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Schwergut Definition


Güterkraftverkehr und LKW Forum: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Disponenten, Entscheider und Fuhrparkmanager. Unser Forum Güterkraftverkehr und LKW behandelt Fragen wie, welche Routenplanungs-Tools gibt es für den Güterkraftverkehr? Welche Versicherungen sind für den Güterkraftverkehr sinnvoll? Wie wird man Fuhrparkmanager und was sind die wichtigsten Aufgaben? Welche Trends gibt es im Güterkraftverkehr und wie wirken sie sich auf die Branche aus? Wie lässt sich die Kraftstoffeffizienz von LKWs verbessern?


RSK Geschrieben am 23 Juni 2005



Dabei seit
05 Juni 2005
8 Beiträge
Hallo, ist die Definition von Schwergut unten die allgemein gültige? Kann ein Massengut demnach auch ein Schwergut sein?

Definition Schwergut (engl. heavy cargo, heavy lift)
Bezeichnung für Güter,
deren Ladedichte größer als 1 ist (d. h. 1 t Gut benötigt weniger als 1 m³ Laderaum), oder dessen Einzelteile extrem schwere Massen darstellen oder auch ungewöhnliche Dimensionen hinsichtlich Länge, Breite und Höhe aufweisen und die nicht ohne Hilfsmittel, wie z. B. Kran, Panzerrolle, Hebeböcke usw., bewegt werden können.


Danke für Feedback
RSK

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Zeemo Geschrieben am 23 Juni 2005



Dabei seit
28 Januar 2005
381 Beiträge
Würde ich nicht so sehen.

Als ich den Thread-Titel erstmals las, verband ich eigentlich mit dem Begriff "Schwergut", besonders mit dem englischen Begriff "heavy lift (cargo)", Güter über 25/30to. oder mit Überlänge/-höhe/-breite, sprich solche Güter, für die Spezialtransporte nötig sind!

Aber auch bezogen auf Deine Definition würde ich Massengüter nicht dazu zählen, denn hier bewegen wir uns ja in einem ganz anderen verkehrswirtschaftlichen Zweig (Kipper, Silotransporter usw.) mit allermeistens spezialisierten Unternehmen.

Außerdem taucht in der Definition ja auch der Bezug auf "Einzelteile" auf - womit ja wohl Packstücke gemeint sein werden, schlösse also Massengüter ebenfalls aus.

Ist aber nur meine Ansicht, Lorenz sagt dazu nichts - wer sonst noch Quellen hat, die sich da äußern, immer her damit!

Aber mal ne Rückfrage: welchen Nutzen würdest Du aus einer befriedigenden Antwort ziehen??

Shorty Geschrieben am 25 Juni 2005



Dabei seit
22 Januar 2005
352 Beiträge
Massengueter sind keine Heavy Lifts. In meinen Augen faengt ein Heavy Lift bei 25 Tonnen oder bei ueberschreiten der folgenden Abmessungen an: 12,00 x 2,40 x 2,40 m.

Gruss Shorty

RSK Geschrieben am 25 Juni 2005



Dabei seit
05 Juni 2005
8 Beiträge
Die Diskussion (siehe auch Seefrachtforum!) bestätigt meine bisherigen Kenntnissstand: Ist wohl nicht so ganz klar defniert...

Um die Verwirrung noch weiter zu erhöhen, hier eine Definition der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Südwest:

Großraum- und Schwergüter sind Einzelgüter, die eines der folgenden
Maße überschreiten:
- eine Gesamtbreite von 3 Metern oder
- eine Gesamthöhe von 4 Metern oder
- eine Gesamtlänge von 10 Metern oder
ein Gesamtgewicht von 26 Tonnen.

Passt ja ungefähr zum bisher Gesagtem....

Danke and Gruß
RSK

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