gerne auszugsweise zitieren möchte:

"Der Frachtvertrag für ein auf Basis Amwelsh 93 geschlossenes Schiff enthielt die folgende Frachtzahlungsklausel: "Freight rate USD 6.0 pmt of coal fio spout trimmed, b/l weight". Im Ladehafen wurde mittels Tiefgangseiche ein Ladegewicht von 18 960 mts festgestellt. Auf dieser Basis errechnete die Reederei ihre Frachtrechnung. Die Befrachter behaupteten, daß nur 18 869 mts gelöscht worden seien, und kürzten die Fracht.
(...) ein Londoner Schiedsgericht ... entschied zugunsten der Reederei ..., da gemäß o.g. Klausel für die Berechnung der Fracht das Konnossementsgewicht (...) entscheidend war. Zwar enthielt der Frachtvertrag keine Bestimmung, wonach dieses Gewicht mittels Tiefgangseiche festzustellen war. Das Schiedsgericht hatte jedoch keinen Zweifel daran, daß dieser Umstand sowohl der Reederei als auch den Befrachtern bei Vertragsabschluß bekannt gewesen war.
Weiter führte das Schiedsgericht aus, daß man bei der Durchführung einer Tiefgangseiche mit Ungenauigkeiten rechnen müsse, (...) Da keine wesentliche Abweichung vorlag, gab es keinen Grund für eine Kürzung der Fracht. (...)"

(Der Artikel wurde in der ersten Jahreshälfte 2005 im THB Deutsche Schiffahrts-Zeitung veröffentlicht. Das genaue Datum liegt mir nicht mehr vor.)

Ein, wie ich finde, ganz interessanter (wenn auch nicht sonderlich überraschender) Schiedsspruch, der sich nach Sachlage durchaus auf den Vorgang, den Henning beschrieben hat, übertragen läßt.

Wo wir gerade beim Thema sind - Lars, was ist eigentlich aus den Kartoffeln (in Libyen?) aus dem alten Cargoforum geworden? Du wolltest uns doch auf dem Laufenden halten. :wink:

Gruß,
Michael

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